Betreff
Kath. Kindergarten und Hort, Kirchenstiftung Christkönig, Leibnizstr. 4c - Ersatzneubau und Schaffung von 24 Krippenplätzen
Vorlage
JgA/080/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Gemäß dem Antrag der Kath. Kirchenstiftung Christkönig wird dem Stadtrat empfohlen, der Generalsanierung (Ersatzneubau) des Kindergartens Komotauerstr. und des Kindergartens und Horts in der Leibnizstr. mit der gesetzlichen Förderung nach Art. 27 BayKiBiG und der Neuschaffung von 24 Krippenplätzen nach den staatlichen Förderrichtlinien zuzustimmen und entsprechend dem Kämmereivorschlag in der MIP 2014 bis 2016 aufzunehmen; die städt. Mittel für die Krippenplätze in Höhe von 108.610 € stehen bereits zur Verfügung.  Einem vorzeitigen Baubeginn wird zugestimmt, jedoch unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel (Haushaltsgenehmigung) und sofern seitens der Kirchenstiftung mit einer Vorfinanzierung des städtischen Anteils für die Kindergartengruppen und die Hortgruppe ausgehend vom genehmigten Förderantrag Ende 2012 und Baubeginn (1.Bauabschnitt) Anfang 2013 (der in 2014 zur Auszahlung gelangen kann) ohne Zinsberechnung Einverständnis besteht (Einverständniserklärung mit Eigenmittelnachweis).


Die kath. Kirchenstiftung Christkönig betreibt in ihrer Trägerschaft zwei Kindertageseinrichtungen auf der Hardhöhe. Diese befinden sich in

 a)    In der Komotauerstr. 27 (3 Kindergartengruppen) und

 b)    In der Leibnizstr. 4c (2 Kindergartengruppen, 1 Hortgruppe).

 

Beide Einrichtungen stammen aus den 60er bzw. 70er Jahren. Untersuchungen aus dem Jahre 2009 ergaben einen dringenden und hohen Sanierungsbedarf, der einer Generalsanierung gleichkommt.

 

Finanzielle- und betriebliche Überlegungen führten bei der Kirchengemeinde zum Ergebnis, eine einzige Baumaßnahme in der Leibnizstr. durchzuführen, statt gesondert in der Komotauer -und in der Leibnizstraße. Eine Vergleichsberechnung (Komotauer- und Leibnizstr. gesondert) kommt auch zu einem Einspareffekt für die Stadt in Höhe von ca. 67.000 €.

 

Die Kirchengemeinde plant in zwei Bauabschnitten vorzugehen:

Im 1.Abschnitt

entsteht ein Neubau mit drei Kindergartengruppen und im Obergeschoss (neu) zwei Krippengruppen.

Im 2. Abschnitt

kommen zwei Kindergartengruppen und die Hortgruppe hinzu.

 

Die Gesamtmaßnahme kommt auf rd. 4´220.100 €. Öffentliche Mittel fließen in Höhe von 2´475.010 € zu. Der städtische Anteil beträgt 1´146.400 € (BA 1: 517.240 €  für drei Kindergartengruppen; 108.600 € für zwei Krippengruppen. BA 2: 517.240 € für zwei Kindergarten- und eine Hortgruppe).

 

Um (rechtzeitig) die Krippenplätze schaffen zu können, bedarf es eines Baubeginns in 2012 mit dem 1. Bauabschnitt. Wir schlagen hinsichtlich der Finanzierung und Aufnahme in die MIP folgendes vor:

 

MIP 2013:

Ausgabe

(Stadt und Staat nur Krippe)

Einnahme

(Staatlicher Anteil)

630.130 €

521.500 €

 

MIP 2014

Ausgabe

(nur staatl. Anteil für Kindergarten und Hort)

Einnahme

(nur Staatlicher Anteil)

691.860 €

691.860 €

 

MIP 2015

Ausgabe

(nur noch städt. Anteil)

Einnahme

1´037.800 €

O

 

Die Kirchenverwaltung muss bei diesem Finanzierungsmodell einverstanden sein, dass (mit Ausnahme der Krippe) sie den städtischen Anteil in Höhe von 1´034.480 € ohne Zinslast für die Stadt bis 2015 vorstreckt..


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

2.475.010 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Plan