Betreff
Kath. Kindergarten St. Nikolaus, Kolpingstr. 17 - Generalsanierung
Vorlage
JgA/081/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Gemäß dem Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Nikolaus wird dem Stadtrat empfohlen, der Generalsanierung des Kindergartens mit der gesetzlichen Förderung nach Art. 27 BayKiBiG zuzustimmen und die in der MIP 2013 vorgesehenen Haushaltsmittel als VE 2013 frei zu geben. Einem vorzeitigen Baubeginn wird zugestimmt, sofern seitens der Kirchenstiftung mit einer Vorfinanzierung des städtischen Anteils (der bis Ende 2013 zur Auszahlung gelangen kann) ohne Zinsberechnung Einverständnis besteht (Einverständniserklärung mit Eigenmittelnachweis).


Bereits mit Schreiben vom 26.11.2007 wandte sich das Kath. Pfarramt St. Nikolaus an Herrn Oberbürgermeister mit der Bitte um Unterstützung hinsichtlich einer Dachsanierung und Instandsetzung des Kindergartens in der Kolpingstr. 17

 

Anlässlich einer Besprechung und Besichtigung vor Ort, an der u.a. auch die Regierung von Mittelfranken (Abteilung Hochbau), das Erzbischöfliche Bauamt Bamberg, seitens der Stadt die Gebäudewirtschaft und das Jugendamt teilnahmen, stellte sich die Notwendigkeit der Sanierung und Instandsetzung heraus. Vor allem die undichte Dach-Überkopfverglasung führt zu unhaltbaren Zuständen im Kindergarten (regelmäßiges Aufstellen von Eimern etc. bei Regen), wie auch ebenfalls der Wassereintritt beim Ziegeldach im Bereich Küche und Gruppenraum; dies nur beispielhaft.

 

Von der Notwendigkeit einer Generalsanierung wurde dem AJJ am 15.02.2008 berichtet. Seitens des Finanzreferats wurde dem Pfarramt am 27.09.2010 mitgeteilt, dass Gelder frühestens 2013 tatsächlich fließen können. Die Kosten für die Generalsanierung belaufen sich lt. Kostenaufstellung vom 25.08.2011 auf 546.022 €. Der gesetzliche Anteil gem. Art. 27 BayKiBiG (2/3 der förderfähigen Kosten) beträgt somit 364.000 €; diesen Betrag sieht die MIP für das Jahr 2013 als Gesamtausgabe vor; die städtischen Mittel (nach Abzug der staatlichen Förderungen von voraussichtlich 135 Tsd. €) sind mit 229.000 € veranschlagt (siehe MIP/HHSt. 4642.9880.0000). Eine Vorfinanzierung bzw. Baudurchführung 2011/2012 kann durch die Kirche erfolgen. Hierzu wären entsprechende Erklärungen des Maßnahmenträgers vorzulegen bzw. bedarf es einer Freigabe der im Haushaltsplan veranschlagten VE (für 2013).

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

städt. Anteil ca. 229.000 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. bei HSt. 4642 MIP 2013

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Erläuterungsbericht, 2 Pläne