Die Ausschussmitglieder nehmen vom Budgetbericht Kenntnis.
Bericht zum Rechnungsergebnis
2012
Es
ergibt sich folgendes Budgetergebnis 2012:
|
HH-Ansatz Vorjahre |
Rechnungser-ergebnis Vorj. |
HH-Ansatz |
Rechnungsergebnis 2012 |
Budgetergebnis 2012 |
Summe Einnahmen |
2009: 2.113.900€ 2010: 2.623.900€ 2011: 2.709.400€ |
2.300.456 € |
2.709.400,00€ |
3.052.924,05 € |
343.524,05 € |
Summe Ausgaben |
2009: 13.526.750€ 2010: 14.099.950€ 2011: 13.617.400€ |
13.526.699 € 14.116.878 € 13.724.011 € |
14.115.090,00€ |
14.113.951,63 € |
1.138,37 € |
Budget- Zuschuss |
2009: 11.412.850€ 2010: 11.476.050€ 2011: 10.908.000€ |
11.226.243 € 11.547.626 € 10.611.101 € |
11.405.690,00€ |
11.061.027,58 € |
344.662,42 € |
Der Vollständigkeit halber seien hier auch noch die Zuflüsse aus dem
Konsolidierungsprojekt „erhöhte Schlüsselzuweisungen für
Kinderbetreuungskosten“ erwähnt. Der zusätzliche Betrag fließt direkt dem
städtischen Zentralhaushalt zu (zuletzt
berechnet von Käm für 2010: 851.000 €).
Das Gesamtergebnis stellt
sich in der Reihe der Vorjahresergebnisse (nicht auf Ansätze bezogen) wie folgt
dar:
|
2012 |
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
2007 |
Rechnungsergebnis Ausgaben |
14.113.951 € |
13.724.011 € |
14.116.878 € |
13.526.699 € |
12.906.254€ |
12.268.600€ |
Veränderung zum Vorjahr |
+ 2,84 % |
- 2,8 % |
+ 4,36 % |
+ 4,8 % |
+ 5,2 % |
+ 6,3 % |
Rechnungsergebnis Einnahmen |
3.052.924 € |
3.112.909 € |
2.569.253 € nom. 851.000 = 3.420.253 €
|
2.300.456 € |
2.539.560 € |
2.155.306 € |
Veränderung zum Vorjahr |
- 0,02 % |
+ 21,2 % |
+ 48,67 % |
- 9,4 % |
+ 17,8 % |
+ 2,9 % |
Refinanzierung aller
Ausgaben durch Einnahmen |
21,63 % |
22,7 %, zuzügl. Schlüsselzuweisg. |
24,2 % |
17 % |
19,6 % |
17,5 % |
RE Zuschussbedarf |
11.061.027 |
10.611.101 € |
11.547.626 |
11.226.243 € |
10.366.694€ |
10.113.293€ |
Veränderung zum Vorjahr |
+ 4,2 % |
- 8,1 % |
+ 2,8 % |
+ 8,3 % |
+ 2,5 % |
+ 7 % |
Einzelne
ausgewählte Bereiche der kostenintensiven Hilfen haben sich in den letzten
Jahren wie folgt entwickelt (Ausgaben):
ambulante Hilfen Kosten |
2.784.472 € |
2.319.476 € |
2.629.147 € |
2.404.301 € |
2.399.100 € |
2.098.960 € |
Fallzahlen 31.12. |
440 |
403 |
414
|
398 |
415 |
362 |
teilstationäre Hilfen Kosten |
1.104.291 € |
1.063.596 € |
1.175.728 € |
1.167.427 € |
1.060.748 € |
1.003.073 € |
Fallzahlen 31.12. |
69 |
80 |
79 |
85 |
82 |
69 |
Fremdunterbringung
außerhalb des Elternhauses
Kosten
(Heim, Pflegefamilie, Eingliedghilfe) |
6.634.515 € |
6.719.615 € |
6.595.163 € |
6.944.766 € |
6.629.169 € |
6.572.653 € |
Fallzahlen 31.12. |
284 |
284 |
299 |
307 |
311 |
353 |
Kindertagesbetreuung Kosten |
1.483.627 € |
1.535.850 € |
1.844.576 € |
1.640.313 € |
1.502.150 € |
1.205.124 € |
Fallzahlen 31.12. |
931
bei Rückstand |
1138 |
1249 |
1449 |
1490 |
1250 |
Die Ausgaben liegen derzeit auf dem Stand von 2010 und der
Budgetzuschuss hat den Stand von 2009 noch nicht überschritten. Auch im
bundesweiten Langzeitvergleich – das zeigen die einschlägigen
Fachveröffentlichungen - weist die Stadt Fürth eine sparsame Ausgabenpolitik
nach. Die maßgebliche Entwicklung des Zuschussbedarfes kann ebenfalls im
Vergleich zu anderen Kommunen und im langjährigen Mittel als moderat bezeichnet
werden. Die Einnahmen ergeben auf einer Vergleichsbasis mit andern Jugendämtern
eine überdurchschnittliche Refinanzierungsquote.
