Betreff
Wahl der Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss 2013 der Schöffen für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
Vorlage
BMPA/082/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Die gem. § 40 GVG und Art. 3 AGGVG in Verbindung  mit den Nrn. 15 und 16 der Schöffenbe-kanntmachung erforderliche Wahl von Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss wurde gem. beiliegender Niederschrift durchgeführt. Die Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Folgendes Ergebnis wurde vom Vorsitzenden bekannt gegeben und vom Stadtrat zur Kenntnis genommen:

 

 

            Birgit  B a y e r – T e r s c h___________                           _______________  Stimmen

 

 

 

            Brigitte  D i t t r i c h _________________                           _______________  Stimmen

 

 

 

            Stefan  H a ß g a l l  __________________                          _______________  Stimmen

 

 

 

            Grete  S c h w a r z __________________                           _______________  Stimmen

 

 

 

            ____________________________________                           _______________  Stimmen

 

 

 

            ____________________________________                           _______________  Stimmen

 

 

 

            ____________________________________                           _______________  Stimmen

 

 

 

Damit sind die 4 genannten Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben und mit der erforderlichen Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates, gewählt.

 

Sie haben die Wahl angenommen.

 


Von der Regierung von Mittelfranken wurden wir mit Rundschreiben vom 05.04.2013 aufge-

fordert, die Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss 2013 für die Schöffenwahl mitzuteilen. Der Wahlausschuss wählt beim Gericht zusammen mit den Vertrauenspersonen aus den anderen Kommunen die Schöffen aus den Vorschlagslisten der Kommunen aus.

 

Für diesen Wahlausschuss hat der Fürther Stadtrat heuer vier Vertrauenspersonen mit
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl des Stadtrates, zu wählen.

 

Es wurde empfohlen, dass die Fraktion der SPD zwei Personen, die Fraktionen der CSU und Bündnis 90/Die Grünen je 1 Person vorschlagen. Diese Vorschläge wurden im Beschluss- vorschlag berücksichtigt.

 

Die Vertrauenspersonen sind aus der Mitte der Fürther Bevölkerung zu wählen, müssen aber nicht dem Stadtrat angehören.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: