Betreff
Mobilfunk, Bericht zum Runden Tisch Mobilfunk
Vorlage
OA/051/2013
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. An den in der Praxis bewährten Leitlinien zum Runden Tisch Mobilfunk soll festgehalten werden.

 

 


In den letzten Monaten haben die Mobilfunk-Netzbetreiber mitgeteilt, dass sie an verschiedenen bereits bestehenden Standorten zusätzlich zu den vorhandenen Systemen (GSM und UMTS) LTE errichten wollen. Standorte, die mit LTE (Long Term Evolution – ein Mobilfunkstandard der 4. Generation, der eine deutlich höhere Downloadrate als bisher ermöglicht) ausgerüstet werden, werden analog zu UMTS wie neue Standorte behandelt. Außerdem beabsichtigten sie, zwei Standorte neu zu errichten und mit GSM und UMTS auszustatten. Ein Standort soll um UMTS erweitert werden.

 

Im Sinne der Leitlinien des Runden Tisches wurden durch die Arbeitsebene des Runden Tisches neun dieser geplanten Standorte als unkritisch beurteilt:

 

 

 

Standort/Straße

System

Betreiber

Nächstgelegene sensible Einrichtung

Abstand in m

Benno-Strauß-Straße 5

LTE

Vodafone D2 GmbH

Kindertagesstätte

Gerhart-Hauptmann-Straße 21

520

Hafenstraße 115

GSM, UMTS

Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG

Kindertagesstätte

Atzenhofer Straße 38

440

Lagerstraße 14

LTE

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

Kindertagesstätte

Hummelstraße 6

260

Laubenweg 60

LTE

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

Kindertagesstätte

Alte Reutstraße 54

350

Würzburger Straße 121

LTE

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

Kindertagesstätte

An der Martersäule 10

340

Hardenbergstraße 39

GSM, UMTS, LTE

Deutsche Telekom Technik GmbH

Kindertagesstätten

Weiherhofer Straße 45 + 49

810

Zum Vogelsang 20

LTE

Vodafone D2 GmbH

Kindertagesstätte

Kolpingstraße 17

180

Nürnberger Straße 54

UMTS

E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

Schule

Sigmund-Nathan-Str. 1

140

Robert-Koch-Straße 47

LTE

Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG

Kindertagesstätte

Jakob-Henle-Straße 1b

210

 

Eine Diskussion über diese Standorte fand gem. Nr. 3 der Leitlinien in der politischen Ebene des Runden Tisches nicht mehr statt.

 

Folgende Standorte wurden durch die Arbeitsebene des Runden Tisches als kritisch beurteilt:

 

Standort

Betreiber

Nächstgelegene sensible Nutzung

Abstand in m

Obstmarkt 1

LTE

Teléfonica Germany GmbH & Co. OHG

Kindertagesstätte

Gartenstraße 14

70

Königstraße 85

LTE

Vodafone D2 GmbH

Kindertagesstätte

Bäumenstraße 11

90

 

Da seit der letzten Beteiligung der politischen Ebene des Runden Tisches Mobilfunk in Fürth (Schreiben der Stadt Fürth vom 15.02.2012) nur diese beiden Standorte bekannt geworden sind und mit keinen weiteren kritischen Standorten zu rechnen war, wurde auf die Einberufung einer Sitzung der politischen Ebene zu verzichtet und die Mitglieder der politischen Ebene mit Schreiben vom 26.09.2012 und vom 22.11.2012 um eine Entscheidung im Umlaufverfahren gebeten. Aus den eingegangenen Äußerungen ließ sich erkennen, dass keine Einigung zu Stande kommt.

 

Gemäß den Leitlinien bleibt es nun den Betreibern überlassen, ob sie diese Standorte nach den Vorschriften der 26. BImSchV verwirklichen wollen. Gleichwohl wurden die Betreiber gebeten, bei ihren weiteren Planungen nach Möglichkeiten der Emissionsreduzierung zu Gunsten der Kindertagesstätten zu suchen und diese bei der eventuellen Errichtung der Standorte umzusetzen. Die Stadt Fürth würde es begrüßen, wenn sie im Sinne des Mobilfunkpakts II auf diese Standorte ganz verzichten und andere, geeignetere Standorte wählen würden.

