Betreff
Änderung des Zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt
Vorlage
StE/016/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Ausführungen des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis.

Auf der Grundlage des von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlages wird dem Ausschuss empfohlen, den „Zentralen Versorgungsbereich Innenstadt“ entsprechend der beiliegenden Übersichtskarte der Fürther Innenstadt zu ändern (Anlage 1).


Die oberzentrale Versorgungsfunktion der Fürther Innenstadt soll mittel- bis langfristig gestärkt werden. Mit Hilfe des Zentrenkonzeptes betreibt die Stadt Fürth eine aktive Standortpolitik.

Im Hinblick auf die beabsichtigte Entwicklung (Kino) südlich der Gebhardstraße soll der Zentrale Versorgungsbereich (s. Anlage1 und 2) ausgeweitet werden.

Er umfasst nun im Wesentlichen das Kerngebiet zuzüglich der Altstadt, die Altstadt um König- und Gustavstraße, Nürnberger- und Gebhardstraße, Rathaus, Fußgängerzone, City-Center bis zum Bahnhof, ehemaligem Marktkaufgebäude und dem geplanten Kino südlich der Gebhardstraße.

Weitere Details und Informationen können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Übersichtskarte mit dem geänderten „Zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt“

2. Begriffsdefinition Zentraler Versorgungsbereich (ZV)