Betreff
KITA I Karl-Hauptmannl-Str. 7 - Außenanlagen Rodung Platane StU 219 cm
Vorlage
GrfA/011/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Rodung der Platane mit einem Stammumfang von 219 cm wegen der durch den Baum hervorgerufenen allergischen Reaktionen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Kindern der Kindertagesstätte in der Karl-Hauptmannl-Straße 7 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fällung der Platane im Zeitraum zwischen Oktober 2011 und Februar 2012 durchführen zu lassen.


Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 13.10.2011 wurde für den Entwurf zur Neugestaltung der Außenanlagen des Kindergarten Karl-Hauptmannl-Straße 7 die Projektgenehmigung erteilt. Im Entwurf war seitens des Baureferats die Rodung einer Platane (Stammumfang von 219 cm, Kronendurchmesser 13 Meter, Höhe 20 Meter, Vitalitätstufe 1, Pflanzjahr 1960), die der Baumschutzverordnung der Stadt Fürth unterliegt, vorgesehen. Für die vorgesehene Rodung des Baumes liegt mit Bescheid vom 24.03.2010 bereits eine Rodungsgenehmigung des Ordnungsamtes vor.

Die Rodung wurde seitens des Baureferats ausgesetzt, da im Beschluss zur Projektgenehmigung im Bau- und Werkausschuss ausdrücklich formuliert wurde, dass der Erhalt der Platane von den Ausschussmitgliedern gewünscht werde.

Nachdem es weder eine bauliche noch eine baumpflegerische Notwendigkeit für die Fällung des Baumes gibt, wurde das Referat IV/Jugendamt als nutzende Verwaltung gebeten, die Gründe, die aus Sicht des Nutzers sprechen, nochmals zu formulieren.

Die Kindergartenleitung wie auch der Elternbeirat bekräftigten dabei die ursprüngliche Aussage, dass die Platane starke allergische Reaktionen hervorrufe, die auf Dauer nicht hinnehmbar seien. Dies bestätigt auch ein Schreiben des jugendärztlichen Dienstes in medizinischer Hinsicht. Außerdem sei der Baum zwischenzeitlich zu ausladend, so dass der Lichteinfall in den Gebäuden stark beeinträchtigt werde und jährliche Unterhaltslasten zur Reduzierung der Baumkrone notwendig werden würden.

Aus Sicht des Baureferats/Grünflächenamts kann auf den Baum verzichtet werden, da das gesamte Grundstück weiteren Baumbestand aufweist. Aufgrund der ausreichenden Durchgrünung des Grundstücks wird im Bescheid des Ordnungsamtes daher auch auf eine Ersatzbepflanzung verzichtet. Eine bautechnische oder baumpflegerische Notwendigkeit zur Rodung liegt jedoch nicht vor. Die Fällung liegt in erster Linie in den allergischen Reaktionen der Nutzer begründet.

Gemäß den Vorschriften des § 39 in Verbindung mit § 44 Bundesnatursschutzgesetz kann die Rodung nicht in der Zeit von 01. März bis 30. September erfolgen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

500,00

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 4600.9502.0000HR

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

·         Bescheid Ordnungsamt vom 24.03.2010

·         Beschluss Bau- und Werkausschuss vom 13.10.2010

·         Schreiben des Jugendärztlichen Dienstes vom 31.05.2011

·         Schreiben des Elternbeirats vom 03.07.2011

·         Schreiben Referat IV vom 12.07.2011