Bericht zum
Rechnungsergebnis 2010
Es ergibt sich
folgendes Budgetergebnis 2010:
Solleinnahmen (Vergleichsansatz 2009 2.113.900,00 €) Rechnungsabschluss 2010 2.569.253,04 € |
Einnahmenunterschreitung: - 54.646,96 € |
Sollausgaben (Vergleichsansatz 2009 13.526.750,00 €) Rechnungsergebnis 14.116.878,85 € |
Mehrausgaben: - 16.928,85 € |
Zuschussbedarf Rechnungsergebnis 11.547.625,81 € |
Zuschussüberschreitung: - 71.575,81 € |
Für das Haushaltsjahr 2010 ist der Budgetbericht zu relativieren:
Die Budgetvorgaben und die HH-Ansätze wurden nach absoluten Zahlen nicht
ganz eingehalten. Hintergrund ist die Erhöhung des Einnahmenansatzes durch
Konsolidierungsmaßnahmen um 500.000 €. Auf den herkömmlichen Ansatz mit
2.113.900 € bezogen, wurde jedoch ein nomineller Überschuss von 455.353,04 €
erreicht. Absolut gesehen blieben die Einnahmen mit 54.647 € hinter dem stark
erhöhten Einnahmeansatz zurück.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das wesentliche
Konsolidierungsergebnis aus der Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten für
die Schlüsselzuweisungen nicht im JgA-Budget ausgewiesen werden, sondern im
allgemeinen Haushalt verbucht werden. Hier handelt es sich gem. Bestätigung
durch die Kämmerei für das Haushaltsjahr 2010 um einen zusätzlichen
Einnahmebetrag von 851.000 €.
Das
Gesamtergebnis stellt sich in der Reihe der Vorjahresergebnisse (nicht auf
Ansätze bezogen) wie folgt dar:
|
2010 |
2009 |
2008 |
2007 |
2006 |
2005 |
Rechnungsergebnis Ausgaben |
14.116.878,85 € |
13.526.699 € |
12.906.254 € |
12.268.600 € |
11.546.150 € |
11.635.925 € |
Veränderung zum Vorjahr |
+ 4,36 % |
+ 4,8 % |
+ 5,2 % |
+ 6,3 % |
- 0,8 % |
+ 7,4 % |
Rechnungsergebnis Einnahmen |
2.569.253 € nom. 851.000 € = 3.420.253 € |
2.300.456 € |
2.539.560 € |
2.155.306 € |
2.095.376 € |
2.207.786 € |
Veränderung zum Vorjahr |
+ 48,67 % |
- 9,4 % |
+ 17,8 % |
+ 2,9 % |
- 5,01 % |
- 8,7 % |
Refinanzierung der Ausgaben durch Einnahmen |
24,2 % |
17 % |
19,6 % |
17,5 % |
18,1 |
19 % |
Zuschussbedarf |
11.547.626 |
11.226.243 € |
10.366.694 € |
10.113.293 € |
9.450.774€ |
9.428.139 € |
Veränderung zum Vorjahr |
+ 2,8 % |
+ 8,3 % |
+ 2,5 % |
+ 7 % |
+ 0,2 % |
+ 12,1 % |
Einzelne ausgewählte Bereiche der kostenintensiven Hilfen haben sich in den
letzten Jahren wie folgt entwickelt (Ausgaben):
ambulante Hilfen Kosten |
2.629.147 € |
2.404.301 € |
2.399.100 € |
2.098.960 € |
1.394.008 € |
1.229.327 € |
Fallzahlen 31.12. |
414 |
398 |
415 |
362 |
303 |
256 |
teilstationäre Hilfen Kosten |
1.175.728 € |
1.167.427 € |
1.060.748 € |
1.003.073 € |
1.124.862 € |
782.140 € |
Fallzahlen 31.12. |
79 |
85 |
82 |
69 |
78 |
70 |
Fremdunterbringung außerhalb des
Elternhauses Kosten Heim,
Pflegefamilie, Eingliedghilfe |
6.595.163 € |
6.944.766 € |
6.629.169 € |
6.572.653 € |
7.064.872 € |
6.670.420 € |
Fallzahlen 31.12. |
299 |
307 |
311 |
353 |
344 |
331 |
Kindertagesbetreuung Kosten |
1.844.576 |
1.640.313 € |
1.502.150 € |
1.205.124 € |
1.087.583 € |
987.105 € |
Fallzahlen 31.12. |
1249 |
1449 |
1490 |
1250 |
1203 |
826 |
2. Allgemeines zu den Ausgaben für
erzieherische Hilfen
Schwerpunktmäßig gibt es im Bereich der ambulanten Hilfen einen hohen
Fallzahlen- und Kostenzuwachs.
Dies kann deutlich durch eine Stagnation der stationären Hilfen kompensiert
werden, welche sonst im Einzelfall noch wesentlich kostenintensiver wären.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat vermehrt auf Gefährdungslagen von jungen
Menschen mit Erziehungshilfen zu reagieren. Die Entwicklung belegt aber auch
den Kriseneffekt, dass parallel zu sinkenden Einnahmen, soziale
Transferleistungen u. a. in Familien und Jugendhilfe steigen. Zu beobachten
sind aber auch bei besseren Konjunkturdaten zunehmend fehlende
Erziehungskompetenzen bei jungen Eltern, die dann vom Jugendamt auszugleichen
sind. Die gesetzliche Erweiterung der Meldepflicht lässt noch weitere
Zuwachsraten erwarten.
Weitere Zusammenhänge und Zahlenreihen können
dem Geschäftsbericht im Jugendhilfeberichtswesen (JUBB) des Stadtjugendamtes
Fürth entnommen werden. Dort sind empirisch gesicherte und verlässliche Daten
zusammengetragen. Diese sind in einen soziodemografischen Zusammenhang zu
bringen und müssen im Hinblick auf Infra-, Soziostrukturen und
Belastungsfaktoren interpretiert werden. Bei Interesse kann der JUBB-Bericht
beim Jugendamt als Pdf-Datei angefordert werden.
Das Geld im
Sonderbudget wurde ausgegeben, um Kinder zu betreuen, das Zusammenleben in
Familien zu ermöglichen, auffälligen jungen Menschen Chancen für ein normales
Leben zu geben, jungen Menschen und Familien in belasteten persönlichen
Situationen im Zeichen einer Wirtschafts- und Finanzkrise Bildung und einen
sozialen Ausgleich zu sichern und neue Perspektiven aufzuzeigen. Das Jugendamt
konnte damit seinem gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Kinder- und
Elternrechte nachkommen.
Eine
Jugendhilfeleistung muss als Rechtsanspruch bedarfsgerecht nach gesetzlichen
Vorgaben gewährt werden, unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen. Die
Fallzahlen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der demografischen
Entwicklung, der psychosozialen Situation von Kindern und Jugendlichen, den
sozioökonomischen Lebenslagen und Armutsquoten im Sozialraum, aber auch von der
Bedarfsdeckung durch andere, vorrangige Leistungsträger. Die Aufgaben stehen
mit hoher Medienpräsenz im Zeichen zunehmender Sensibilisierung unserer
Gesellschaft für Gefährdungen von Kindern in der Familie. Aber auch bei den
Jugendämtern musste eine Neubewertung und Neuausrichtung beim Umgang mit
Gefahrensituationen erfolgen, nachdem Gerichte den individuellen Anspruch sehr
hoch bewerten und gegen Verantwortliche, auch aus dem Organisationsbereich, strafrechtlich
vorgegangen wurde.
Die Aufwendungen sind weiterhin vor allem für familienunterstützende und
-ergänzende Hilfen, im Vergleich zum Vorjahr auf einem gleichbleibend hohen
Niveau, erbracht worden. Demgegenüber stagnieren die Zahlen für familienersetzende
Hilfen im Rahmen von Fremdunterbringungen. Evtl. Kostensteigerungen ergeben
sich hier derzeit nicht aus Fallzahlen, sondern aus den gestiegenen
Heimentgelten aufgrund allgemeiner Teuerung.
Durch frühzeitig einsetzende Hilfen in innerfamiliären Krisensituationen und
durch einen intakten Sozialraum lassen sich früher oder später eskalierende
Situationen vermeiden. Wenn dies nicht gelingt, bedarf es häufig eines massiven
Eingriffs in die Familienkonstellation, der auch in finanzieller Hinsicht einen
entsprechenden Aufwand erfordert. Eine Hilfe wird nur wirksam, wenn sie zeitnah
und passgenau erfolgt, was Präsenz und gute Diagnostik im JgA voraussetzt.
Falsche Hilfen würden die Problematik zeitlich hinausschieben und verstärken
und das dafür eingesetzte Geld wäre umsonst ausgegeben.
Im Zusammenhang mit
der Syntegration wird versucht, verschiedene Konzepte zur Kosteneinsparung
umzusetzen. Dazu gehören auch Standardabsenkungen, die jedoch nur zeitlich
befristet vertretbar sind, weil sie sonst sogar eine Verteuerung bewirken.
Vor diesem
Hintergrund hat das Jugendamt auf Einzelfälle zu reagieren, deren Ursachen und
Zuordnungen sich jährlich verschieben können.
2.1 Darstellung ausgewählter Ausgaben im Jahr
2010:
Auf folgende Ausgabenansätze soll besonders
hingewiesen werden:
UA 4541.7629 und 7714 Übernahme von Gebühren in Kindertageseinrichtungen und
für Mittagessen
Die Kosten sind seit
2005 durch Einführung von ALG II und durch die Anhebung der gesetzlichen
Einkommensgrenzen sprunghaft gestiegen. Eine weitere Steigerung ergab sich seit
2008 durch Einführung der Mittagessenszuschüsse.
Gründe für die erhebliche Zunahme der Kosten in diesem Bereich sind neben den
immer wieder erhöhten Kita-Gebühren, der gestiegene Betreuungsbedarf und die
anhaltende Dynamik beim Ausbau der Betreuungsplätze, vor allem im
Nachmittagsbetreuungsbereich der Schulen und Krippenbereich. In Fürth liegt
zudem bei steigender Bevölkerungszahl ein hoher Kinderanteil vor. Nicht zuletzt
machten verminderte Einkommen einen Zuschuss durch die Wirtschaftliche
Jugendhilfe notwendig, selbst bei Berufstätigkeit beider Elternteile, um
Familie und Arbeit in Einklang bringen zu können.
Eine teilweise Kompensation dieser Ausgaben wurde seit 2010 durch einen
staatlichen Zuschuss über die Schlüsselzuweisungen erreicht, der als
Haushaltskonsolidierungbeitrag eingerechnet wurde.
4557.7713 Hilfe
in Heimen
Gegen die
Kostensteigerung werden, dort wo es zu verantworten ist, ambulante Hilfen zum
Gegensteuern eingesetzt. Dadurch konnten die Ausgaben für stationären Hilfen
jahrelang stabil gehalten werden, während im Bundesdurchschnitt erheblich
höhere Steigerungen zu beobachten waren. Jedoch sind nicht alle Kinder und
Situationen für ambulante Hilfen oder Pflegestellen geeignet.
Ergebnisse aus Kosten-Nutzen-Analysen des Sozialministeriums belegen
zwischenzeitlich für die Heimerziehung erhebliche tangible Nutzeneffekte. Jeder
Euro, den eine Heimerziehung kostet, führt demnach zu ca. 3 Euro Nutzeneffekten
in den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit, Gesundheit und Delinquenz. Dadurch
werden langfristig kommunale Finanzen entlastet. Die hier gebundenen Mittel
können daher nicht nur als Kostenfaktoren, sondern müssen als Investition
gesehen werden.
4553. und
4554.7612 Ambulante Erziehungshilfen
Sozialpädagogische
Familienhilfen als alltagsorientierte aufsuchende Hilfe haben das Ziel,
Familien vor Ort bei Verbesserung ihrer alltäglichen Lebensbedingungen und bei
der Entwicklung ihrer Erziehungsfähigkeit durch beraterische und praktische
Maßnahmen zu unterstützen. Die Hilfe ermöglichte wirkungsvoll eine gewisse
Entspannung der Situation, wodurch sich Fremdunterbringungen vermeiden ließen.
Der Bedarf bei überforderten Eltern nahm weiterhin zu, was sich in Fallzahlen
und Kosten ausdrückt.
4555. 7713
Tagesgruppen
Tagesgruppen sollen die
Familie ergänzen, indem sie den Alltag von Kindern strukturieren und
Förderangebote unterbreiten. Der Schwerpunkt liegt bei Schulkindern mit
Konzentrations- und Motivationsstörungen oder Lern-, Leistungs- und
Entwicklungsstörungen. Dem leicht steigenden Kostentrend wird zu begegnen
versucht, indem seit 2010 neue Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen bei einer
geringeren Gruppenstärke inkludiert werden. Dies hat eine zusätzliche
staatliche Beteiligung nach dem BayKiBiG bei den Kosten zur Folge.
4557.6721
Erstattung an andere Jugendämter
Die Kostenerstattung der
Gruppierungsziffer 6721 richtet sich nach einer komplexen und komplizierten
Zuständigkeitsregelung im Jugendhilferecht und ist sehr einzelfallbetont. Sie
ist auch im Zusammenhang mit den Gruppierungsziffern 1624 und 1625 bei den
Einnahmen durch Kostenerstattungen von anderen Jugendhilfeträgern zu sehen.
Wenn die Hilfe ordnungsgemäß gewährt wurde, besteht darauf kaum Einfluss. Im
JgA wird vor allem erfolgreich versucht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren,
was zwar nicht als Aktivposten im Haushalt erscheint, jedoch jährlich in einen
Bereich von mehreren hunderttausend Euro geht.
4557.7714 Hilfen
für Asylbewerber
Die Ausgaben
korrespondieren zeitversetzt mit den Einnahmen unter UA 4557.1611. Kosten für
Asylbewerber werden in vollem Unfang wieder erstattet. Asylbewerber werden
zugewiesen und das JgA hat keinen Einfluss darauf.
4565.7713
Inobhutnahme von Kindern
Die Kosten schwanken
jährlich in Abhängigkeit von den Fallzahlen, der notwendigen Dauer der
Unterbringung und der Intensität des Betreuungsbedarfs in billigeren oder
kostenintensiveren Einrichtungen oder Pflegestellen. Der Abschnitt ist kaum
planbar und es ist auf den Bedarf zu reagieren.
4566.7602 und
7713 Ambulante und stationäre Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfen
für Behinderte sind sehr „streit-„ und damit arbeitsintensiv. Es besteht hier
starker Handlungsbedarf, da der Bezirk als erstangegangener, überörtlicher
Sozialhilfeträger versucht, Kostenbelastungen aus seinem Bereich auf die
Kommune umzuschichten. Als zweitangegangener Träger ist das Jugendamt selbst
für eigentlich unzuständige Fälle zur Leistung verpflichtet. Hier finden wegen
überschneidender Zuständigkeiten im Einzelfall jeweils aufwändige Verhandlungen
und rechtliche Auseinandersetzungen statt. Das Rechtsamt wird hier
prozessführend verstärkt einbezogen.
2.2 Darstellung der Einnahmen 2010:
Die Refinanzierungsquote
ist im Vorjahresvergleich durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahme temporär
stark gestiegen.
Die Kostenerstattungen
von anderen Leistungsträgern (Gruppierungsziffer 1624 und 1625) bewegen sich
insgesamt im Rahmen des Haushaltsansatzes.
Die Kostenbeteiligung von Unterhaltspflichtigen über Kostenersätze
(Gruppierungsziffer 2411 und 2511) bewegt sich ebenfalls im Rahmen der
Erwartungen.
Der erhöhte
Personaleinsatz rechnet sich durch eine verstetigte Einnahmesituation.
Für ambulante Jugendhilfeleistungen werden die Eltern gesetzlich nicht an den
Kosten beteiligt und es sind auch kaum Kostenerstattungen anderer
Leistungsträger zu erwarten, da die Eltern und Familien ihren Wohnsitz in Fürth
haben. Für die Einnahmenerhöhung ist die Fallzahlensteigerung, ausschließlich
im ambulanten Bereich, daher unerheblich. Einnahmen sind nur aus den
stationären Leistungen zu erwarten, deren Fallzahlen konstant bis leicht
rückläufig waren.
3. Entwicklungsprognose 2011
Die
Ausgabenentwicklung verläuft im Rahmen der prognostizierten Erwartungen und
hinsichtlich der irrtümlich gekürzten Ausgaben für ambulante Hilfen im Rahmen
der mit Ref. II getroffenen Vereinbarung. Insoweit lassen sich die
ausgewiesenen Ansätze keinesfalls einhalten. Bei den ambulanten Hilfen laufen
intensive Bemühungen, um einen eingefrorenen Ansatz (auf Vorjahreshöhe) halten
zu können.
Eine Kostensteigerung bei Heimkosten wurde bereits angekündigt. Die Kosten für
Inobhutnahmen werden ebenfalls höher ausfallen.
Mit der Erfüllung des Einnahme-Haushaltsansatzes wird gerechnet, insbesondere
laufen die Arbeiten im Bereich der veranlassten
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen dazu auf vollen Touren.
Der im Haushalt vermindert ausgewiesene Zuschussbedarf wird nicht eingehalten
werden können. Es wird weiterhin daran gearbeitet, eine Steigerung möglichst
gering zu halten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1