1) Die (Vollzeit-)Stelle 10 082, Sachgebietsleitung, BGr
A13 entfällt.
2) Die (Vollzeit-)Stelle 10 201, Drucker, EGr 7 wird in
eine (Vollzeit-)Stelle „Zuarbeitung für Boten- und Hausdienste“, LGr 23343a
BMT-G II bzw. EGr 3 umgewandelt.
3) Die 0,4-(Teilzeit-)Stelle 10130, Sachbearb., BGr A10,
wird in eine Vollzeitstelle umgewandelt.
4) Im OrgA wird eine (Vollzeit-)Stelle, Sachbearb.
Organisationsaufgaben, BGr A10, geschaffen.
Stellungnahme RpA:
Hauptanlass für die vom Organisationsamt beantragte Umstrukturierung ist die im Jahr 2012 nicht besetzbare Stelle 10082, Sachgebietsleitung, stv. Amtsleitung, BGr A13 (3. QE).
Der Antrag wird vom Organisationsamt im Wesentlichen wie folgt begründet:
"Die Besetzung der Stelle 10082 gestaltete sich sehr schwierig.
Zwar wurde mit Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses am
16.03.2012 einem geeigneten externen Bewerber (der die hohen qualifizierten
Voraussetzungen für diese Stelle erfüllen konnte) übertragen, der Bewerber
entschied sich aber für einen anderen Dienstherrenwechsel, so dass die Stelle
derzeit nicht besetzt ist.
Aufgrund der im Stellenbesetzungsverfahren gewonnenen Erfahrungen und
der Erkenntnis, dass in naher Zukunft kein/e qualifizierte/r Mitarbeiter/in für
diese Stelle zu bekommen ist, kam OrgA/AL zu dem Entschluss, für o.g. Stelle
kein Stellenbesetzungsverfahren mehr zu initiieren.
Die im Sachgebiet "Organisation/Allgemeine Verwaltungsaufgaben" anfallenden Aufgaben sollen nunmehr durch Verlagerung und Umschichtung der Aufgaben (auch nach Schwierigkeitsgraden) neu verteilt werden."
Stelle 10082, Sachgebietsleitung, stellvertretende Amtsleitung, BGr
A13 (3. QE)
Gemäß Antrag des Organisationsamtes soll die Stelle entfallen.
Empfehlung des RpA
Durch die vorgesehene Umstrukturierung im OrgA und die damit verbundene Aufgabenverlagerung ist diese Stelle nicht mehr erforderlich. Korrespondierend zu den weiteren Stellenveränderungen und deren finanzielle Kompensation ist diese Stelle einzuziehen.
Stelle 10201, Drucker, EGr. 7
Antrag i. R. der Konsolidierung "Hausdienste" auf Umwandlung in eine Stelle "Zuarbeitung für Boten- und Hausdienste", LGr. 23343a BMT-G II bzw. EGr 3.
Der Antrag wird vom Organisationsamt im Wesentlichen wie folgt begründet:
"Neben der Maßnahme (Umzug der Poststelle in das Rathaus
Rückgebäude) kann durch das Freiwerden der Stelle 10201, Drucker LGr 7, nunmehr
der letzte "Baustein" der Konsolidierung vollzogen werden. Die Stelle
10201 kann in eine Zuarbeiterstelle, EGr 3 umgewandelt werden; ausgebildete
Drucker werden in der Hausdruckerei nicht mehr benötigt."
Die vorgelegte Stellenbewertung vom 07.11.2012 enthält folgende Arbeitsvorgänge:
Nr. |
Arbeitsvorgang |
Anteil |
1 |
Botendienste |
55 |
2 |
Hausdienste |
45 |
|
|
|
Empfehlung des RpA
Der oben dargestellte
Aufgabeninhalt ist überwiegend durch Boten- und einfache Helfertätigkeiten
geprägt, für die nach den Lohngruppenmerkmalen des BMT-G II eine eingehende
fachliche Einarbeitung erforderlich ist. Damit ist die beantragte Bewertung mit
LGr 23343a BMT-G II sachgerecht; dies entspricht einer
Zuordnung zu EGr 3 TVöD.
