Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis
Für
großformatige hinterleuchtete Werbeanlagen mit Wechselwirkung auf Monofuß, sog.
City Light Boards, Mega Light Wechsler o. ä. hat der Bauausschuss in seiner
Sitzung vom 06.12.1999 neben für derartige Werbeanlagen grundsätzlich
geeigneten Standorten einen Mindestabstand dieser Standorte von 500m bei
Sichtbeziehung beschlossen, um Störungen des Ortsbildes zu vermeiden.
Am
07.07.2010 wurde der Beschluss mit einer Reduzierung dieses Mindestabstandes
bei Sichtbeziehung auf 250m erneut gefasst.
Durch
vorangegangene gerichtliche Entscheidungen muss davon ausgegangen werden, dass
dieser Beschluss nur unterstützend zu anderen Ablehnungsgründen herangezogen
werden kann. Sollten keine sonstigen bauordnungs- oder planungsrechtlichen
Aspekte angeführt werden können, muss eine Genehmigung auch bei geringeren
Abständen erteilt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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