2. Allgemeines zu den Ausgaben für
erzieherische Hilfen
Dem eingeräumten Ausgabenansatz von 14.115.090 €
stehen tatsächliche Ausgaben von 14.113.951 € gegenüber.
Erziehungshilfen
gehören zu den Kerndienstleistungen des Jugendamtes. Sie ergeben sich aus
bestehenden Erziehungsdefiziten im Elternhaus und dienen dabei dem Schutz der
Kinder. Die Hilfe ist grundsätzlich auf eine Verbesserung der
Erziehungsfähigkeit der Sorgeberechtigten
–
und damit eigentlich auf die Beendigung der Fälle – ausgerichtet. Unter
Berücksichtigung des individuellen Rechtsanspruchs bestehen nur beschränkt
Steuerungsmöglichkeiten, z. B. hinsichtlich der Ausgestaltung und Durchführung
der Hilfe. Es bleibt die Herausforderung, dass es keine technisch planbaren
Erziehungsprozesse gibt und der gesetzliche und gesellschaftliche Auftrag
bestmöglich zu erfüllen ist. Darüber wurden 793 Kinder und Jugendliche im Jahr
2012 in Fürth in den verschiedenen Erziehungshilfen betreut.
Weitere Zusammenhänge und Zahlenreihen können dem Geschäftsbericht im
Jugendhilfeberichtswesen (JuBB) des Stadtjugendamtes Fürth entnommen werden,
der in einem eigenen Tagesordnungspunkt im nächsten AJJ dargestellt wird. Dort
sind empirisch gesicherte und verlässliche Daten zusammengetragen. Diese sind
in einen soziodemografischen Zusammenhang zu bringen und müssen im Hinblick auf
Infra-, Soziostrukturen und Belastungsfaktoren noch interpretiert werden. Hier
sind auch Anteile der Hilfearten und Schichtungen dargestellt, die nachfolgend
zitiert werden. Der JuBB-Bericht bezieht sich auf das Jahr 2011, wohingegen der
Budgetbericht die Werte für 2012 darstellt. Trotzdem kann ein Bezug hergestellt
werden, weil die relevanten Gegebenheiten nicht wesentlich abweichen. Die
Vergleiche werden deshalb nicht bei den ausgewählten Ausgaben dargestellt,
sondern in der Vorbemerkung.
Die Hilfen außerhalb
des Elternhauses beinhalten die Unterbringung in Heimen oder
Pflegefamilien. Auf sie entfallen 35 % der Jugendhilfefälle bei einem
Nettokostenanteil von ca. 58 % des Leistungsbereichs. Die Hilfeausgaben machen
ca. 15 % der Gesamtausgaben des JgA aus. Die Leistungen werden bis zur Rückkehr
in die Herkunftsfamilie bzw. bis zur Verselbständigung oder Übergang in eine
andere Hilfeart gewährt.