Stelle 10130 (0,4-Teilzeit) Sachbearbeitung BGr A 10
Stelle 101xx (Vollzeit) Sachbearbeitung BGr A 10
Vom Organisationsamt wird beantragt, die vorhandene 0,4-Teilzeitstelle in eine 1,0-Vollzeitstelle umzuwandeln. Zusätzlich soll eine neue Vollzeitstelle, Sachbearbeitung für Organisationsaufgaben, BGr A10 geschaffen werden.
Dies wird vom Amt zusammengefasst wie folgt begründet:
"Die Koordinationsfunktion der Stelle 10082 (Sachgebietsleitung)
im Bereich Organisation und der Allgemeinen Verwaltungsaufgaben wird dann von
der Amtsleitung (Stelle 10080) wahrgenommen. Dies wird (auch zeitlich) möglich
sein, da OrgA/AL im Gesamtprojekt "Interkommunale Zusammenarbeit"
nicht mehr federführend in mehreren Aufgaben und Rollen eingebunden sein wird.
Auch ist jetzt mit dem erfolgten Umzug des Sachgebietes "Hausdienste"
in das Rückgebäude des Rathauses der Konsolidierungsprozess im Bereich
"Poststelle/Erhebungsdienst/Hausdruckerei/ Buchbinderei"
abgeschlossen worden. Die Leitungsaufgaben für diesen Bereich können nunmehr
wieder auf ein Normalmaß "zurückgefahren" werden.
Die für die Organisationsarbeit vorhandenen Sachbearbeiterstellen 10163
und 10086 (beide BGr A11) erhalten durch die Aufgabenverlagerung höhere
Schwierigkeitsgrade zugewiesen. Dies gilt für Stellenplanangelegenheiten
(Stellenbewertungen, Personalbedarfsermittlung, Arbeitsplatzüberprüfungen),
Organisationsuntersuchungen (einschl. einer fallbezogenen Zuordnung zu
einschlägigen Projekten) und bei Stellungnahmen der allgemeinen
Organisationsfragen.
Zur Aufgabenbewältigung werden aber noch 1,6 Stellen für die
Organisationsarbeit und die Allgemeinen Verwaltungsaufgaben (auch im Sinne von
qualifizierter Zuarbeitung für die o.g. Stellen und die Amtsleitung) notwendig.
Sie unterscheiden sich aber im Schwierigkeitsgrad der Aufgabenzuweisung."
Mit dem Antrag des Organisationsamtes auf Umwandlung der bisherigen 0,4-Teilzeitstelle (10130) in eine Vollzeitstelle wurde die nachstehende Stellenbeschreibung vom 07.11.2012 übermittelt:
Nr. |
Arbeitsvorgang |
Anteil |
1 |
Allgemeine Verwaltungsaufgaben - Erstellen bzw. Änderung der AGAFÜ - Erstellen und Änderung innerstädt. Richtlinien - Bearbeitung von Städteumfragen - Zentrale Koordinationsstelle für Veröffentlichungen der KGSt |
50 |
2 |
Organisationsaufgaben Recherche, Zuarbeitung und
Mithilfe bei allen Organisationsaufgaben - fallbezogen - projektbezogen |
50 |
Der Vergleich der neuen Stellenbeschreibung mit den früheren Arbeitsinhalten der letzten Beschreibung aus dem Jahr 2006 zeigt, dass die Hälfte der Arbeitszeitanteile (Arbeitsvorgänge Nr. 1) des neuen Stellenprofils im Wesentlichen die früheren Allgemeinen Verwaltungsaufgaben umfasst. Mit einem Anteil von weiteren 50 % kommen nunmehr Teilaufgaben aus dem organisatorischen Segment hinzu. Hierbei handelt es sich fall- bzw. projektbezogen um Recherchearbeiten sowie um die Zuarbeitung und Mithilfe bei verschiedenen Organisationsaufgaben.
Für die daneben beantragte (Vollzeit-)Stelle 101xx (BGr A10) hat das Organisationsamt die nachfolgende Stellenbeschreibung vorgelegt:
Nr. |
Arbeitsvorgang |
Anteil |
1 |
Organisationsaufgaben - Mitwirkung bei Stellenplanangelegenheiten - Mitwirkung bei Stellenbewertungen für Beamte und
Tarifbeschäftigte - Stellenbedarfsbemessungen in abgegrenzten kleineren Bereichen |
70 |
2 |
Projektarbeit - Assistenz und Mithilfe bei
Projekten in abgegrenzten Bereichen, aber auch gesamtstädtischen Projekten |
30 |
Prägend für die neue Stelle sind
Teilaufgaben aus dem klassischen Organisationsbereich. Diese betreffen vor
allem die Mitwirkung bei Stellenplanangelegenheiten, sowie Stellenbewertungen
einschl. Personalbemessung. Die restliche Tätigkeit soll in Form der Assistenz
und Mithilfe im Rahmen der Projektarbeiten des Organisationsamtes erfolgen.
Empfehlung des RpA
Vor dem Hintergrund der
beantragten Einziehung der lt. Organisationsamt nicht adäquat besetzbaren
Vollzeitstelle 10082 (BGr A13) muss es zwangsläufig zu einer teilweisen
Aufgabenverlagerung innerhalb des Sachgebietes "Organisation / Allgemeine
Verwaltungsaufgaben" kommen.
Nachdem die Amtsleitung nicht mehr federführend bei der "Interkommunalen Zusammenarbeit" eingebunden sein wird und der Konsolidierungsprozess im Bereich des Sachgebietes "Poststelle/Erhebungsdienst/Druckerei" abgeschlossen ist, übernimmt die Amtsleitung künftig teilweise prägende Arbeiten der bisherigen Stelle 10082.
Dies sind insbesondere die
Koordination von Organisationsprojekten und Überprüfung von Arbeitsergebnissen
- auch unter Haushaltskonsolidierungsvorgaben. Insgesamt sollen die komplexen
Organisationsaufgaben und höherwertigen Projektarbeiten künftig von der
Amtsleitung übernommen werden.
Unterstützung hierzu muss künftig insbesondere durch die vorhandenen Organisatorenstellen (10086, 10163; BGr A11) erfolgen. Diese werden vermehrt auch aus dem Stellenprofil der bisherigen Stelle 10082 die Arbeitsvorgänge Stellenplanangelegenheiten mit herausgehobenen Stellenbewertungen und Bedarfsprüfungen sowie die umfassenden Organisationsuntersuchungen übernehmen.
Folglich muss hierzu auch eine Entlastung "nach unten" erfolgen, um die zusätzlichen Arbeiten aus der einzuziehenden Stelle 10082 zu schultern. Dies wird durch die Umwandlung der 0,4 Teilzeitstelle (BGr A10) in eine Vollzeitstelle sowie durch Neuschaffung einer Vollzeitstelle A10 geschehen. Dadurch wird mehr Spielraum für eine unterstützende Zuarbeitung an die Organisatoren und an die Amtsleitung erreicht.
Zudem begründet sich die
„Netto-Stellenmehrung“ um 0,6 VzÄ insbesondere auf die erforderliche Ausweitung
der Zuarbeitungstätigkeiten zu den Stellenplananträgen. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung
werden die Anträge der Ämter komplexer und „ideenreicher“. Mit diesem
zusätzlichen Stellenanteil müssen auch die kürzer werdenden Änderungsintervalle
bei den innerstädtischen Vorgaben (Richtlinien, Geschäfts- und
Dienstanweisungen) bewältigt werden.
