Betreff
Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg - ergänzende Auslegung mit Lärmberechnung für Fürth
Vorlage
SpA/133/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Referenten diente zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der ergänzenden Planfeststellungsunterlagen diese zu analysieren und dem Bau- und Werkausschuss ggf. Stellungnahmen und Einwendungen in dem Verfahren vorzuschlagen.

Die Fürther Bürgerinnen und Bürger sollen umfassend auf die Auslegung der ergänzenden Unterlagen Verfahren und die Möglichkeit, ggf. Einwendungen zu erheben, hingewiesen werden..


Die Stadt Nürnberg beabsichtigt den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs im Stadtgebiet Nürnberg. In dem seit 2010 laufenden Planfeststellungsverfahren legt die Stadt Nürnberg in Ergänzung der eingereichten Planfeststellungsunterlagen Lärmberechnungen für die Fürther Stadtteile Poppenreuth, Ronhof, Kronach, Steinach und Herboldshof vor, aus denen sich ergibt, ob es in Folge des Ausbaus der Kreisstraße N 4 in Nürnberg auf der BAB A 73 zwischen der Stadtgrenze Nürnberg/Erlangen und dem Anschluss an die BAB A 3 zu einer zusätzlichen Immissionsbelastung angrenzender Bebauung kommt.

 

Hierzu erfolgt eine Auslegung der ergänzenden Planunterlagen vom 18.01.2013 bis 18.02.2013 bei der Stadt Fürth, Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsplanung, Zimmer 302 (Technisches Rathaus, Hirschenstraße 2, Ebene 3.1) während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsicht.

 

Jeder, dessen Belange durch die ergänzenden Unterlagen berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 04.03.2013, bei der Stadt Fürth, Stadtplanungsamt, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth, oder bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Einwendungen gegen die ergänzenden Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

 

Die ergänzenden Unterlagen liegen der Fürther Stadtverwaltung derzeit (Stand 08.01.2013) noch nicht vor.

 

Weitere Informationen zum Gesamtprojekt sind auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg unter http://www.nuernberg.de/internet/soer/fsw_startseite.html zu finden.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Fürther Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Fürth auch im redaktionellen Teil sowie in der Lokalpresse auf das Verfahren und die Möglichkeit, ggf. Einwendungen zu erheben, hinzuweisen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: