1. In der GWF/Abteilung Neubau und Gebäudeunterhalt/Projektbetreuung wird eine Vollzeit-
stelle „Sachbearbeitung Projekt Helene-Lange-Gymnasium“, VGr III,110II,1b / EGr 12, kw-31.12.2018 neu geschaffen.
2. Die Stelle 65712, Sachbearbeitung, VGr IVa,1(8)III,1c / EGr 11 wird aus dem Bereich
GWF/NB/Projektbetreuung in den Bereich GWF/NB/Bauunterhalt verschoben.
Zu Nr. 1 –
Neuschaffung einer Stelle „Sachbearbeitung Projekt HLG“ befristet auf 5 Jahre
Mit Verfügung vom
18.04.2013 beantragte Rf. V/GWF/NB die Einstellung eines Projektbetreuers für
die Sanierung des Helene-Lange-Gymnasiums (HLG) für die Dauer von fünf Jahren
(Anlage 1).
Mit Verfügung vom
05.06.2013 wird der Neuschaffungsantrag näher begründet und Angaben zur
Kompensation gemacht (Anlage 2).
Die Dringlichkeit
der Maßnahme ist aufgrund des schlechten baulichen Gesamtzustandes und der
erheblichen sicherheitstechnischen Mängel sehr hoch. Die bereits vorhandenen
Projektbetreuer sind mit ihren Projekten bereits vollständig ausgelastet, so
dass für ein Projekt von der Größe des HLGs ein entsprechender Mehrbedarf
besteht.
Stellungnahme
OrgA:
Die vorhandenen
Planstellen im technischen Bereich der GWF wurden durch Maßnahmen der
Haushaltskonsolidierung in den letzten Jahren stark reduziert. Zuletzt wurde
zum 31.03.2013 die Stelle 65721, SB Projektbetreuung nach dem Ausscheiden eines
der beiden Tz-0,50-Stelleninhaber von Vollzeit auf 0,50 VZÄ reduziert.
Die Abwicklung des
Projekts soll in Eigenleistung erfolgen. Für ein Projekt in der Größe der
HLG-Sanierung kann ein Personalmehrbedarf in der beantragten Höhe zweifellos
anerkannt werden.
Im Hinblick auf den
Schwierigkeitsgrad und die Größe des Objekts können für die Sanierung des HLG
mehr als 50% Leistungen von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung im Tarifsinn
anerkannt werden, so dass die neue Stelle mit VGr III,110II,1b
/ EGr 12 zu bewerten ist.
Die Stelle wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren geschaffen und erhält einen entsprechenden Stellenplanvermerk „kw-31.12.2018“.
Kompensation
Die Personalkosten für die neue Stelle (77.800 €) werden
über die Bausumme finanziert. Bei den von GWF/NB vorsichtig geschätzten
anrechenbaren Kosten i.H.v. ca. 7,5 Mio. € sind die Personalkosten für die neue
Stelle für die Dauer von fünf Jahren abgedeckt.
Zu Nr. 2 –
Stellenplanmäßige Bereinigung der Aufbauorganisation von GWF/NB
Die Stelle 65712, Sachbearbeitung, VGr IVa,18III,1c / EGr 11 ist im Stellenplan dem Bereich GWF/NB/Projektbetreuung zugeordnet. Nach Mitteilung von Vertretern der GWF erfolgt der tatsächliche Einsatz schon seit Jahren im Bauunterhalt; die Stelle wird dort auch weiterhin benötigt.
->
Entsprechend den tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben wird die Stelle 65712 aus
dem Neubau in den Bauunterhalt transferiert.
Finanzierung: (Neuschaffung ist kompensiert, siehe
Sachverhalt)
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – GWF/NG-Verfügung vom 18.04.2013
Anlage 2 – GWF/NG-Verfügung vom 05.06.2013