Betreff
Jugendamt – Budgetbericht I.2013 für das Sonderbudget 51500 – Erzieherische Hilfen (Rechnungsergebnis 2012)
Vorlage
JgA/099/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Ausschussmitglieder nehmen vom Budgetbericht Kenntnis.

 


   Bericht zum Rechnungsergebnis 2012                  

Es ergibt sich folgendes Budgetergebnis 2012:

 



 

HH-Ansatz

Vorjahre

Rechnungser-ergebnis Vorj.

HH-Ansatz
2012

Rechnungsergebnis

2012

Budgetergebnis

2012

Summe

Einnahmen

2009: 2.113.900€

2010: 2.623.900€

2011: 2.709.400€

 

2.300.456 €
2.569.253 € 3.112.909 €

2.709.400,00€

3.052.924,05 €

343.524,05 €
Einnahmen-überschuss

Summe

Ausgaben

2009: 13.526.750€

2010: 14.099.950€

2011: 13.617.400€

13.526.699 €

14.116.878 €

13.724.011 €

 

14.115.090,00€

14.113.951,63 €

     1.138,37 €
Ausgabenunter-schreitung

Budget-

Zuschuss

2009: 11.412.850€

2010: 11.476.050€

2011: 10.908.000€

 

11.226.243 €

11.547.626 €

10.611.101 €

 

11.405.690,00€

11.061.027,58 €

344.662,42 €
Budgetüberschuss


Der Vollständigkeit halber seien hier auch noch die Zuflüsse aus dem Konsolidierungsprojekt „erhöhte Schlüsselzuweisungen für Kinderbetreuungskosten“ erwähnt. Der zusätzliche Betrag fließt direkt dem städtischen Zentralhaushalt zu
(zuletzt berechnet von Käm für 2010: 851.000 €).

Das Gesamtergebnis stellt sich in der Reihe der Vorjahresergebnisse (nicht auf Ansätze bezogen) wie folgt dar:

 

2012

2011

2010

2009

2008

2007

Rechnungsergebnis Ausgaben

14.113.951 €

13.724.011 €

14.116.878 €

13.526.699 €

12.906.254€

12.268.600€

Veränderung zum Vorjahr

+ 2,84 %

- 2,8 %

+ 4,36 %

+ 4,8 %

+ 5,2 %

+ 6,3 %

Rechnungsergebnis Einnahmen

3.052.924 €

3.112.909 €

2.569.253 €

nom. 851.000

= 3.420.253 €

2.300.456 €

2.539.560 €

2.155.306 €

Veränderung zum Vorjahr

- 0,02 %

+ 21,2 %

+ 48,67 %

- 9,4 %

+ 17,8 %

+ 2,9 %

Refinanzierung aller Ausgaben durch Einnahmen

21,63 %
zuzügl. Schlüsselzuweisg.

22,7 %,

zuzügl. Schlüsselzuweisg.

24,2 %

17 %

19,6 %

17,5 %

RE Zuschussbedarf

11.061.027

10.611.101 €

11.547.626

11.226.243 €

10.366.694€

10.113.293€

Veränderung zum Vorjahr

+ 4,2 %

- 8,1 %

+ 2,8 %

+ 8,3 %

+ 2,5 %

+ 7 %


Einzelne ausgewählte Bereiche der kostenintensiven Hilfen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt (Ausgaben):

ambulante Hilfen       Kosten

2.784.472 €

2.319.476 €

2.629.147 €

2.404.301 €

2.399.100 €

2.098.960 €

                    Fallzahlen 31.12.

440

403

414        

398

415

362

teilstationäre Hilfen   Kosten       

1.104.291 €

1.063.596 €

1.175.728 €

1.167.427 €

1.060.748 €

1.003.073 €

                    Fallzahlen 31.12.

69

80

79

85

82

69

Fremdunterbringung außerhalb des Elternhauses        Kosten (Heim, Pflegefamilie, Eingliedghilfe)

6.634.515 €

6.719.615 €

6.595.163 €

6.944.766 €

6.629.169 €

6.572.653 €

                    Fallzahlen 31.12.

284

284

299

307

311

353

Kindertagesbetreuung Kosten

1.483.627 €

1.535.850 €

1.844.576 €

1.640.313 €

1.502.150 €

1.205.124 €

                    Fallzahlen 31.12.

931

bei Rückstand

1138

1249

1449

1490

1250


Die Ausgaben liegen derzeit auf dem Stand von 2010 und der Budgetzuschuss hat den Stand von 2009 noch nicht überschritten. Auch im bundesweiten Langzeitvergleich – das zeigen die einschlägigen Fachveröffentlichungen - weist die Stadt Fürth eine sparsame Ausgabenpolitik nach. Die maßgebliche Entwicklung des Zuschussbedarfes kann ebenfalls im Vergleich zu anderen Kommunen und im langjährigen Mittel als moderat bezeichnet werden. Die Einnahmen ergeben auf einer Vergleichsbasis mit andern Jugendämtern eine überdurchschnittliche Refinanzierungsquote.

 

 

2. Allgemeines zu den Ausgaben für erzieherische Hilfen

 

Dem eingeräumten Ausgabenansatz von 14.115.090 € stehen tatsächliche Ausgaben von 14.113.951 € gegenüber.

 

Erziehungshilfen gehören zu den Kerndienstleistungen des Jugendamtes. Sie ergeben sich aus bestehenden Erziehungsdefiziten im Elternhaus und dienen dabei dem Schutz der Kinder. Die Hilfe ist grundsätzlich auf eine Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der Sorgeberechtigten

– und damit eigentlich auf die Beendigung der Fälle – ausgerichtet. Unter Berücksichtigung des individuellen Rechtsanspruchs bestehen nur beschränkt Steuerungsmöglichkeiten, z. B. hinsichtlich der Ausgestaltung und Durchführung der Hilfe. Es bleibt die Herausforderung, dass es keine technisch planbaren Erziehungsprozesse gibt und der gesetzliche und gesellschaftliche Auftrag bestmöglich zu erfüllen ist. Darüber wurden 793 Kinder und Jugendliche im Jahr 2012 in Fürth in den verschiedenen Erziehungshilfen betreut.

Weitere Zusammenhänge und Zahlenreihen können dem Geschäftsbericht im Jugendhilfeberichtswesen (JuBB) des Stadtjugendamtes Fürth entnommen werden, der in einem eigenen Tagesordnungspunkt im nächsten AJJ dargestellt wird. Dort sind empirisch gesicherte und verlässliche Daten zusammengetragen. Diese sind in einen soziodemografischen Zusammenhang zu bringen und müssen im Hinblick auf Infra-, Soziostrukturen und Belastungsfaktoren noch interpretiert werden. Hier sind auch Anteile der Hilfearten und Schichtungen dargestellt, die nachfolgend zitiert werden. Der JuBB-Bericht bezieht sich auf das Jahr 2011, wohingegen der Budgetbericht die Werte für 2012 darstellt. Trotzdem kann ein Bezug hergestellt werden, weil die relevanten Gegebenheiten nicht wesentlich abweichen. Die Vergleiche werden deshalb nicht bei den ausgewählten Ausgaben dargestellt, sondern in der Vorbemerkung.

 

Die Hilfen außerhalb des Elternhauses beinhalten die Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien. Auf sie entfallen 35 % der Jugendhilfefälle bei einem Nettokostenanteil von ca. 58 % des Leistungsbereichs. Die Hilfeausgaben machen ca. 15 % der Gesamtausgaben des JgA aus. Die Leistungen werden bis zur Rückkehr in die Herkunftsfamilie bzw. bis zur Verselbständigung oder Übergang in eine andere Hilfeart gewährt.

 

Die ambulanten Hilfen für junge Menschen in ihren Familien zielen darauf ab, die Erziehungsbedingungen in den Herkunftsfamilien zu verbessern und Entwicklungsprobleme durch entsprechende Maßnahmen zu bewältigen. Dadurch kann - unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie - die individuelle und soziale Entwicklung gefördert werden. Sie umfassen einen Kostenanteil von ca. 4,5 % des Gesamtbudgets des JgA und ca. 27 % der gesamten Nettoaufwendungen für erzieherische Hilfen.

 

Die teilstationären Hilfen werden in Tagesgruppen erbracht. Ziel ist es, die Entwicklung der betroffenen Minderjährigen durch soziales Lernen in der Gruppe zu fördern und dadurch den Verbleib in der Familie zu sichern. Für sie werden ca. 14 % der Nettoausgaben bei den erzieherischen Hilfen eingesetzt.

 

Der Bedarf für die Hilfen ist keine objektive Größe und setzt sich aus mehreren Komponenten und Überschneidungsbereichen zusammen. Eine unzureichende Grundversorgung gibt mit ca. 40 % den häufigsten Grund für eine Fremdunterbringung. Neben individuellen Lebenslagen (fehlende Erziehungskompetenzen, instabile Familienverhältnisse, Alleinerziehende, Zunahme psychischer Erkrankungen) werden Notwendigkeiten auch aus strukturellen Entwicklungen begründet (prekäre Arbeitsverhältnisse, Armut, unzureichende Förderung usw.). Die Entwicklung belegt den Kriseneffekt, dass parallel zu sinkenden Einnahmen, soziale Transferleistungen u. a. in Familien und Jugendhilfe steigen. Die mediale Aufbereitung tragischer Kinderschutzfälle erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit und nimmt Einfluss auf Bedarfsfragen. Gesellschaftliche Normalitätsvorstellungen ändern sich und die Verunsicherung bei Erziehenden nimmt zu. Die gesetzliche Erweiterung der Meldepflicht lässt noch weitere Zuwachsraten erwarten. Bei den Jugendämtern musste eine Neubewertung und Neuausrichtung beim Umgang mit Gefahrensituationen erfolgen, nachdem Gerichte den individuellen Anspruch sehr hoch bewerten und gegen Verantwortliche, auch aus dem Organisationsbereich, strafrechtlich vorgegangen wurde.

 

Das Geld im Sonderbudget wurde ausgegeben, um Kinder und Jugendliche zu betreuen, das Zusammenleben in Familien zu ermöglichen, auffälligen jungen Menschen Chancen für ein normales Leben zu geben, jungen Menschen und Familien in belasteten persönlichen Situationen Bildung und einen sozialen Ausgleich zu sichern und neue Perspektiven aufzuzeigen. Eine Hilfe wird nur wirksam, wenn sie zeitnah und passgenau erfolgt, was Präsenz und gute Diagnostik im JgA voraussetzt. Falsche Hilfen würden die Problematik zeitlich hinausschieben und verstärken und das dafür eingesetzte Geld wäre umsonst ausgegeben.

 

Die Aufwendungen für familienunterstützende und -ergänzende Hilfen sind, im Vergleich zum Vorjahr, auf einem gleichbleibend hohen Niveau mit steigender Tendenz, erbracht worden. Demgegenüber gehen die Zahlen für familienersetzende Hilfen im Rahmen von Fremdunterbringungen zurück. Evtl. Kostensteigerungen ergeben sich hier derzeit nicht aus Fallzahlen, sondern aus den gestiegenen Produktpreisen aufgrund allgemeiner Teuerung.

 

 


2.1 Darstellung ausgewählter Ausgaben im Jahr 2012:

 

Auf folgende Ausgabenansätze soll besonders hingewiesen werden:

UA 4541.7629 und 7714 Übernahme von Gebühren in Kindertageseinrichtungen und für Mittagessen

Die Kosten sind seit 2005 durch Einführung von ALG II und durch die Anhebung der gesetzlichen Einkommensgrenzen sprunghaft gestiegen. Nun konnte 2012 erstmals wieder neben einem Fallzahlenrückgang ein Rückgang des Auszahlungsvolumens verzeichnet werden. Hier kann sich schon minimal der staatliche Gebührenzuschuss für das letzte Kindergartenjahr auswirken, wobei die Einrichtungsgebühren gestiegen sind. Einer linearen Ausgabensenkung steht der gestiegene Betreuungsbedarf, vor allem im Nachmittagsbetreuungsbereich der Schulen und im Krippenbereich entgegen. In Fürth liegt zudem bei steigender Bevölkerungszahl ein hoher Kinderanteil vor.

Eine teilweise Kompensation dieser Ausgaben wurde seit 2010 durch einen staatlichen Zuschuss über die Schlüsselzuweisungen erreicht, der als Haushaltskonsolidierungbeitrag eingebracht wird.

 

Durch die Umschichtung der Mittagessenszuschüsse in das Bildungspaket trat schon 2011 eine maßgebliche Entlastung des Gesamtbudgets ein.

 

Auffällig ist eine niedrigere Quote bei Gebührenübernahmen für Kinder im U 3 Bereich (Krippe und Tagespflege). Im Umkehrschluss heißt das, dass Eltern hier ihre Kinder überwiegend nur in Betreuung geben, wenn sie sich dadurch finanziell besser stellen und keine JgA-Leistungen beantragen müssen. Der Trend bleibt zu beobachten.

 

4557.7713 Hilfe in Heimen

Durch frühzeitig einsetzende Hilfen in innerfamiliären Krisensituationen lassen sich eskalierende Situationen vermeiden. Ambulante Hilfen konnten hier zu einer Kostenverminderung beitragen. Erst wenn dies nicht gelingt, bedarf es eines massiveren Eingriffs in die Familienkonstellation, der auch in finanzieller Hinsicht einen entsprechenden Aufwand erfordert. Jedoch sind nicht alle Kinder und Situationen für ambulante Hilfen oder Pflegestellen geeignet. Bei einer Langzeitbetrachtung konnten die Kosten für Fremdunterbringung stabil gehalten werden, wobei sich der Anteil im stationären Bereich für Eingliederungshilfen erhöht hat.

 

4553. und 4554.7612 Ambulante Erziehungshilfen

Der Bedarf bei überforderten Eltern nahm weiterhin zu, was sich in Fallzahlen und Kosten ausdrückt. Trotz vieler Maßnahmen konnten die Ansätze nicht genau eingehalten werden. Mehrkosten werden jedoch durch eingesparte Ausgaben bei der Heimerziehung ausgeglichen. Im Verhältnis der Kostenanteile ambulant zu stationär wurden ambulante Hilfen ausgeweitet.

4555. 7713 Tagesgruppen
Tagesgruppen sollen die Familie ergänzen, indem sie den Alltag von Kindern strukturieren und Förderangebote unterbreiten. Der Schwerpunkt liegt bei Schulkindern mit Konzentrations- und Motivationsstörungen oder Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstörungen. Der steigende Kostentrend konnte durch eine Umschichtung in BayKiBiG geförderte Regelplätze in besonderen Einrichtungen umgekehrt werden und eine Einsparung erzielt werden. Der Fallzahlenanteil verringerte sich von 12,1 % auf 8,7 % und die Kosten bereits entsprechend im Vorjahr.

 

4557.6721 u. 1625 u.a - Erstattung an andere Jugendämter und von anderen Jugendämtern
Die Kostenerstattung der Gruppierungsziffer 6721 und 1625 in Ausgaben und Einnahmen richtet sich nach einer komplexen und komplizierten Zuständigkeitsregelung im Jugendhilferecht und ist sehr einzelfallbetont. Wenn die Hilfe ordnungsgemäß gewährt wurde, besteht darauf kaum Einfluss. Im JgA wird vor allem erfolgreich versucht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, was jährlich in einen Bereich von mehreren hunderttausend Euro geht, jedoch als ersparte Aufwendung nicht als Aktivposten im Haushalt erscheint.

 

2012 konnte durch Umsetzung eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils der Kostenerstattungsanspruch gegen andere Jugendämter (als einmalige Aktion) von einem gesamten Jahresdurchschnitt mit ca. 762.000 € auf 966.000 € angehoben werden.

 

4557.7714 Hilfen für Asylbewerber

Die Ausgaben korrespondieren zeitversetzt mit den Einnahmen unter UA 4557.1611. Die Einnahmen liegen diesjährig mit ca. 110.000 € über dem Ansatz, wobei die Ausgaben den Ansatz um 160.000 € übersteigen.

Kosten für minderjährige Asylbewerber werden in vollem Unfang wieder erstattet. Asylbewerber werden zugewiesen und das JgA hat keinen Einfluss darauf. Bei jungen Volljährigen wird dieser Ausgleich nicht mehr in vollem Umfang hergestellt.

 

4565.7713 Inobhutnahme von Kindern

Die Kosten schwanken jährlich in Abhängigkeit von den Fallzahlen, der notwendigen Dauer der Unterbringung und der Intensität des Betreuungsbedarfs in billigeren oder kostenintensiveren Einrichtungen oder Pflegestellen. Der Abschnitt ist kaum planbar und es ist auf den Bedarf zu reagieren.

 

4566.7602 und 7713 Ambulante und stationäre Eingliederungshilfen

Die Fallzahlen der Eingliederungshilfen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen – und dies stärker als die der Hilfen zur Erziehung. Dies betrifft insbesondere die ambulanten Hilfen, wiederum geprägt durch die Hilfen an Schulen (Integrationshelfer / Schulbegleiter). Die Kosten haben sich seit 2006 sogar verdoppelt. Bei der Gegenüberstellung der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen und Hilfen zur Erziehung zeigen sich jedoch kaum systematische Zusammenhänge.

Eingliederungshilfen für Behinderte sind sehr „streit- und damit arbeitsintensiv“. Es besteht hier starker Handlungsbedarf, da der Bezirk als erstangegangener, überörtlicher Sozialhilfeträger versucht, Kostenbelastungen aus seinem Bereich an die Kommunen zu verweisen. Als zweitangegangener Träger ist das Jugendamt selbst für eigentlich unzuständige Fälle zur Leistung verpflichtet. Hier finden wegen überschneidender Zuständigkeiten im Einzelfall jeweils aufwändige Verhandlungen und rechtliche Auseinandersetzungen statt.

 

2.2 Darstellung der Einnahmen 2012:

 

Dem Einnahmesoll von 2.709400 € stehen tatsächliche Einnahmen von

3.052.924 € gegenüber.

Die Refinanzierungsquote bei den wirtschaftlichen Jugendhilfen ist nach einem starken Anstieg in den Vorjahren bei ca. 22 % stabil geblieben. Die Gesamteinnahmen des Jugendamtes decken 34 % der Gesamtausgaben.

 

Die Kostenerstattungen sind bei den Ausgaben dargestellt. Die Kostenbeteiligung von Unterhaltspflichtigen über Kostenersätze (Gruppierungsziffer 2411 und 2511) bewegt sich im Rahmen der Erwartungen und Ansätze.

 

Der erhöhte Personaleinsatz rechnet sich damit nachweislich durch eine verstetigte Einnahmesituation.

 

Für ambulante Jugendhilfeleistungen werden die Eltern gesetzlich nicht an den Kosten beteiligt und es sind auch kaum Kostenerstattungen anderer Leistungsträger zu erwarten, da die Eltern und Familien ihren Wohnsitz in Fürth haben. Für die Einnahmenerhöhung ist die Fallzahlensteigerung, ausschließlich im ambulanten Bereich, daher unerheblich. Einnahmen sind nur aus den stationären Leistungen zu erwarten, deren Fallzahlen konstant bis leicht rückläufig waren.

 

Durch eine bessere wirtschaftliche Situation sind die Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung leicht zurück gegangen. Analog konnte auch der Ansatz der „Schlüsselzuweisungen für die Kinderbetreuung“ mit 500.000 € daher „nur“ mit 483.573 € erfüllt werden.


3. Entwicklungsprognose 2013

 

Die Ausgabenentwicklung verläuft im Rahmen der prognostizierten Erwartungen. Bei den ambulanten Hilfen laufen weiterhin intensive Bemühungen, um die Ansätze halten zu können.

Mit der Erfüllung des Einnahme-Haushaltsansatzes wird 2013 nicht unbedingt gerechnet.
Der Einnahmezuwachs des Vorjahres beruht zu einem wesentlichen Teil auf temporär erhöhten Kostenerstattungen von 200.000 €, die 2013 nicht wieder erlangt werden können.

 

Im Bereich der Haushaltskonsolidierungsaktion „erhöhte Schlüsselzuweisungen für Kinderbetreuungskosten“ muss mit einem Einnahmerückgang gerechnet werden. Durch eine bessere Konjunkturlage wechselte ein Teil der ALG-II Bezieher in einen „Aufstockerstatus“. Für diese Fälle kann das Jobcenter nicht mit flankierenden Maßnahmen unterstützen und keine Eingliederungsvereinbarung mehr schließen, da die Betroffenen im Arbeitsmarkt stehen. Somit können sie auch nicht in der Erstattungsliste für die Schlüsselzuweisungen geführt werden. Aufgrund von prekären Einkommen stehen diese Fälle jedoch weiterhin beim JgA für die Kita-Beiträge im Bezug. So entstehen zwar die Ausgaben, jedoch nicht die zusätzlichen Einnahmen über die zugrunde liegende Sozialhilfestatistik. Hier muss mit Einnahmeverlusten von ca. 250.000 € gerechnet werden.


Der im Haushalt ausgewiesene Zuschussbedarf wird daher evtl. nicht eingehalten werden können.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1