Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. An den in der Praxis bewährten Leitlinien zum Runden Tisch Mobilfunk soll festgehalten werden.
In den letzten Monaten haben die Mobilfunk-Netzbetreiber mitgeteilt, dass sie an verschiedenen bereits bestehenden Standorten zusätzlich zu den vorhandenen Systemen (GSM und UMTS) LTE errichten wollen. Standorte, die mit LTE (Long Term Evolution – ein Mobilfunkstandard der 4. Generation, der eine deutlich höhere Downloadrate als bisher ermöglicht) ausgerüstet werden, werden analog zu UMTS wie neue Standorte behandelt. Außerdem beabsichtigten sie, zwei Standorte neu zu errichten und mit GSM und UMTS auszustatten. Ein Standort soll um UMTS erweitert werden.
Im Sinne der Leitlinien des Runden Tisches wurden durch die Arbeitsebene des Runden Tisches neun dieser geplanten Standorte als unkritisch beurteilt:
Standort/Straße System |
Betreiber |
Nächstgelegene sensible Einrichtung |
Abstand in m |
Benno-Strauß-Straße
5 LTE |
Vodafone D2 GmbH |
Kindertagesstätte Gerhart-Hauptmann-Straße
21 |
520 |
Hafenstraße 115 GSM, UMTS |
Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG |
Kindertagesstätte Atzenhofer Straße 38 |
440 |
Lagerstraße 14 LTE |
Deutsche
Telekom Netzproduktion GmbH |
Kindertagesstätte Hummelstraße 6 |
260 |
Laubenweg 60 LTE |
Deutsche
Telekom Netzproduktion GmbH |
Kindertagesstätte Alte Reutstraße
54 |
350 |
Würzburger Straße 121 LTE |
Deutsche
Telekom Netzproduktion GmbH |
Kindertagesstätte An der
Martersäule 10 |
340 |
Hardenbergstraße
39 GSM,
UMTS, LTE |
Deutsche
Telekom Technik GmbH |
Kindertagesstätten Weiherhofer
Straße 45 + 49 |
810 |
Zum
Vogelsang 20 LTE |
Vodafone D2 GmbH |
Kindertagesstätte Kolpingstraße 17 |
180 |
Nürnberger Straße 54 UMTS |
E-Plus
Mobilfunk GmbH & Co. KG |
Schule Sigmund-Nathan-Str.
1 |
140 |
Robert-Koch-Straße
47 LTE |
Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG |
Kindertagesstätte Jakob-Henle-Straße
1b |
210 |
Eine
Diskussion über diese Standorte fand gem. Nr. 3 der Leitlinien in der
politischen Ebene des Runden Tisches nicht mehr statt.
Folgende Standorte wurden durch die Arbeitsebene des Runden Tisches als kritisch beurteilt:
Standort |
Betreiber |
Nächstgelegene sensible Nutzung |
Abstand in m |
Obstmarkt 1 LTE |
Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG |
Kindertagesstätte Gartenstraße 14 |
70 |
Königstraße 85 LTE |
Vodafone D2 GmbH |
Kindertagesstätte Bäumenstraße 11 |
90 |
Da seit der
letzten Beteiligung der politischen Ebene des Runden Tisches Mobilfunk in Fürth
(Schreiben der Stadt Fürth vom 15.02.2012) nur diese beiden Standorte bekannt
geworden sind und mit keinen weiteren kritischen Standorten zu rechnen war,
wurde auf die Einberufung einer Sitzung der politischen Ebene zu verzichtet und
die Mitglieder der politischen Ebene mit Schreiben vom 26.09.2012 und vom
22.11.2012 um eine Entscheidung im Umlaufverfahren gebeten. Aus den eingegangenen Äußerungen ließ sich erkennen, dass keine Einigung
zu Stande kommt.
Gemäß den Leitlinien bleibt es nun den Betreibern überlassen, ob sie
diese Standorte nach den Vorschriften der 26. BImSchV verwirklichen wollen.
Gleichwohl wurden die Betreiber gebeten, bei ihren weiteren Planungen nach Möglichkeiten
der Emissionsreduzierung zu Gunsten der Kindertagesstätten zu suchen und diese
bei der eventuellen Errichtung der Standorte umzusetzen. Die Stadt Fürth würde
es begrüßen, wenn sie im Sinne des Mobilfunkpakts II auf diese Standorte ganz
verzichten und andere, geeignetere Standorte wählen würden.
