Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat beschließt die vorgesehene Verkehrsregelung während der Bauzeit für die Umleitungsstrecken 1, 2 und 3.
Verkehrsregelung
während der Instandsetzung der „Graf-Stauffenberg-Brücke“
Die Instandsetzung
des Brückenbauwerkes ist aus technischer Sicht nur im Zuge einer Vollsperrung
möglich.
Im Hinblick auf den
sich weiter verschlechternden Bauwerkszustand sollte nach Möglichkeit im II.
Quartal 2012 begonnen werden.
Da die Maßnahme eine
Bauzeit mit ca. 15 bis 18 Monaten vorsieht, ist der Baubeginn für den Mai 2012
erforderlich, um vor allem im Hinblick auf den anstehenden Winter hier
ausreichend Zeit für die Betoninstandsetzungsarbeiten auf der freigelegten
Fahrbahntafel sowie die anstehenden Abdichtungsarbeiten zu erhalten.
Für die
Instandsetzung der Graf-Stauffenberg-Brücke ist folgende Umleitungsstrecke
vorgesehen:
a)
Generelle Umleitung:
1. „blaue Markierung“: Breslauer Straße –
Hardenbergstraße – Parkstraße – Fuchsstraße – Zirndorfer Straße (wobei hier
ebenfalls in Gegenrichtung die Verbindung von der Parkstraße über die
Forsthausstraße zur Straße Am Europakanal möglich ist)
b)
Umleitungsführung von Mai 2012 bis Ende August 2012:
Da jedoch seitens
StEF in der Parkstraße das Bauvorhaben „Schmutzwasserschiene Süd“ noch
zeitgleich (von Juli 2011 bis August 2012) mit dem vorgesehenen Beginn der
Instandsetzung der Graf-Stauffenberg-Brücke durchgeführt wird, werden für die
„Überschneidungszeit“ (Mai 2012 bis Ende August 2012) aus Sicht des
Baureferates folgende Alternativrouten vorgeschla-gen:
2. „rote Markierung“: Breslauer Straße –
Hardenbergstraße – Beethovenstraße – Brahmsstraße – Franz-Schubert-Straße (ggf.
auch möglich: Mozartstraße) – Forsthausstraße -> Parkstraße (bzw. Am
Europakanal) – Parkstraße – Fuchsstraße – Zirndorfer Straße
3. „rosa Markierung“: Breslauer Straße –
Hardenbergstraße – Beethovenstraße – Haydnstraße – Brünleinsweg –
Forsthausstraße -> Parkstraße (bzw. Am Europakanal) – Parkstraße –
Fuchsstraße – Zirndorfer Straße
Die Verkehrsführung
während der „Überschneidungszeit“, bzw. welche der „Ausweichrouten“ (2 oder 3)
verkehrstechnisch geeigneter erscheint, wird noch mit den beteiligten
Dienststellen (SVA, SpA und StEF) im Detailabgestimmt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
5.510.000,00 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
6310.9500.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||