Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zur Verwendung der
Pauschale für bewegliches Vermögendes in Höhe von 400.000 an die Referate zu.
Außerdem soll auch in den
Folgejahren nach diesem Schlüssel die Pauschale für das
bewegliche Vermögen verteilt werden. Darüber hinaus wird das Finanzreferat ermächtigt über die Verteilung von Mitteln in Höhe von 68.000 € sowie den in das Folgejahr zu übertragenden Haushaltsrest von 60.000 € selbst zu entscheiden.
1.
Haushaltsvollzug 2013 (s. Anlage 1)
1.1
Allgemeines
Bei den Haushaltsberatungen 2013 hat der Stadtrat eine
Pauschale für Beschaffungen
(bewegliches Vermögen) in Höhe von 468.000 € bei
HH-St.: 9000.9350 in den Haushalt 2013 eingestellt. Aus dieser Pauschale sollen
die dringlichsten Beschaffungen (im Einzelfall jeweils unter 50.000 €) im
Haushaltsjahr 2013 bestritten werden.
Bisher wurde die Verteilung der
Referatspauschale von 400.000 € (über 68.000 € entscheidet das Finanzreferat in
jeweiligen Einzelfällen) an die einzelnen Referate auf der Grundlage der
Bedarfsanmeldungen der Ämter vorgenommen. Die Höhe der Mittelbereitstellungen
für die einzelnen Referate ergab sich aus dem jeweiligen prozentualen Anteil
eines jeden Referates an den gesamten Bedarfsanmeldungen.
1.2 Unterteilung bzw. Verteilung der Referatspauschale
Zukünftig wird die Referatspauschale in Höhe von 400.000 € in zwei
Kategorien unterteilt. Für „Ersatz- und Neuanschaffungen von Fahrzeugen“ werden
dabei 250.000 €, für „Übriges
Sachvermögen“ 150.000 € bereitgestellt.
Über den verbleibenden Betrag in Höhe von 68.000 € (sog. „Notgroschen“)
wird Rf. II weiterhin im
Haushaltsvollzug entscheiden.
Somit ergibt sich für die Beschaffungspauschale zukünftig folgende
Unterteilung:
1.
Fahrzeuge: 250.000
€
2. Übriges Sachvermögen: 150.000 €
3. Not-Pauschale 68.000 €
Die Verteilung an die Referate selbst erfolgt nicht mehr prozentual
nach Bedarfsanmeldung (damit kann auch auf eine Bedarfsanmeldung ab 2013 ff.
verzichtet werden), sondern anteilig für
jedes Referat nach einschlägigen Ausgabengruppierungen innerhalb des Verwaltungshaushaltes.
Ausgangsbasis sind dabei immer die Ansätze des Vorjahres
Die Finanzmittel für Fahrzeuge (250.000 €) werden nach den Ausgaben für
die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierung 55) verteilt. Die Finanzmittel für das
„Übrige Sachvermögen“ (150.000 €) werden je zur Hälfte (jeweils 75.000 €) nach
Personalausgaben (Gruppierung 4) bzw. Sachausgaben (Gruppierung 52, 56, 57-66)
verteilt (s. Anlage 1 „A“ und „B“).
Die Höhe der Mittelbereitstellung für die einzelnen Referate sind der
beigefügten Anlage 1 unter „C“ zu
entnehmen.
1.3 Mittelabruf/-verwendung aus der
Referatspauschale
Den Referaten bleibt es
überlassen, die Weiterverteilung dieser Finanzmittel entsprechend den
Prioritäten an die Fachämter selbst vorzunehmen. Die bereitgestellten Mittel
können von den Referaten über Jahre hinweg auch angespart werden. Vor
Inanspruchnahme müssen die Referate und Dienststellen die Freigabe bei der
Kämmerei beantragen und begründen was angeschafft werden soll.
Dieses neue System wurde in der Referentenrunde einstimmig befürwortet.
2. Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2012 (s. Anlage 2)
Für
Ersatz-/Neubeschaffungen von beweglichem Vermögen waren für das Haushaltsjahr
2012 Finanzmittel von insgesamt 601.000
€ bereitgestellt. Hierin enthalten ist der veranschlagte Haushaltsansatz in
Höhe von 468.000 €, sowie der aus dem Haushaltsvollzug 2011 ins
Folgejahr
übertragene Haushaltsrest in Höhe von 133.000 €.
Vom
Pauschalansatz wurde den Referaten zur Weiterverteilung an die Fachämter
Finanzmittel
i.
H. v. 400.000 € bereitgestellt (s. Beschluss des Finanz- und
Verwaltungsausschusses vom 29.02.2012).
Darüber
hinaus wurde das Finanzreferat ermächtigt, über die Restverteilung aus der
Pauschale 2012 (68.000 €) sowie den vorhandenen Haushaltsresten (133.000 €), je
nach Einzelfall und Dringlichkeit, selbst zu entscheiden. Die Ermächtigung
wurde i. H. v. 140.773 € in Anspruch genommen.
Die
Verwaltung empfiehlt, die noch vorhandenen Restmittel aus der Abwicklung 2012
in Höhe von 60.000 € (gerundet) in das Folgejahr zu übertragen und neben den
68.000 € aus der Pauschale ebenfalls durch Rf. II im Haushaltsvollzug 2013
verteilen zu lassen. Beschaffungen die zu
einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung dienen, sollen hierbei Vorrang haben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
9000.9350.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
2