Betreff
Haushalt 2013, Pauschale für bewegliches Vermögen
Vorlage
Käm/065/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zur Verwendung der Pauschale für bewegliches Vermögendes in Höhe von 400.000 an die Referate zu.

Außerdem soll auch in den Folgejahren nach diesem Schlüssel die Pauschale für das

bewegliche Vermögen verteilt werden. Darüber hinaus wird das Finanzreferat ermächtigt über die Verteilung von Mitteln in Höhe von 68.000 € sowie den in das Folgejahr zu übertragenden Haushaltsrest von 60.000 € selbst zu entscheiden.


1.                 Haushaltsvollzug 2013 (s. Anlage 1)

1.1            Allgemeines

 

Bei den Haushaltsberatungen 2013 hat der Stadtrat eine Pauschale für Beschaffungen

(bewegliches Vermögen) in Höhe von 468.000 € bei HH-St.: 9000.9350 in den Haushalt 2013 eingestellt. Aus dieser Pauschale sollen die dringlichsten Beschaffungen (im Einzelfall jeweils unter 50.000 €) im Haushaltsjahr 2013 bestritten werden.

 

Bisher wurde die Verteilung der Referatspauschale von 400.000 € (über 68.000 € entscheidet das Finanzreferat in jeweiligen Einzelfällen) an die einzelnen Referate auf der Grundlage der Bedarfsanmeldungen der Ämter vorgenommen. Die Höhe der Mittelbereitstellungen für die einzelnen Referate ergab sich aus dem jeweiligen prozentualen Anteil eines jeden Referates an den gesamten Bedarfsanmeldungen.

 

 

1.2         Unterteilung bzw. Verteilung der Referatspauschale

 

Zukünftig wird die Referatspauschale in Höhe von 400.000 € in zwei Kategorien unterteilt. Für „Ersatz- und Neuanschaffungen von Fahrzeugen“ werden dabei  250.000 €, für „Übriges Sachvermögen“  150.000 € bereitgestellt. Über den verbleibenden Betrag in Höhe von 68.000 € (sog. „Notgroschen“) wird  Rf. II weiterhin im Haushaltsvollzug entscheiden.

Somit ergibt sich für die Beschaffungspauschale zukünftig folgende Unterteilung:

 

                     1.  Fahrzeuge:                         250.000 €

                     2.  Übriges Sachvermögen:                150.000 €

                     3.  Not-Pauschale                                 68.000 €       

 

Die Verteilung an die Referate selbst erfolgt nicht mehr prozentual nach Bedarfsanmeldung (damit kann auch auf eine Bedarfsanmeldung ab 2013 ff. verzichtet werden),  sondern anteilig für jedes Referat nach einschlägigen Ausgabengruppierungen innerhalb des Verwaltungshaushaltes. Ausgangsbasis sind dabei immer die Ansätze des Vorjahres

Die Finanzmittel für Fahrzeuge (250.000 €) werden nach den Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierung 55) verteilt. Die Finanzmittel für das „Übrige Sachvermögen“ (150.000 €) werden je zur Hälfte (jeweils 75.000 €) nach Personalausgaben (Gruppierung 4) bzw. Sachausgaben (Gruppierung 52, 56, 57-66) verteilt (s. Anlage 1 „A“ und „B“).

Die Höhe der Mittelbereitstellung für die einzelnen Referate sind der beigefügten Anlage 1 unter „C“ zu entnehmen.

 

1.3  Mittelabruf/-verwendung aus der Referatspauschale

 

Den Referaten bleibt es überlassen, die Weiterverteilung dieser Finanzmittel entsprechend den Prioritäten an die Fachämter selbst vorzunehmen. Die bereitgestellten Mittel können von den Referaten über Jahre hinweg auch angespart werden. Vor Inanspruchnahme müssen die Referate und Dienststellen die Freigabe bei der Kämmerei beantragen und begründen was angeschafft werden soll.

Dieses neue System wurde in der Referentenrunde einstimmig befürwortet.

 

 

2.  Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2012 (s. Anlage 2)  

Für Ersatz-/Neubeschaffungen von beweglichem Vermögen waren für das Haushaltsjahr 2012  Finanzmittel von insgesamt 601.000 € bereitgestellt. Hierin enthalten ist der veranschlagte Haushaltsansatz in Höhe von 468.000 €, sowie der aus dem Haushaltsvollzug 2011 ins

Folgejahr übertragene Haushaltsrest in Höhe von 133.000 €.

 

Vom Pauschalansatz wurde den Referaten zur Weiterverteilung an die Fachämter Finanzmittel

i. H. v. 400.000 € bereitgestellt (s. Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 29.02.2012).

Darüber hinaus wurde das Finanzreferat ermächtigt, über die Restverteilung aus der Pauschale 2012 (68.000 €) sowie den vorhandenen Haushaltsresten (133.000 €), je nach Einzelfall und Dringlichkeit, selbst zu entscheiden. Die Ermächtigung wurde i. H. v. 140.773 € in Anspruch genommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die noch vorhandenen Restmittel aus der Abwicklung 2012 in Höhe von 60.000 € (gerundet) in das Folgejahr zu übertragen und neben den 68.000 € aus der Pauschale ebenfalls durch Rf. II im Haushaltsvollzug 2013 verteilen zu lassen. Beschaffungen die zu

     einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung dienen, sollen hierbei Vorrang haben.


 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 9000.9350.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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