 

Die Kreisgruppe Fürth-Stadt des Bund Naturschutz (BN) hat in ihrer Stellungnahme zu diesen kritischen Standorten sich u.a. ablehnend zur Einführung des LTE-Mobilfunkstandards geäußert und eine Überarbeitung der Definition eines „kritischen Standortes“ gemäß der Leitlinien zum Runden Tisch angeregt.

 

Kritische Standorte in Sinne der Leitlinien sind Standorte in der Nähe, das heißt z.B. unmittelbare Nachbarschaft ohne dazwischenliegende Gebäude sensibler Einrichtungen (das sind Kindergärten, Kindertagesstätten, Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen und Fachoberschulen).

 

Der BN führt insoweit zur Begründung aus, dass sich Kinder und Jugendliche zu Hause deutlich längere Zeit aufhielten, als sie dies in Schulen und Kindergärten tun. Daher sollen bei der Bewertung von Standorten nicht nur Schulen und Kindergärten berücksichtigt werden, es sei auch zu prüfen, ob in unmittelbarer Nähe der neuen Standorte sich Wohnhäuser mit vielen dort wohnenden Kindern und Jugendlichen befänden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte an den bestehenden Leitlinien festgehalten werden. Die Errichtung neuer Mobilfunkstandorte erfolgt, von rein baurechtlichen Sachverhalten abgesehen, auf Grundlage der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV), welche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb u.a. von Mobilfunk-Sendeanlagen formuliert. So sieht die Verordnung die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten vor und erlegt den Betreibern auf, zwei Wochen vor der Inbetriebnahme der Sendeanlagen diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte wird von der Bundesnetzagentur geprüft und in einer Standortbescheinigung bestätigt; diese Standortbescheinigung ist der Anzeige nach 26. BImSchV beizufügen. Der Runde Tisch Mobilfunk bei der Stadt Fürth (sowie die diesem zu Grunde liegenden Leitlinien) wurde installiert, um unter Mitwirkung der Mobilfunknetzbetreiber den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes in der Stadt Fürth zu begleiten und durch dieses Verfahren für Rechtsfrieden zu sorgen. Möchte man die Grundlagen der Arbeit des Runden Tisches ändern, ist hierzu die Mitwirkungsbereitschaft der Mobilfunknetzbetreiber erforderlich, welche durch die gesetzlichen Vorgaben der 26. BImSchV hierzu nicht verpflichtet sind (ausreichend ist, wie bereits ausgeführt, lediglich die Anzeige der beabsichtigten Inbetriebnahme der Sendeanlage). Die Anregung des BN hätte zur Folge, dass nahezu jeder Standort als kritischer Standort zu betrachten wäre, da in unmittelbarer Nähe von Sendeanlagen regelmäßig Wohnhäuser mit dort wohnenden Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen sein werden. Die Bereitschaft der Mobilfunknetzbetreiber, unter diesen Voraussetzungen sich weiterhin freiwillig dem Verfahren des Runden Tisches zu unterwerfen, darf bezweifelt werden.

 

Auswirkungen auf den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes in der Stadt Fürth würde diese Änderung der Leitlinien, vorausgesetzt alle am Verfahren Beteiligten stimmen dieser zu, indes letztlich nicht haben. Kommt in der politischen Ebene des Runden Tisches in der Frage kritischer Standorte keine Einigung zu Stande (bislang war dies die Regel), so steht nach den Leitlinien zu befürchten, dass die Mobilfunknetzbetreiber den Standort nach den Vorgaben der 26. BImSchV verwirklichen werden. In der öffentlichen Wahrnehmung würde die deutlich ansteigende Anzahl der dann durch die Stadt Fürth als kritisch bewerteten Standorte die Akzeptanz des „Runden Tisches“ möglicherweise wieder in Frage stellen, so dass von hier keine Vorteile für diese Änderung gesehen werden

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: