Betreff
Rummelsberger Diakonie e. V., Übernahme einer Bürgschaft im Rahmen des Projekts "Kinderheim St. Michael"
Vorlage
Käm/077/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat stimmt der Übernahme einer Ausfallbürgschaft über maximal 1.280.000 € zugunsten des Rummelsberger Diakonie e. V. gegenüber der Sparkasse Fürth für drei Teildarlehen in Höhe von insgesamt 1.600.000 € für den Neubau von zwei heilpädagogischen Wohngruppen auf dem Gelände des bisherigen Kinderheims St. Michael zu.

Die Bürgschaft reduziert sich mit der Auszahlung bzw. Einwerbung von staatlichen und privaten Drittmitteln zum 30.12.2014 auf dann maximal 440.000 € (80 % des kreditfinanzierten Restmittelbedarfs von 550.000 €).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgschaft so auszugestalten, dass sie allen rechtlichen Vorgaben genügt und genehmigungsfähig ist. Dies beinhaltet insbesondere eine Vereinbarung über eine angemessene Avalprovision.


Für das betreffende Objekt hat der Stadtrat bereits im Jahr 2010 die Gewährung einer Bürgschaft beschlossen (auf die zugehörige Beschlussvorlage vom 28.07.2010 wird verwiesen). Das zugehörige Darlehen wurde jedoch vom damaligen Träger der Einrichtung, dem „Lutherischen Verein für weibliche Diakonie e. V.“ nicht in Anspruch genommen, die Maßnahme wurde nicht durchgeführt. Der bisherige Stadtratsbeschluss ist somit gegenstandslos geworden.

 

Zum 01.01.2012 hat der Rummelsberger Diakonie e. V. (im Folgenden auch „Bürgschaftsnehmer“) die Trägerschaft der Einrichtung übernommen. Das Neubauprojekt wurde wieder aufgenommen und soll nun durchgeführt werden. Dies ist auch aufgrund von Auflagen der Heimaufsicht erforderlich.

Errichtet werden sollen zwei heilpädagogische Wohngruppen für insgesamt 18 Kinder (vgl. auch Anlage/Projektbeschreibung).

 

Zur Finanzierung wird der Bürgschaftsnehmer Darlehen in Höhe von insgesamt 1.600.000 € bei der Sparkasse Fürth aufnehmen. Es handelt sich dabei um drei Teildarlehen:

  1. Darlehen über 500.000 € zur Vorfinanzierung von Fördermitteln des „Sternstunden e. V.“
  2. Darlehen über 550.000 € zur Vorfinanzierung von Fördermitteln der Regierung von Mittelfranken
  3. Darlehen über 550.000 € zur langfristigen Projektfinanzierung

 

Für die Fördermittel der Regierung und des „Sternstunden e. V.“ liegen verbindliche Zusagen vor, die Mittel werden jedoch erst im Laufe des Bauprojekts ausgeschüttet, insoweit ist eine Vorfinanzierung über die Darlehen Nr. 1 und Nr. 2 erforderlich. Nach Erhalt der Fördermittel werden damit die beiden genannten Darlehen bis 30.12.2014 vollständig getilgt. 

 

Für die Darlehen verlangt die Sparkasse Fürth als Sicherheit neben der Eintragung von Grundschulden eine Bürgschaft der Stadt Fürth. Diese kann im Rahmen der EU-rechtlichen Bestimmungen und der städtischen Bürgschaftsrichtlinie in Höhe von 80 % der Bürgschaftssumme vergeben werden (vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Mittelfranken). Aufgrund der Sondertilgungen der Darlehen Nr. 1 und Nr. 2 wird sich mit der Darlehenslast auch die Bürgschaftshöhe zum 30.12.2014 auf 80 % des dann aktuellen Restbetrags des Darlehens Nr. 3 reduzieren.

 

Der Bürgschaftsnehmer erfüllt mit dem Neubau einen öffentlichen Zweck gemäß Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 7, 57 Abs. 1 GO im Bereich der Jugendhilfe und übernimmt somit kommunale Pflichtaufgaben. Eine Bürgschaftsvergabe ist insoweit auch kommunalrechtlich möglich.

 

Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Bürgschaftsurkunde so auszugestalten, dass sie allen rechtlichen Vorgaben genügt und genehmigungsfähig ist. Insbesondere zählt hierzu der Abschluss einer Vereinbarung über eine angemessene Avalprovision. Zudem darf die Bürgschaft keinen selbstschuldnerischen Charakter haben, das heißt die Sparkasse darf erst dann auf die Stadt zurückgreifen, wenn sie alle Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen gegen den Bürgschaftsnehmer ausgenutzt hat und der Ausfall nicht nur beispielsweise bereits durch das Einstellen der Darlehenstilgungen durch den Bürgschaftsnehmer angenommen werden kann.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: Projektbeschreibung der Neubaumaßnahme