Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis
genommen.
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die vorgesehene Verkehrsregelung während der Bauzeit für die Umleitungsstrecken 1, 2 und 3 zu beschließen.
Verkehrsregelung während der
Instandsetzung der „Graf-Stauffenberg-Brücke“
Die Instandsetzung des
Brückenbauwerkes ist aus technischer Sicht nur im Zuge einer Vollsperrung
möglich.
Im Hinblick auf den sich
weiter verschlechternden Bauwerkszustand sollte nach Möglichkeit im II. Quartal
2012 begonnen werden.
Da die Maßnahme eine Bauzeit
mit ca. 15 bis 18 Monaten vorsieht, ist der Baubeginn für den Mai 2012
erforderlich, um vor allem im Hinblick auf den anstehenden Winter hier
ausreichend Zeit für die Betoninstandsetzungsarbeiten auf der freigelegten Fahrbahntafel
sowie die anstehenden Abdichtungsarbeiten zu erhalten.
Für die Instandsetzung der
Graf-Stauffenberg-Brücke ist folgende Umleitungsstrecke vorgesehen:
a) Generelle Umleitung:
1. „blaue
Markierung“: Breslauer Straße – Hardenbergstraße – Parkstraße – Fuchsstraße –
Zirndorfer Straße (wobei hier ebenfalls in Gegenrichtung die Verbindung von der
Parkstraße über die Forsthausstraße zur Straße Am Europakanal möglich ist)
b)
Umleitungsführung von Mai 2012 bis Ende August 2012:
Da jedoch seitens StEF in
der Parkstraße das Bauvorhaben „Schmutzwasserschiene Süd“ noch zeitgleich (von
Juli 2011 bis August 2012) mit dem vorgesehenen Beginn der Instandsetzung der
Graf-Stauffenberg-Brücke durchgeführt wird, werden für die
„Überschneidungszeit“ (Mai 2012 bis Ende August 2012) aus Sicht des
Baureferates folgende Alternativrouten vorgeschlagen:
1 2 3 Überschneidung mit StEF
2. „rote
Markierung“: Breslauer Straße – Hardenbergstraße – Beethovenstraße –
Brahmsstraße – Franz-Schubert-Straße (ggf. auch möglich: Mozartstraße) –
Forsthausstraße -> Parkstraße (bzw. Am Europakanal) – Parkstraße – Fuchsstraße
– Zirndorfer Straße
3. „rosa
Markierung“: Breslauer Straße – Hardenbergstraße – Beethovenstraße –
Haydnstraße – Brünleinsweg – Forsthausstraße -> Parkstraße (bzw. Am
Europakanal) – Parkstraße – Fuchsstraße – Zirndorfer Straße
Die Verkehrsführung während
der „Überschneidungszeit“, bzw. welche der „Ausweichrouten“ (2 oder 3)
verkehrstechnisch geeigneter erscheint, wird noch mit den beteiligten
Dienststellen (SVA, SpA und StEF) im Detail abgestimmt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
5.510.000,00 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
6310.9500.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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