Betreff
Stellenplan Rf. V/GWF, Stellenmehrbedarf für die Sanierung des Helene-Lange-Gymnasiums
Vorlage
OrgA/027/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

1. In der GWF/Abteilung Neubau und Gebäudeunterhalt/Projektbetreuung wird eine Vollzeit-

stelle „Sachbearbeitung Projekt Helene-Lange-Gymnasium“, VGr III,110II,1b / EGr 12, kw-31.12.2018 neu geschaffen.

 

2. Die Stelle 65712, Sachbearbeitung, VGr IVa,1(8)III,1c / EGr 11 wird aus dem Bereich

    GWF/NB/Projektbetreuung in den Bereich GWF/NB/Bauunterhalt verschoben.


Zu Nr. 1 – Neuschaffung einer Stelle „Sachbearbeitung Projekt HLG“ befristet auf 5 Jahre

 

Mit Verfügung vom 18.04.2013 beantragte Rf. V/GWF/NB die Einstellung eines Projektbetreuers für die Sanierung des Helene-Lange-Gymnasiums (HLG) für die Dauer von fünf Jahren (Anlage 1).

Mit Verfügung vom 05.06.2013 wird der Neuschaffungsantrag näher begründet und Angaben zur Kompensation gemacht (Anlage 2).

Die Dringlichkeit der Maßnahme ist aufgrund des schlechten baulichen Gesamtzustandes und der erheblichen sicherheitstechnischen Mängel sehr hoch. Die bereits vorhandenen Projektbetreuer sind mit ihren Projekten bereits vollständig ausgelastet, so dass für ein Projekt von der Größe des HLGs ein entsprechender Mehrbedarf besteht.

 

Stellungnahme OrgA:

Die vorhandenen Planstellen im technischen Bereich der GWF wurden durch Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung in den letzten Jahren stark reduziert. Zuletzt wurde zum 31.03.2013 die Stelle 65721, SB Projektbetreuung nach dem Ausscheiden eines der beiden Tz-0,50-Stelleninhaber von Vollzeit auf 0,50 VZÄ reduziert.

Die Abwicklung des Projekts soll in Eigenleistung erfolgen. Für ein Projekt in der Größe der HLG-Sanierung kann ein Personalmehrbedarf in der beantragten Höhe zweifellos anerkannt werden.

 

Im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad und die Größe des Objekts können für die Sanierung des HLG mehr als 50% Leistungen von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung im Tarifsinn anerkannt werden, so dass die neue Stelle mit VGr III,110II,1b / EGr 12 zu bewerten ist.

 

Die Stelle wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren geschaffen und erhält einen entsprechenden Stellenplanvermerk „kw-31.12.2018“.

 

Kompensation

Die Personalkosten für die neue Stelle (77.800 €) werden über die Bausumme finanziert. Bei den von GWF/NB vorsichtig geschätzten anrechenbaren Kosten i.H.v. ca. 7,5 Mio. € sind die Personalkosten für die neue Stelle für die Dauer von fünf Jahren abgedeckt.

 

 

Zu Nr. 2 – Stellenplanmäßige Bereinigung der Aufbauorganisation von GWF/NB

Die Stelle 65712, Sachbearbeitung, VGr IVa,18III,1c / EGr 11 ist im Stellenplan dem Bereich GWF/NB/Projektbetreuung zugeordnet. Nach Mitteilung von Vertretern der GWF erfolgt der tatsächliche Einsatz schon seit Jahren im Bauunterhalt; die Stelle wird dort auch weiterhin benötigt.

-> Entsprechend den tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben wird die Stelle 65712 aus dem Neubau in den Bauunterhalt transferiert.

 

 


Finanzierung: (Neuschaffung ist kompensiert, siehe Sachverhalt)

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – GWF/NG-Verfügung vom 18.04.2013

Anlage 2 – GWF/NG-Verfügung vom 05.06.2013