Die ambulanten Hilfen
für junge Menschen in ihren Familien zielen darauf ab, die
Erziehungsbedingungen in den Herkunftsfamilien zu verbessern und
Entwicklungsprobleme durch entsprechende Maßnahmen zu bewältigen. Dadurch kann
- unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie - die individuelle und soziale
Entwicklung gefördert werden. Sie umfassen einen Kostenanteil von ca. 4,5 % des
Gesamtbudgets des JgA und ca. 27 % der gesamten Nettoaufwendungen für
erzieherische Hilfen.
Die teilstationären
Hilfen werden in Tagesgruppen erbracht. Ziel ist es, die Entwicklung der
betroffenen Minderjährigen durch soziales Lernen in der Gruppe zu fördern und
dadurch den Verbleib in der Familie zu sichern. Für sie werden ca. 14 % der
Nettoausgaben bei den erzieherischen Hilfen eingesetzt.
Der Bedarf für die
Hilfen ist keine objektive Größe und setzt sich aus mehreren Komponenten und
Überschneidungsbereichen zusammen. Eine unzureichende Grundversorgung gibt mit
ca. 40 % den häufigsten Grund für eine Fremdunterbringung. Neben individuellen
Lebenslagen (fehlende Erziehungskompetenzen, instabile Familienverhältnisse,
Alleinerziehende, Zunahme psychischer Erkrankungen) werden Notwendigkeiten auch
aus strukturellen Entwicklungen begründet (prekäre Arbeitsverhältnisse, Armut,
unzureichende Förderung usw.). Die Entwicklung belegt den Kriseneffekt, dass parallel zu sinkenden
Einnahmen, soziale Transferleistungen u. a. in Familien und Jugendhilfe
steigen. Die mediale Aufbereitung
tragischer Kinderschutzfälle erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit und nimmt
Einfluss auf Bedarfsfragen. Gesellschaftliche Normalitätsvorstellungen ändern
sich und die Verunsicherung bei Erziehenden nimmt zu. Die gesetzliche
Erweiterung der Meldepflicht lässt noch weitere Zuwachsraten erwarten. Bei den Jugendämtern musste
eine Neubewertung und Neuausrichtung beim Umgang mit Gefahrensituationen
erfolgen, nachdem Gerichte den individuellen Anspruch sehr hoch bewerten und
gegen Verantwortliche, auch aus dem Organisationsbereich, strafrechtlich vorgegangen
wurde.
Das Geld im Sonderbudget wurde
ausgegeben, um Kinder und Jugendliche zu betreuen, das Zusammenleben in
Familien zu ermöglichen, auffälligen jungen Menschen Chancen für ein normales
Leben zu geben, jungen Menschen und Familien in belasteten persönlichen
Situationen Bildung und einen sozialen Ausgleich zu sichern und neue
Perspektiven aufzuzeigen. Eine Hilfe wird nur wirksam, wenn sie zeitnah und
passgenau erfolgt, was Präsenz und gute Diagnostik im JgA voraussetzt. Falsche
Hilfen würden die Problematik zeitlich hinausschieben und verstärken und das
dafür eingesetzte Geld wäre umsonst ausgegeben.
Die Aufwendungen für
familienunterstützende und -ergänzende Hilfen sind, im Vergleich zum Vorjahr,
auf einem gleichbleibend hohen Niveau mit steigender Tendenz, erbracht worden.
Demgegenüber gehen die Zahlen für familienersetzende Hilfen im Rahmen von
Fremdunterbringungen zurück. Evtl. Kostensteigerungen ergeben sich hier derzeit
nicht aus Fallzahlen, sondern aus den gestiegenen Produktpreisen aufgrund allgemeiner
Teuerung.
2.1 Darstellung ausgewählter Ausgaben im Jahr 2012:
Auf folgende Ausgabenansätze soll besonders
hingewiesen werden:
UA 4541.7629 und 7714 Übernahme von Gebühren in Kindertageseinrichtungen und
für Mittagessen
Die Kosten sind seit 2005 durch Einführung von ALG II und durch die Anhebung der gesetzlichen Einkommensgrenzen sprunghaft gestiegen. Nun konnte 2012 erstmals wieder neben einem Fallzahlenrückgang ein Rückgang des Auszahlungsvolumens verzeichnet werden. Hier kann sich schon minimal der staatliche Gebührenzuschuss für das letzte Kindergartenjahr auswirken, wobei die Einrichtungsgebühren gestiegen sind. Einer linearen Ausgabensenkung steht der gestiegene Betreuungsbedarf, vor allem im Nachmittagsbetreuungsbereich der Schulen und im Krippenbereich entgegen. In Fürth liegt zudem bei steigender Bevölkerungszahl ein hoher Kinderanteil vor.
Eine teilweise Kompensation dieser Ausgaben wurde seit 2010 durch einen staatlichen Zuschuss über die Schlüsselzuweisungen erreicht, der als Haushaltskonsolidierungbeitrag eingebracht wird.
Durch die Umschichtung der
Mittagessenszuschüsse in das Bildungspaket trat schon 2011 eine maßgebliche
Entlastung des Gesamtbudgets ein.
Auffällig ist eine niedrigere
Quote bei Gebührenübernahmen für Kinder im U 3 Bereich (Krippe und
Tagespflege). Im Umkehrschluss heißt das, dass Eltern hier ihre Kinder
überwiegend nur in Betreuung geben, wenn sie sich dadurch finanziell besser
stellen und keine JgA-Leistungen beantragen müssen. Der Trend bleibt zu
beobachten.
4557.7713 Hilfe in Heimen
Durch frühzeitig einsetzende
Hilfen in innerfamiliären Krisensituationen lassen sich eskalierende
Situationen vermeiden. Ambulante Hilfen konnten hier zu einer
Kostenverminderung beitragen. Erst wenn dies nicht gelingt, bedarf es eines
massiveren Eingriffs in die Familienkonstellation, der auch in finanzieller
Hinsicht einen entsprechenden Aufwand erfordert. Jedoch sind nicht alle Kinder
und Situationen für ambulante Hilfen oder Pflegestellen geeignet. Bei einer
Langzeitbetrachtung konnten die Kosten für Fremdunterbringung stabil gehalten
werden, wobei sich der Anteil im stationären Bereich für Eingliederungshilfen
erhöht hat.
4553. und 4554.7612 Ambulante
Erziehungshilfen
Der Bedarf bei überforderten Eltern nahm weiterhin zu, was sich
in Fallzahlen und Kosten ausdrückt. Trotz vieler Maßnahmen konnten die Ansätze
nicht genau eingehalten werden. Mehrkosten werden jedoch durch eingesparte
Ausgaben bei der Heimerziehung ausgeglichen. Im Verhältnis der Kostenanteile
ambulant zu stationär wurden ambulante Hilfen ausgeweitet.
4555. 7713 Tagesgruppen
Tagesgruppen sollen die Familie ergänzen, indem sie den Alltag von Kindern
strukturieren und Förderangebote unterbreiten. Der Schwerpunkt liegt bei
Schulkindern mit Konzentrations- und Motivationsstörungen oder Lern-,
Leistungs- und Entwicklungsstörungen. Der steigende Kostentrend konnte durch
eine Umschichtung in BayKiBiG geförderte Regelplätze in besonderen
Einrichtungen umgekehrt werden und eine Einsparung erzielt werden. Der
Fallzahlenanteil verringerte sich von 12,1 % auf 8,7 % und die Kosten bereits
entsprechend im Vorjahr.
4557.6721 u. 1625 u.a -
Erstattung an andere Jugendämter und von anderen Jugendämtern
Die Kostenerstattung der Gruppierungsziffer 6721 und 1625 in Ausgaben und
Einnahmen richtet sich nach einer komplexen und komplizierten
Zuständigkeitsregelung im Jugendhilferecht und ist sehr einzelfallbetont. Wenn
die Hilfe ordnungsgemäß gewährt wurde, besteht darauf kaum Einfluss. Im JgA wird
vor allem erfolgreich versucht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, was
jährlich in einen Bereich von mehreren hunderttausend Euro geht, jedoch als
ersparte Aufwendung nicht als Aktivposten im Haushalt erscheint.
