Betreff
Erlass einer Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Vorlage
StdA/004/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007 wird gemäß der Anlage beschlossen..


In der Referentensitzung vom 13.11.2012 wurde festgelegt, dass künftig die Dauer der Verlängerung eines Grabnutzungsrechtes (anstelle bisher ausschließlich für weitere 10 Jahre) flexibler gestaltet werden soll, da viele Grabnutzungsberechtigte auch eine kürzere Laufzeit wünschen.

Um den Bedürfnissen der Grabnutzungsberechtigten gerecht zu werden, soll neben der bisherigen Laufzeit von 10 Jahren auch eine kürzere Laufzeit von 5 Jahren, aber auch eine längere Laufzeit von 15 Jahren möglich sein. Gerade mit der kürzeren Laufzeit soll dem bundesweiten Trend zur Aufgabe der Grabstätten entgegengewirkt werden. Falls während der Laufzeit eines Grabnutzungsrechtes neuerlich in der Grabstätte bestattet werden soll, ist das Grabnutzungsrecht um die gesetzliche Ruhefrist (10 Jahre bzw. 15 Jahre am Vacher Friedhof) entsprechend zu verlängern.

 

Trotz der für die Bürgerinnen und Bürger flexibleren Regelung darf nicht verkannt werden, dass diese Neuerung für die Stadt Fürth auch erhebliche Nachteile mit sich bringt.

 

 

 

1.

In den ersten fünf Jahren nach der Einführung der flexiblen Grablaufzeit wird es zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Gebühren für die Grabnutzungsrechte kommen. Es ist davon auszugehen, dass der Einnahmerückgang mindestens 25 % beträgt (ausgehend davon, dass nur noch die Hälfte der Nutzungsberechtigten eine Laufzeit von -wie bisher- 10 Jahren wählt, die andere Hälfte aber die kürzere Laufzeit von 5 Jahren in Anspruch nimmt. Die Gebühren werden bei Verlängerung des Nutzungsrechts in einer Summe für die gesamte Laufzeit fällig. Die wenigen Fälle, die voraussichtlich eine Laufzeit von 15 Jahren wählen, bleiben unberücksichtigt). Der Haushaltsansatz für das Jahr 2013 beträgt 860.000 €, die nächsten Jahre wäre ein Verlust von jährlich mindestens 215.000 € zu verzeichnen. Wird nach 5 Jahren, sofern nicht Grabaufgabe erfolgt, das Nutzungsrecht neuerlich verlängert, wird sich die Einnahmesituation wieder verbessern.

 

2.

Durch die kürzere Laufzeit wird dann in 5 Jahren der Verwaltungsaufwand für die Verlängerung der Grabnutzungsrechte im Standesamt sprunghaft ansteigen, da dann ja innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren in den Fällen, in denen eine Laufzeit von 5 Jahren gewählt wurde, das Nutzungsrecht nicht nur einmal, sondern dann gleich zweimal zu verlängern ist. Mit dem vorhandenen Personal ist dieser Mehraufwand nicht mehr zu bewältigen, es wird zusätzlicher Personalmehrbedarf und damit eine Steigerung der Personalkosten (dauerhaft) unumgänglich sein.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007