Betreff
Bibertbahn im Stadtgebiet Nürnberg: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Fürth zum Antrag der Stadt Nürnberg auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken (km 2,040-2,650)
Vorlage
SpA/139/2013
Aktenzeichen
SpA/139/2013, SpA/Vpl-Hg-403-J580/A296
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bericht des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den im Abschnitt „Sachverhalt“ wiedergegebenen Entwurf für eine Stellungnahme als Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt zu übermitteln.

 

Zudem wird die Stadtverwaltung beauftragt, die auf Fürther Stadtgebiet liegenden Flächen der Bibertbahn für öffentliche Verkehrszwecke zu sichern.


Die Stadt Nürnberg hat beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, in ihrem Ortsteil Gebersdorf, Gemarkung Großreuth, ein etwa 600 Meter langes Teilstück der stillgelegten Bibertbahn von Bahnbetriebszwecken freistellen zu lassen. Auf der freizustellenden Fläche will Nürnberg den oberirdischen U-Bahn-Endbahnhof Gebersdorf (U-Bahnlinie 3), sowie eine Tunnelrampe für den U-Bahnverkehr von und nach Kleinreuth bei Schweinau planen und errichten.

 

Eine Freistellung im Eisenbahnwesen entspricht dem umgangssprachlichen Verständnis einer „Entwidmung“. Nach erfolgreicher Freistellung kann der Eisenbahn-Streckenabschnitt rein rechtlich nicht mehr wieder in Betrieb genommen werden, sondern müsste vollkommen neu planfestgestellt werden; siehe hierzu auch die Skizze der Rechtsbegriffe im Anhang.

 

Historischer Exkurs und aktuelle Aufforderung:

 

Die ehemals 32,8 Kilometer lange Bibertbahn wurde in drei Schritten stillgelegt:

 

·         1971    Unternbibert-Rügland – Großhabersdorf

·         1984    Großhabersdorf – Leichendorf

·         1993    Leichendorf – Nürnberg-Stein

 

 

Ab 1984 gab es nur noch Güterverkehr. In den 1990er und 2000er Jahren war die Bibertbahn bis Leichendorf mehrfach Untersuchungsgegenstand für mögliche Nachnutzungen oder Reaktivierungen als Straßenbahn-, Stadtbahn-, U-Bahn- oder eben Eisenbahnstrecke. Aus unterschiedlichen Gründen wurde keiner dieser Ansätze – bisher – umgesetzt.

Im Moment wird im Landkreis Fürth eine Trassennutzung als „Schnellradweg“ diskutiert.

 

Mit der Veröffentlichung vom 15. Januar 2013 im Bundesanzeiger wurden unter anderem die betroffenen Gemeinden aufgefordert, zu dem Antrag der Stadt Nürnberg Stellung zu nehmen. Zu den betroffenen Gemeinden zählt auch die Stadt Fürth.

 

Erläuterung der Fürther Situation, zugleich Entwurf für eine Stellungnahme:

 

„Für die Stadt Fürth stellt sich die Situation wie folgt dar:  

 

1. Die von der Stadt Nürnberg beantragte Freistellung erstreckt sich auf den Bereich des früheren Bibertbahn-Haltepunktes „Fürth Süd“. Entgegen seinem Namen liegt dieser jedoch – ebenso wie die heutige, gleichnamige Bushaltestelle – vollständig auf Nürnberger Stadtgebiet.

 

2. Die Strecke der Bibertbahn verläuft zwischen der Eisenbahnbrücke über die Rednitz (Gemeindegebiet Oberasbach) und der Eisenbahnbrücke über die Rothenburger Straße (Stadtgebiet Nürnberg, Gemarkung Großreuth) auf einer Länge von ca. 85 Metern über das Stadtgebiet Fürth, Gemarkung Fürth. Dieser Bereich grenzt unmittelbar an die Fläche, deren Freistellung von der Stadt Nürnberg beantragt wurde; siehe hierzu der anliegende Lageplan. Wenn die U-Bahnplanung auf Nürnberger Gebiet so wie bisher bekannt umgesetzt wird, dann wäre das auf Fürther Stadtgebiet liegende Teilstück der konsequente Freihaltebereich für eine mögliche spätere Fortsetzung der U-Bahn, eines anderen Bus- oder Bahnsystems, oder einer Geh- und Radwegverbindung nach Zirndorf oder Oberasbach. Der Trassenabschnitt auf Fürther Stadtgebiet sollte daher weiterhin von anderweitiger Nutzung freigehalten werden. Sollten die Widerlager der angrenzenden Eisenbahnbrücken baufällig werden, so bestehen Überlegungen, die Ersatzneubauten der Brücken jeweils mit größeren lichten Weiten zu errichten, um Platz für Verbreiterung der darunter hindurchführenden Geh- und Radwege zu gewinnen.

 

3. Im Landkreis lautet die Beschlusslage nachrichtlich so, dass die Bibertbahnstrecke zwar bis auf Weiteres keine Wiederinbetriebnahme erfahren soll, jedoch ihre „Widmung“ auch nicht verlieren soll, damit die Wiederinbetriebnahmeoption erhalten bleibt. Wenn nun jedoch der von der Stadt Nürnberg beantragten Freistellung antragsgemäß entsprochen wird, dann wird der im Landkreis liegende Teil der Bibertbahn vom übrigen Eisenbahnnetz abgekoppelt. In der Stadtverwaltung Fürth bestehen Bedenken gegen eine solche Insellösung. Das derzeitige Freistellungsverfahren scheint mit den Absichten des Landkreises nicht vereinbar. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine Lösung gefunden werden kann, die beiden Seiten gerecht wird. Die Stadt Fürth würde dies befürworten.

 

4. Von der Bibertbahn zweigen im Bereich der antragsgegenständlichen Flächen auch zwei frühere Güterzug-Gleisanschlüsse ab:

 

·         Zum ehemaligen „Kohlenlager“, Stadtgebiet Nürnberg (Planung: Busbahnhof). 

·         Zum ehemaligen Gelände der US Armee, heute Gelände Brauerei/Tucherstraße.

 

Der zweite Gleisanschluss unterquert die Rothenburger Straße. Er wäre bei entsprechender Bereitschaft der Grundstückseigentümer prinzipiell geeignet, Flurstücke im Gewerbegebiet Süd der Stadt Fürth (Konrad-Kurz-Straße, Tucherstraße, Benno-Strauß-Straße) für einen schienegebundenen Güterverkehr zugänglich zu machen. Da nur wenige Gewerbegebiete günstig zu Eisenbahnen liegen, sollte diese Option nicht leichtfertig aufgegeben werden.“

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Diverse Skizzen und Lagepläne, Veröffentlichung im Bundesanzeiger; insgesamt 3 Seiten