Der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Ausführungen des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis.
Auf der Grundlage des von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlages wird dem Ausschuss empfohlen, den „Zentralen Versorgungsbereich Innenstadt“ entsprechend der beiliegenden Übersichtskarte der Fürther Innenstadt zu ändern (Anlage 1).
Die oberzentrale
Versorgungsfunktion der Fürther Innenstadt soll mittel- bis langfristig
gestärkt werden. Mit Hilfe des Zentrenkonzeptes betreibt die Stadt Fürth eine
aktive Standortpolitik.
Im Hinblick auf die
beabsichtigte Entwicklung (Kino) südlich der Gebhardstraße soll der Zentrale
Versorgungsbereich (s. Anlage1 und 2) ausgeweitet werden.
Er umfasst nun im
Wesentlichen das Kerngebiet zuzüglich der Altstadt, die Altstadt um König- und
Gustavstraße, Nürnberger- und Gebhardstraße, Rathaus, Fußgängerzone,
City-Center bis zum Bahnhof, ehemaligem Marktkaufgebäude und dem geplanten Kino
südlich der Gebhardstraße.
Weitere Details und Informationen können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Übersichtskarte mit dem geänderten „Zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt“
2. Begriffsdefinition Zentraler Versorgungsbereich (ZV)