Die Kreisgruppe Fürth-Stadt des Bund Naturschutz (BN) hat in ihrer Stellungnahme zu diesen kritischen Standorten sich u.a. ablehnend zur Einführung des LTE-Mobilfunkstandards geäußert und eine Überarbeitung der Definition eines „kritischen Standortes“ gemäß der Leitlinien zum Runden Tisch angeregt.
Kritische Standorte in Sinne der Leitlinien
sind Standorte in der Nähe, das heißt z.B. unmittelbare Nachbarschaft ohne
dazwischenliegende Gebäude sensibler Einrichtungen (das sind Kindergärten,
Kindertagesstätten, Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,
Sonderschulen und Fachoberschulen).
Der BN führt insoweit zur Begründung aus,
dass sich Kinder und Jugendliche zu Hause deutlich längere Zeit aufhielten, als
sie dies in Schulen und Kindergärten tun. Daher sollen bei der Bewertung von
Standorten nicht nur Schulen und Kindergärten berücksichtigt werden, es sei
auch zu prüfen, ob in unmittelbarer Nähe der neuen Standorte sich Wohnhäuser
mit vielen dort wohnenden Kindern und Jugendlichen befänden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte an den
bestehenden Leitlinien festgehalten werden. Die Errichtung neuer
Mobilfunkstandorte erfolgt, von rein baurechtlichen Sachverhalten abgesehen,
auf Grundlage der 26. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV), welche Anforderungen an die
Errichtung und den Betrieb u.a. von Mobilfunk-Sendeanlagen formuliert. So sieht
die Verordnung die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten vor und erlegt den
Betreibern auf, zwei Wochen vor der Inbetriebnahme der Sendeanlagen diese bei
der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte
wird von der Bundesnetzagentur geprüft und in einer Standortbescheinigung
bestätigt; diese Standortbescheinigung ist der Anzeige nach 26. BImSchV
beizufügen. Der Runde Tisch Mobilfunk bei der Stadt Fürth (sowie die diesem zu
Grunde liegenden Leitlinien) wurde installiert, um unter Mitwirkung der
Mobilfunknetzbetreiber den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes in der Stadt
Fürth zu begleiten und durch dieses Verfahren für Rechtsfrieden zu sorgen.
Möchte man die Grundlagen der Arbeit des Runden Tisches ändern, ist hierzu die
Mitwirkungsbereitschaft der Mobilfunknetzbetreiber erforderlich, welche durch
die gesetzlichen Vorgaben der 26. BImSchV hierzu nicht verpflichtet sind
(ausreichend ist, wie bereits ausgeführt, lediglich die Anzeige der
beabsichtigten Inbetriebnahme der Sendeanlage). Die Anregung des BN hätte zur
Folge, dass nahezu jeder Standort als kritischer Standort zu betrachten wäre,
da in unmittelbarer Nähe von Sendeanlagen regelmäßig Wohnhäuser mit dort
wohnenden Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen sein werden. Die Bereitschaft
der Mobilfunknetzbetreiber, unter diesen Voraussetzungen sich weiterhin
freiwillig dem Verfahren des Runden Tisches zu unterwerfen, darf bezweifelt werden.
Auswirkungen auf den weiteren Ausbau des
Mobilfunknetzes in der Stadt Fürth würde diese Änderung der Leitlinien,
vorausgesetzt alle am Verfahren Beteiligten stimmen dieser zu, indes letztlich
nicht haben. Kommt in der politischen Ebene des Runden Tisches in der Frage
kritischer Standorte keine Einigung zu Stande (bislang war dies die Regel), so
steht nach den Leitlinien zu befürchten, dass die Mobilfunknetzbetreiber den
Standort nach den Vorgaben der 26. BImSchV verwirklichen werden. In der
öffentlichen Wahrnehmung würde die deutlich ansteigende Anzahl der dann durch
die Stadt Fürth als kritisch bewerteten Standorte die Akzeptanz des „Runden
Tisches“ möglicherweise wieder in Frage stellen, so dass von hier keine
Vorteile für diese Änderung gesehen werden
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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