Vor dem Hintergrund der neuen Aufgabenverteilung und der damit auch verbundenen
„Verschlankung" der „Leitungsebene“ im Organisationsamt, sind
arbeitswirtschaftlich die beantragten 1,6 VzÄ (Netto-Stellenmehrung 0,6 VzÄ)
nachvollziehbar. Die Schaffung muss kostenneutral umgesetzt werden.
Für die neu zu schaffende Vollzeitstelle 101xx Sachbearbeitung Organisationsaufgaben wurde anhand der vorgelegten Stellenbeschreibung eine analytische Dienstpostenbewertung vorgenommen. Die Bewertung anhand des KGSt-Gutachtens "Stellenplan/Stellenbewertung" ergibt 351 Punkte, was einen Stellenwert der BGr A10 entspricht. Als Alternativwert gilt VGr IV b, 1a/EGr 10. Die Funktionsbezeichnung lautet „Sachbearbeitung Organisationsaufgaben“.
Die bestehende 0,4 (Teilzeit)-Stelle 10130, BGr A10 wird in eine Vollzeitstelle umgewandelt. Das Stellenprofil ist um "einfachere" Organisationsaufgaben erweitert worden. Die summarische Überprüfung der Wertigkeit der Stelle ergibt keine wesentliche Änderung; der Stellenwert von BGr A10 (VGr IVb, 1a/EGr 10) ist beizubehalten. Die Funktionsbezeichnung lautet „Sachbearbeitung allgemeine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben“. Hinsichtlich der derzeitigen Ist-Besetzung der Stelle wird auf § 6 Abs. 4 Satz 2, 1. Halbsatz, KommHV-K hingewiesen.
Die Vertretungsfunktion der Amtsleitung oblag der nun einzuziehenden Stelle 10082. Die Funktion der stellvertretenden Amtsleitung wird der Stelle 10300, IT-Koordination, BGr A12, übertragen. Die Wertigkeit der Stelle ändert sich dadurch nicht.
Finanzielle Kompensation der Umstrukturierung
Die finanziellen Folgen der Umstrukturierung sind durch Einziehung der bisherigen Stelle 10082, Sachgebietsleitung, BGr A13 (QE 3), sowie durch Umwandlung der Stelle 10201, Drucker, EGr 7, in eine Zuarbeiterstelle EGr 3 zu kompensieren.
Dies stellt sich im Einzelnen wie folgt dar (Quelle: "Personalkostentabelle für Beamte und Angestellte im Verwaltungsdienst" der Stadt Fürth, Stand 29.01.2013):
./. |
1,0 Stelle 10082 |
A13 QE 3 |
-
88.620 € |
./. |
1,0 Stelle 10201 |
EGr 7 |
-
47.700 € |
+ |
1,6 Stellen 10130, 101xx |
A10 |
+
96.752 € |
+ |
1,0 Stelle 10201 |
EGr 3 |
+
42.700 € |
|
Fehlbetrag |
|
3.132
€ |
Der Fehlbetrag in Höhe von 3.132
€ wird vom Organisationsamt durch den mit der Gesamtumorganisation verbundenen
Konsolidierungsprozesses bei den "Hausdiensten" und der damit
möglichen Einsparung von Räumen erbracht. Die zwei hierbei freigestellten, an
GWF übergebenen und inzwischen anderweitig genutzten Büroräume (Zi. 010 und 101
Rathaus; 64,23 m²) entsprechen nach den Werten der GWF (Stand 29.01.2013)
durchgeführten Kalkulation einer Einsparung von 3.570,24 €. In diesem
Zusammenhang wäre vom OrgA durch eine entsprechende „offizielle Regelung“
sicherzustellen, dass eine derartige Kompensation in gleichartigen Fällen zur
Anwendung kommen kann.
Insgesamt gesehen können die organisatorischen Stellenanpassungen als
finanziell kompensiert gewertet werden.
Fürth, 04.03.2013
Rechnungsprüfungsamt
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
----