Der Bericht des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den im Abschnitt „Sachverhalt“ wiedergegebenen Entwurf für eine Stellungnahme als Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt zu übermitteln.
Zudem wird die Stadtverwaltung beauftragt, die auf Fürther Stadtgebiet liegenden Flächen der Bibertbahn für öffentliche Verkehrszwecke zu sichern.
Die Stadt Nürnberg
hat beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, in ihrem Ortsteil Gebersdorf, Gemarkung
Großreuth, ein etwa 600 Meter langes Teilstück der stillgelegten Bibertbahn von
Bahnbetriebszwecken freistellen zu lassen. Auf der freizustellenden Fläche will
Nürnberg den oberirdischen U-Bahn-Endbahnhof Gebersdorf (U-Bahnlinie 3), sowie
eine Tunnelrampe für den U-Bahnverkehr von und nach Kleinreuth bei Schweinau
planen und errichten.
Eine Freistellung im
Eisenbahnwesen entspricht dem umgangssprachlichen Verständnis einer
„Entwidmung“. Nach erfolgreicher Freistellung kann der
Eisenbahn-Streckenabschnitt rein rechtlich nicht mehr wieder in Betrieb
genommen werden, sondern müsste vollkommen neu planfestgestellt werden; siehe
hierzu auch die Skizze der Rechtsbegriffe im Anhang.
Historischer
Exkurs und aktuelle Aufforderung:
Die ehemals 32,8
Kilometer lange Bibertbahn wurde in drei Schritten stillgelegt:
· 1971 Unternbibert-Rügland – Großhabersdorf
· 1984 Großhabersdorf – Leichendorf
· 1993 Leichendorf – Nürnberg-Stein
Ab 1984 gab es nur
noch Güterverkehr. In den 1990er und 2000er Jahren war die Bibertbahn bis
Leichendorf mehrfach Untersuchungsgegenstand für mögliche Nachnutzungen oder
Reaktivierungen als Straßenbahn-, Stadtbahn-, U-Bahn- oder eben
Eisenbahnstrecke. Aus unterschiedlichen Gründen wurde keiner dieser Ansätze –
bisher – umgesetzt.
Im Moment wird im
Landkreis Fürth eine Trassennutzung als „Schnellradweg“ diskutiert.
Mit der
Veröffentlichung vom 15. Januar 2013 im Bundesanzeiger wurden unter anderem die
betroffenen Gemeinden aufgefordert, zu dem Antrag der Stadt Nürnberg Stellung
zu nehmen. Zu den betroffenen Gemeinden zählt auch die Stadt Fürth.
Erläuterung der Fürther Situation, zugleich
Entwurf für eine Stellungnahme:
„Für die Stadt Fürth
stellt sich die Situation wie folgt dar:
1. Die von der Stadt
Nürnberg beantragte Freistellung erstreckt sich auf den Bereich des früheren
Bibertbahn-Haltepunktes „Fürth Süd“. Entgegen seinem Namen liegt dieser jedoch
– ebenso wie die heutige, gleichnamige Bushaltestelle – vollständig auf
Nürnberger Stadtgebiet.
2. Die Strecke der
Bibertbahn verläuft zwischen der Eisenbahnbrücke über die Rednitz
(Gemeindegebiet Oberasbach) und der Eisenbahnbrücke über die Rothenburger
Straße (Stadtgebiet Nürnberg, Gemarkung Großreuth) auf einer Länge von ca. 85
Metern über das Stadtgebiet Fürth, Gemarkung Fürth. Dieser Bereich grenzt
unmittelbar an die Fläche, deren Freistellung von der Stadt Nürnberg beantragt
wurde; siehe hierzu der anliegende Lageplan. Wenn die U-Bahnplanung auf
Nürnberger Gebiet so wie bisher bekannt umgesetzt wird, dann wäre das auf
Fürther Stadtgebiet liegende Teilstück der konsequente Freihaltebereich für
eine mögliche spätere Fortsetzung der U-Bahn, eines anderen Bus- oder
Bahnsystems, oder einer Geh- und Radwegverbindung nach Zirndorf oder
Oberasbach. Der Trassenabschnitt auf Fürther Stadtgebiet sollte daher weiterhin
von anderweitiger Nutzung freigehalten werden. Sollten die Widerlager der
angrenzenden Eisenbahnbrücken baufällig werden, so bestehen Überlegungen, die
Ersatzneubauten der Brücken jeweils mit größeren lichten Weiten zu errichten,
um Platz für Verbreiterung der darunter hindurchführenden Geh- und Radwege zu
gewinnen.
3. Im Landkreis
lautet die Beschlusslage nachrichtlich so, dass die Bibertbahnstrecke zwar bis
auf Weiteres keine Wiederinbetriebnahme erfahren soll, jedoch ihre „Widmung“
auch nicht verlieren soll, damit die Wiederinbetriebnahmeoption erhalten
bleibt. Wenn nun jedoch der von der Stadt Nürnberg beantragten Freistellung
antragsgemäß entsprochen wird, dann wird der im Landkreis liegende Teil der
Bibertbahn vom übrigen Eisenbahnnetz abgekoppelt. In der Stadtverwaltung Fürth
bestehen Bedenken gegen eine solche Insellösung. Das derzeitige
Freistellungsverfahren scheint mit den Absichten des Landkreises nicht
vereinbar. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine Lösung gefunden werden kann,
die beiden Seiten gerecht wird. Die Stadt Fürth würde dies befürworten.
4. Von der
Bibertbahn zweigen im Bereich der antragsgegenständlichen Flächen auch zwei
frühere Güterzug-Gleisanschlüsse ab:
· Zum ehemaligen „Kohlenlager“, Stadtgebiet Nürnberg (Planung: Busbahnhof).
· Zum ehemaligen Gelände der US Armee, heute Gelände Brauerei/Tucherstraße.
Der zweite
Gleisanschluss unterquert die Rothenburger Straße. Er wäre bei entsprechender
Bereitschaft der Grundstückseigentümer prinzipiell geeignet, Flurstücke im
Gewerbegebiet Süd der Stadt Fürth (Konrad-Kurz-Straße, Tucherstraße,
Benno-Strauß-Straße) für einen schienegebundenen Güterverkehr zugänglich zu
machen. Da nur wenige Gewerbegebiete günstig zu Eisenbahnen liegen, sollte
diese Option nicht leichtfertig aufgegeben werden.“
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Diverse Skizzen und Lagepläne, Veröffentlichung im Bundesanzeiger; insgesamt 3 Seiten