Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.
Auf die Vorlage zur
Sitzung des Umweltausschusses am 29.11.2012 (TOP 10) wird Bezug genommen.
Gegenüber dem durch den Bauträger beauftragten Landschaftsarchitekten wurde mit
E-Mail vom 01.10.2012 erklärt, dass im Bereich des Gehölzstreifens
Gehölzrückschnitten oder gar -entfernungen nicht zugestimmt werden kann.
Der Umweltausschuss hat in der Sitzung am 29.11.2012 diese Haltung der
Verwaltung bekräftigt (Beschluss: Der
Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und spricht
sich gegen Eingriffe in die Talrand-Eingrünung im Bereich des Bauprojektes
„Auengarten“ aus.)
Gleichwohl wurde am
19.12.2012 festgestellt, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 1240/4 Gem. Fürth ein
etwa 9 x 30 Meter großer
Grundstücksstreifen, auf dem sich 84 Gehölze befunden haben, gerodet wurde. Bei
den abgeschnittenen Gehölzen handelte es sich überwiegend um Unterwuchs mit
geringen Stammumfängen, vereinzelt wurden jedoch auch Bäume mit Stammumfängen
bis zu 60 cm entfernt. Der Bauträger, Fa. Bauhaus Bauträger
Immobiliengesellschaft mbH, wurde mit Schreiben vom 21.12.2012 um Stellungnahme
zu dem Vorgang gebeten. Gegenüber den Fürther Nachrichten, Ausgabe vom
28.12.2012, hat der Geschäftsführer der Fa. Bauhaus eingeräumt, für die
Entfernung der Gehölze verantwortlich gewesen zu sein. Eine Stellungnahme
gegenüber der Stadt Fürth wurde durch dessen anwaltliche Vertretung für die 3.
KW 2013 avisiert.
Das Entfernen der im
Eigentum der Stadt Fürth stehenden Gehölze erfüllt den Tatbestand der
Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Da sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet
befindet, hätte die Entfernung zudem einer Erlaubnis nach Landschaftsschutzverordnung
bedurft, diese wurde weder beantragt, noch erteilt. Somit erfüllt die Handlung
auch den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 9 Abs. 1
Landschaftsschutzverordnung. Nach § 21 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
ist bei gleichzeitig vorliegendem Straftat- und Ordnungswidrigkeitentatbestand
nur das Strafgesetz anzuwenden.
Folgendes wurde
daher veranlasst:
Die Stadt Fürth hat
Strafantrag gegen den Geschäftsführer der Fa. Bauhaus wegen Sachbeschädigung
gestellt. Weiter wurden Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht. Der Wert
der entfernten Gehölze sowie die Aufwendungen für die notwendige Anwuchspflege
der Ersatzpflanzungen werden derzeit vom Grünflächenamt ermittelt. Es ist
beabsichtigt, die Ersatzpflanzungen durch das Grünflächenamt auf Kosten der Fa.
Bauhaus vornehmen zu lassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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