Der Stadtrat stimmt der Übernahme einer Ausfallbürgschaft über maximal 1.280.000 € zugunsten des Rummelsberger Diakonie e. V. gegenüber der Sparkasse Fürth für drei Teildarlehen in Höhe von insgesamt 1.600.000 € für den Neubau von zwei heilpädagogischen Wohngruppen auf dem Gelände des bisherigen Kinderheims St. Michael zu.
Die Bürgschaft reduziert sich mit der Auszahlung bzw. Einwerbung von staatlichen und privaten Drittmitteln zum 30.12.2014 auf dann maximal 440.000 € (80 % des kreditfinanzierten Restmittelbedarfs von 550.000 €).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgschaft so auszugestalten, dass sie allen rechtlichen Vorgaben genügt und genehmigungsfähig ist. Dies beinhaltet insbesondere eine Vereinbarung über eine angemessene Avalprovision.
Für das betreffende
Objekt hat der Stadtrat bereits im Jahr 2010 die Gewährung einer Bürgschaft
beschlossen (auf die zugehörige Beschlussvorlage vom 28.07.2010 wird
verwiesen). Das zugehörige Darlehen wurde jedoch vom damaligen Träger der
Einrichtung, dem „Lutherischen Verein für weibliche Diakonie e. V.“ nicht in
Anspruch genommen, die Maßnahme wurde nicht durchgeführt. Der bisherige
Stadtratsbeschluss ist somit gegenstandslos geworden.
Zum 01.01.2012 hat
der Rummelsberger Diakonie e. V. (im Folgenden auch „Bürgschaftsnehmer“) die
Trägerschaft der Einrichtung übernommen. Das Neubauprojekt wurde wieder
aufgenommen und soll nun durchgeführt werden. Dies ist auch aufgrund von
Auflagen der Heimaufsicht erforderlich.
Errichtet werden
sollen zwei heilpädagogische Wohngruppen für insgesamt 18 Kinder (vgl. auch
Anlage/Projektbeschreibung).
Zur Finanzierung
wird der Bürgschaftsnehmer Darlehen in Höhe von insgesamt 1.600.000 € bei der
Sparkasse Fürth aufnehmen. Es handelt sich dabei um drei Teildarlehen:
- Darlehen über 500.000 € zur
Vorfinanzierung von Fördermitteln des „Sternstunden e. V.“
- Darlehen über 550.000 € zur
Vorfinanzierung von Fördermitteln der Regierung von Mittelfranken
- Darlehen über 550.000 € zur
langfristigen Projektfinanzierung
Für die Fördermittel
der Regierung und des „Sternstunden e. V.“ liegen verbindliche Zusagen vor, die
Mittel werden jedoch erst im Laufe des Bauprojekts ausgeschüttet, insoweit ist
eine Vorfinanzierung über die Darlehen Nr. 1 und Nr. 2 erforderlich. Nach
Erhalt der Fördermittel werden damit die beiden genannten Darlehen bis
30.12.2014 vollständig getilgt.
Für die Darlehen
verlangt die Sparkasse Fürth als Sicherheit neben der Eintragung von Grundschulden
eine Bürgschaft der Stadt Fürth. Diese kann im Rahmen der EU-rechtlichen
Bestimmungen und der städtischen Bürgschaftsrichtlinie in Höhe von 80 % der
Bürgschaftssumme vergeben werden (vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung
der Regierung von Mittelfranken). Aufgrund der Sondertilgungen der Darlehen Nr.
1 und Nr. 2 wird sich mit der Darlehenslast auch die Bürgschaftshöhe zum
30.12.2014 auf 80 % des dann aktuellen Restbetrags des Darlehens Nr. 3
reduzieren.
Der
Bürgschaftsnehmer erfüllt mit dem Neubau einen öffentlichen Zweck gemäß
Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 7, 57 Abs. 1 GO
im Bereich der Jugendhilfe und übernimmt somit kommunale Pflichtaufgaben. Eine
Bürgschaftsvergabe ist insoweit auch kommunalrechtlich möglich.
Die Verwaltung soll
beauftragt werden, die Bürgschaftsurkunde so auszugestalten, dass sie allen
rechtlichen Vorgaben genügt und genehmigungsfähig ist. Insbesondere zählt
hierzu der Abschluss einer Vereinbarung über eine angemessene Avalprovision.
Zudem darf die Bürgschaft keinen selbstschuldnerischen Charakter haben, das
heißt die Sparkasse darf erst dann auf die Stadt zurückgreifen, wenn sie alle
Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen gegen den Bürgschaftsnehmer
ausgenutzt hat und der Ausfall nicht nur beispielsweise bereits durch das Einstellen
der Darlehenstilgungen durch den Bürgschaftsnehmer angenommen werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1: Projektbeschreibung der Neubaumaßnahme