Betreff
Information zum BWA-Beschluss vom 07.07.2010 zum Mindestabstand zwischen großformatigen be- und hinterleuchteten Werbeanlagen und beleuchteten Litfaßsäulen
Vorlage
SpA/142/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis


Für großformatige hinterleuchtete Werbeanlagen mit Wechselwirkung auf Monofuß, sog. City Light Boards, Mega Light Wechsler o. ä. hat der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 06.12.1999 neben für derartige Werbeanlagen grundsätzlich geeigneten Standorten einen Mindestabstand dieser Standorte von 500m bei Sichtbeziehung beschlossen, um Störungen des Ortsbildes zu vermeiden.

Am 07.07.2010 wurde der Beschluss mit einer Reduzierung dieses Mindestabstandes bei Sichtbeziehung auf 250m erneut gefasst.

Durch vorangegangene gerichtliche Entscheidungen muss davon ausgegangen werden, dass dieser Beschluss nur unterstützend zu anderen Ablehnungsgründen herangezogen werden kann. Sollten keine sonstigen bauordnungs- oder planungsrechtlichen Aspekte angeführt werden können, muss eine Genehmigung auch bei geringeren Abständen erteilt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: