Betreff
Jugendamt - Budgetbericht I.2011 für das Sonderbudget 51500 - Erzieherische Hilfen
Vorlage
JgA/086/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Bericht zum Rechnungsergebnis 2010

 

Es ergibt sich folgendes Budgetergebnis 2010:

Solleinnahmen

(Vergleichsansatz 2009               2.113.900,00 €)
Ansatz 2010                                  2.623.900,00 €

Rechnungsabschluss 2010          2.569.253,04 €

 

Einnahmenunterschreitung:

 

 

- 54.646,96 €

Sollausgaben

(Vergleichsansatz 2009            13.526.750,00 €)
Ansatz 2010                               14.099.950,00 €

Rechnungsergebnis                 14.116.878,85 €

 

Mehrausgaben:

 

 

- 16.928,85 €

 

Zuschussbedarf
(Vergleichsansatz 2009            11.412.850,00 €)
Ansatz 2010………………………11.476.050,00 €

Rechnungsergebnis                  11.547.625,81 €

 

Zuschussüberschreitung:

 

 

- 71.575,81 €


Für das Haushaltsjahr 2010 ist der Budgetbericht zu relativieren:
Die Budgetvorgaben und die HH-Ansätze wurden nach absoluten Zahlen nicht ganz eingehalten. Hintergrund ist die Erhöhung des Einnahmenansatzes durch Konsolidierungsmaßnahmen um 500.000 €. Auf den herkömmlichen Ansatz mit 2.113.900 € bezogen, wurde jedoch ein nomineller Überschuss von 455.353,04 € erreicht. Absolut gesehen blieben die Einnahmen mit 54.647 € hinter dem stark erhöhten Einnahmeansatz zurück.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das wesentliche Konsolidierungsergebnis aus der Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten für die Schlüsselzuweisungen nicht im JgA-Budget ausgewiesen werden, sondern im allgemeinen Haushalt verbucht werden. Hier handelt es sich gem. Bestätigung durch die Kämmerei für das Haushaltsjahr 2010 um einen zusätzlichen Einnahmebetrag von 851.000 €.

Das Gesamtergebnis stellt sich in der Reihe der Vorjahresergebnisse (nicht auf Ansätze bezogen) wie folgt dar:

 

2010

2009

2008

2007

2006

2005

Rechnungsergebnis Ausgaben

14.116.878,85 €

13.526.699 €

12.906.254 €

12.268.600 €

11.546.150 €

11.635.925 €

Veränderung zum Vorjahr

+ 4,36 %

+ 4,8 %

+ 5,2 %

+ 6,3 %

- 0,8 %

+ 7,4 %

Rechnungsergebnis Einnahmen

2.569.253 €

nom. 851.000 €

= 3.420.253 €

2.300.456 €

2.539.560 €

2.155.306 €

2.095.376 €

2.207.786 €

Veränderung zum Vorjahr

+ 48,67 %

- 9,4 %

+ 17,8 %

+ 2,9 %

- 5,01 %

- 8,7 %

Refinanzierung der Ausgaben durch Einnahmen

24,2 %

17 %

19,6 %

17,5 %

18,1

19 %

Zuschussbedarf

11.547.626

11.226.243 €

10.366.694 €

10.113.293 €

9.450.774€

9.428.139 €

Veränderung zum Vorjahr

+ 2,8 %

+ 8,3 %

+ 2,5 %

+ 7 %

+ 0,2 %

+ 12,1 %


Einzelne ausgewählte Bereiche der kostenintensiven Hilfen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt (Ausgaben):

ambulante Hilfen       Kosten

2.629.147 €

2.404.301 €

2.399.100 €

2.098.960 €

1.394.008 €

1.229.327 €

                         Fallzahlen 31.12.

414

398

415

362

303

256

teilstationäre Hilfen   Kosten       

1.175.728 €

1.167.427 €

1.060.748 €

1.003.073 €

1.124.862 €

782.140 €

                         Fallzahlen 31.12.

79

85

82

69

78

70

Fremdunterbringung außerhalb des Elternhauses        Kosten

Heim, Pflegefamilie, Eingliedghilfe

6.595.163 €

6.944.766 €

6.629.169 €

6.572.653 €

7.064.872 €

6.670.420 €

                         Fallzahlen 31.12.

299

307

311

353

344

331

Kindertagesbetreuung Kosten

1.844.576

1.640.313 €

1.502.150 €

1.205.124 €

1.087.583 €

987.105 €

                         Fallzahlen 31.12.

1249

1449

1490

1250

1203

826

 


2. Allgemeines zu den Ausgaben für erzieherische Hilfen


Schwerpunktmäßig gibt es im Bereich der ambulanten Hilfen einen hohen Fallzahlen- und Kostenzuwachs.
Dies kann deutlich durch eine Stagnation der stationären Hilfen kompensiert werden, welche sonst im Einzelfall noch wesentlich kostenintensiver wären.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat vermehrt auf Gefährdungslagen von jungen Menschen mit Erziehungshilfen zu reagieren. Die Entwicklung belegt aber auch den Kriseneffekt, dass parallel zu sinkenden Einnahmen, soziale Transferleistungen u. a. in Familien und Jugendhilfe steigen. Zu beobachten sind aber auch bei besseren Konjunkturdaten zunehmend fehlende Erziehungskompetenzen bei jungen Eltern, die dann vom Jugendamt auszugleichen sind. Die gesetzliche Erweiterung der Meldepflicht lässt noch weitere Zuwachsraten erwarten.

Weitere Zusammenhänge und Zahlenreihen können dem Geschäftsbericht im Jugendhilfeberichtswesen (JUBB) des Stadtjugendamtes Fürth entnommen werden. Dort sind empirisch gesicherte und verlässliche Daten zusammengetragen. Diese sind in einen soziodemografischen Zusammenhang zu bringen und müssen im Hinblick auf Infra-, Soziostrukturen und Belastungsfaktoren interpretiert werden. Bei Interesse kann der JUBB-Bericht beim Jugendamt als Pdf-Datei angefordert werden.

 

Das Geld im Sonderbudget wurde ausgegeben, um Kinder zu betreuen, das Zusammenleben in Familien zu ermöglichen, auffälligen jungen Menschen Chancen für ein normales Leben zu geben, jungen Menschen und Familien in belasteten persönlichen Situationen im Zeichen einer Wirtschafts- und Finanzkrise Bildung und einen sozialen Ausgleich zu sichern und neue Perspektiven aufzuzeigen. Das Jugendamt konnte damit seinem gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Kinder- und Elternrechte nachkommen.

 

Eine Jugendhilfeleistung muss als Rechtsanspruch bedarfsgerecht nach gesetzlichen Vorgaben gewährt werden, unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen. Die Fallzahlen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der demografischen Entwicklung, der psychosozialen Situation von Kindern und Jugendlichen, den sozioökonomischen Lebenslagen und Armutsquoten im Sozialraum, aber auch von der Bedarfsdeckung durch andere, vorrangige Leistungsträger. Die Aufgaben stehen mit hoher Medienpräsenz im Zeichen zunehmender Sensibilisierung unserer Gesellschaft für Gefährdungen von Kindern in der Familie. Aber auch bei den Jugendämtern musste eine Neubewertung und Neuausrichtung beim Umgang mit Gefahrensituationen erfolgen, nachdem Gerichte den individuellen Anspruch sehr hoch bewerten und gegen Verantwortliche, auch aus dem Organisationsbereich, strafrechtlich vorgegangen wurde.


Die Aufwendungen sind weiterhin vor allem für familienunterstützende und -ergänzende Hilfen, im Vergleich zum Vorjahr auf einem gleichbleibend hohen Niveau, erbracht worden. Demgegenüber stagnieren die Zahlen für familienersetzende Hilfen im Rahmen von Fremdunterbringungen. Evtl. Kostensteigerungen ergeben sich hier derzeit nicht aus Fallzahlen, sondern aus den gestiegenen Heimentgelten aufgrund allgemeiner Teuerung.


Durch frühzeitig einsetzende Hilfen in innerfamiliären Krisensituationen und durch einen intakten Sozialraum lassen sich früher oder später eskalierende Situationen vermeiden. Wenn dies nicht gelingt, bedarf es häufig eines massiven Eingriffs in die Familienkonstellation, der auch in finanzieller Hinsicht einen entsprechenden Aufwand erfordert. Eine Hilfe wird nur wirksam, wenn sie zeitnah und passgenau erfolgt, was Präsenz und gute Diagnostik im JgA voraussetzt. Falsche Hilfen würden die Problematik zeitlich hinausschieben und verstärken und das dafür eingesetzte Geld wäre umsonst ausgegeben.

Im Zusammenhang mit der Syntegration wird versucht, verschiedene Konzepte zur Kosteneinsparung umzusetzen. Dazu gehören auch Standardabsenkungen, die jedoch nur zeitlich befristet vertretbar sind, weil sie sonst sogar eine Verteuerung bewirken.

Vor diesem Hintergrund hat das Jugendamt auf Einzelfälle zu reagieren, deren Ursachen und Zuordnungen sich jährlich verschieben können.

 

2.1 Darstellung ausgewählter Ausgaben im Jahr 2010:

 

Auf folgende Ausgabenansätze soll besonders hingewiesen werden:

UA 4541.7629 und 7714 Übernahme von Gebühren in Kindertageseinrichtungen und für Mittagessen

Die Kosten sind seit 2005 durch Einführung von ALG II und durch die Anhebung der gesetzlichen Einkommensgrenzen sprunghaft gestiegen. Eine weitere Steigerung ergab sich seit 2008 durch Einführung der Mittagessenszuschüsse.
Gründe für die erhebliche Zunahme der Kosten in diesem Bereich sind neben den immer wieder erhöhten Kita-Gebühren, der gestiegene Betreuungsbedarf und die anhaltende Dynamik beim Ausbau der Betreuungsplätze, vor allem im Nachmittagsbetreuungsbereich der Schulen und Krippenbereich. In Fürth liegt zudem bei steigender Bevölkerungszahl ein hoher Kinderanteil vor. Nicht zuletzt machten verminderte Einkommen einen Zuschuss durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe notwendig, selbst bei Berufstätigkeit beider Elternteile, um Familie und Arbeit in Einklang bringen zu können.

Eine teilweise Kompensation dieser Ausgaben wurde seit 2010 durch einen staatlichen Zuschuss über die Schlüsselzuweisungen erreicht, der als Haushaltskonsolidierungbeitrag eingerechnet wurde.

 

4557.7713 Hilfe in Heimen

Gegen die Kostensteigerung werden, dort wo es zu verantworten ist, ambulante Hilfen zum Gegensteuern eingesetzt. Dadurch konnten die Ausgaben für stationären Hilfen jahrelang stabil gehalten werden, während im Bundesdurchschnitt erheblich höhere Steigerungen zu beobachten waren. Jedoch sind nicht alle Kinder und Situationen für ambulante Hilfen oder Pflegestellen geeignet.

Ergebnisse aus Kosten-Nutzen-Analysen des Sozialministeriums belegen zwischenzeitlich für die Heimerziehung erhebliche tangible Nutzeneffekte. Jeder Euro, den eine Heimerziehung kostet, führt demnach zu ca. 3 Euro Nutzeneffekten in den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit, Gesundheit und Delinquenz. Dadurch werden langfristig kommunale Finanzen entlastet. Die hier gebundenen Mittel können daher nicht nur als Kostenfaktoren, sondern müssen als Investition gesehen werden.

 

4553. und 4554.7612 Ambulante Erziehungshilfen

Sozialpädagogische Familienhilfen als alltagsorientierte aufsuchende Hilfe haben das Ziel, Familien vor Ort bei Verbesserung ihrer alltäglichen Lebensbedingungen und bei der Entwicklung ihrer Erziehungsfähigkeit durch beraterische und praktische Maßnahmen zu unterstützen. Die Hilfe ermöglichte wirkungsvoll eine gewisse Entspannung der Situation, wodurch sich Fremdunterbringungen vermeiden ließen. Der Bedarf bei überforderten Eltern nahm weiterhin zu, was sich in Fallzahlen und Kosten ausdrückt.

4555. 7713 Tagesgruppen
Tagesgruppen sollen die Familie ergänzen, indem sie den Alltag von Kindern strukturieren und Förderangebote unterbreiten. Der Schwerpunkt liegt bei Schulkindern mit Konzentrations- und Motivationsstörungen oder Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstörungen. Dem leicht steigenden Kostentrend wird zu begegnen versucht, indem seit 2010 neue Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen bei einer geringeren Gruppenstärke inkludiert werden. Dies hat eine zusätzliche staatliche Beteiligung nach dem BayKiBiG bei den Kosten zur Folge.

 

4557.6721 Erstattung an andere Jugendämter
Die Kostenerstattung der Gruppierungsziffer 6721 richtet sich nach einer komplexen und komplizierten Zuständigkeitsregelung im Jugendhilferecht und ist sehr einzelfallbetont. Sie ist auch im Zusammenhang mit den Gruppierungsziffern 1624 und 1625 bei den Einnahmen durch Kostenerstattungen von anderen Jugendhilfeträgern zu sehen. Wenn die Hilfe ordnungsgemäß gewährt wurde, besteht darauf kaum Einfluss. Im JgA wird vor allem erfolgreich versucht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, was zwar nicht als Aktivposten im Haushalt erscheint, jedoch jährlich in einen Bereich von mehreren hunderttausend Euro geht.

 

4557.7714 Hilfen für Asylbewerber

Die Ausgaben korrespondieren zeitversetzt mit den Einnahmen unter UA 4557.1611. Kosten für Asylbewerber werden in vollem Unfang wieder erstattet. Asylbewerber werden zugewiesen und das JgA hat keinen Einfluss darauf.

 

4565.7713 Inobhutnahme von Kindern

Die Kosten schwanken jährlich in Abhängigkeit von den Fallzahlen, der notwendigen Dauer der Unterbringung und der Intensität des Betreuungsbedarfs in billigeren oder kostenintensiveren Einrichtungen oder Pflegestellen. Der Abschnitt ist kaum planbar und es ist auf den Bedarf zu reagieren.

 

4566.7602 und 7713 Ambulante und stationäre Eingliederungshilfen

Eingliederungshilfen für Behinderte sind sehr „streit-„ und damit arbeitsintensiv. Es besteht hier starker Handlungsbedarf, da der Bezirk als erstangegangener, überörtlicher Sozialhilfeträger versucht, Kostenbelastungen aus seinem Bereich auf die Kommune umzuschichten. Als zweitangegangener Träger ist das Jugendamt selbst für eigentlich unzuständige Fälle zur Leistung verpflichtet. Hier finden wegen überschneidender Zuständigkeiten im Einzelfall jeweils aufwändige Verhandlungen und rechtliche Auseinandersetzungen statt. Das Rechtsamt wird hier prozessführend verstärkt einbezogen.

 

2.2 Darstellung der Einnahmen 2010:

 

Die Refinanzierungsquote ist im Vorjahresvergleich durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahme temporär stark gestiegen.

Die Kostenerstattungen von anderen Leistungsträgern (Gruppierungsziffer 1624 und 1625) bewegen sich insgesamt im Rahmen des Haushaltsansatzes.

Die Kostenbeteiligung von Unterhaltspflichtigen über Kostenersätze (Gruppierungsziffer 2411 und 2511) bewegt sich ebenfalls im Rahmen der Erwartungen.

Der erhöhte Personaleinsatz rechnet sich durch eine verstetigte Einnahmesituation.


Für ambulante Jugendhilfeleistungen werden die Eltern gesetzlich nicht an den Kosten beteiligt und es sind auch kaum Kostenerstattungen anderer Leistungsträger zu erwarten, da die Eltern und Familien ihren Wohnsitz in Fürth haben. Für die Einnahmenerhöhung ist die Fallzahlensteigerung, ausschließlich im ambulanten Bereich, daher unerheblich. Einnahmen sind nur aus den stationären Leistungen zu erwarten, deren Fallzahlen konstant bis leicht rückläufig waren.

 

3. Entwicklungsprognose 2011

 

Die Ausgabenentwicklung verläuft im Rahmen der prognostizierten Erwartungen und hinsichtlich der irrtümlich gekürzten Ausgaben für ambulante Hilfen im Rahmen der mit Ref. II getroffenen Vereinbarung. Insoweit lassen sich die ausgewiesenen Ansätze keinesfalls einhalten. Bei den ambulanten Hilfen laufen intensive Bemühungen, um einen eingefrorenen Ansatz (auf Vorjahreshöhe) halten zu können.
Eine Kostensteigerung bei Heimkosten wurde bereits angekündigt. Die Kosten für Inobhutnahmen werden ebenfalls höher ausfallen.

Mit der Erfüllung des Einnahme-Haushaltsansatzes wird gerechnet, insbesondere laufen die Arbeiten im Bereich der veranlassten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen dazu auf vollen Touren.


Der im Haushalt vermindert ausgewiesene Zuschussbedarf wird nicht eingehalten werden können. Es wird weiterhin daran gearbeitet, eine Steigerung möglichst gering zu halten.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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