2012 konnte durch Umsetzung eines
Bundesverwaltungsgerichtsurteils der Kostenerstattungsanspruch gegen andere
Jugendämter (als einmalige Aktion) von einem gesamten Jahresdurchschnitt mit
ca. 762.000 € auf 966.000 € angehoben werden.
4557.7714 Hilfen für
Asylbewerber
Die Ausgaben korrespondieren zeitversetzt mit den Einnahmen unter UA 4557.1611. Die Einnahmen liegen diesjährig mit ca. 110.000 € über dem Ansatz, wobei die Ausgaben den Ansatz um 160.000 € übersteigen.
Kosten für minderjährige Asylbewerber werden in vollem Unfang wieder erstattet. Asylbewerber werden zugewiesen und das JgA hat keinen Einfluss darauf. Bei jungen Volljährigen wird dieser Ausgleich nicht mehr in vollem Umfang hergestellt.
4565.7713 Inobhutnahme von
Kindern
Die Kosten schwanken jährlich in Abhängigkeit von den Fallzahlen, der notwendigen Dauer der Unterbringung und der Intensität des Betreuungsbedarfs in billigeren oder kostenintensiveren Einrichtungen oder Pflegestellen. Der Abschnitt ist kaum planbar und es ist auf den Bedarf zu reagieren.
4566.7602 und 7713 Ambulante
und stationäre Eingliederungshilfen
Die Fallzahlen der Eingliederungshilfen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen – und dies stärker als die der Hilfen zur Erziehung. Dies betrifft insbesondere die ambulanten Hilfen, wiederum geprägt durch die Hilfen an Schulen (Integrationshelfer / Schulbegleiter). Die Kosten haben sich seit 2006 sogar verdoppelt. Bei der Gegenüberstellung der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen und Hilfen zur Erziehung zeigen sich jedoch kaum systematische Zusammenhänge.
Eingliederungshilfen für Behinderte sind sehr „streit- und damit arbeitsintensiv“. Es besteht hier starker Handlungsbedarf, da der Bezirk als erstangegangener, überörtlicher Sozialhilfeträger versucht, Kostenbelastungen aus seinem Bereich an die Kommunen zu verweisen. Als zweitangegangener Träger ist das Jugendamt selbst für eigentlich unzuständige Fälle zur Leistung verpflichtet. Hier finden wegen überschneidender Zuständigkeiten im Einzelfall jeweils aufwändige Verhandlungen und rechtliche Auseinandersetzungen statt.
2.2 Darstellung der Einnahmen 2012:
Dem Einnahmesoll von 2.709400 € stehen tatsächliche Einnahmen von
3.052.924 € gegenüber.
Die Refinanzierungsquote
bei den wirtschaftlichen Jugendhilfen ist nach einem starken Anstieg in den Vorjahren
bei ca. 22 % stabil geblieben. Die Gesamteinnahmen des Jugendamtes decken 34 % der
Gesamtausgaben.
Die Kostenerstattungen
sind bei den Ausgaben dargestellt. Die Kostenbeteiligung von
Unterhaltspflichtigen über Kostenersätze (Gruppierungsziffer 2411 und
2511) bewegt sich im Rahmen der Erwartungen und Ansätze.
Der erhöhte Personaleinsatz
rechnet sich damit nachweislich durch eine verstetigte Einnahmesituation.
Für ambulante
Jugendhilfeleistungen werden die Eltern gesetzlich nicht an den Kosten beteiligt
und es sind auch kaum Kostenerstattungen anderer Leistungsträger zu erwarten,
da die Eltern und Familien ihren Wohnsitz in Fürth haben. Für die
Einnahmenerhöhung ist die Fallzahlensteigerung, ausschließlich im ambulanten
Bereich, daher unerheblich. Einnahmen sind nur aus den stationären Leistungen
zu erwarten, deren Fallzahlen konstant bis leicht rückläufig waren.
Durch eine bessere
wirtschaftliche Situation sind die Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung
leicht zurück gegangen. Analog konnte auch der Ansatz der „Schlüsselzuweisungen
für die Kinderbetreuung“ mit 500.000 € daher „nur“ mit 483.573 € erfüllt
werden.
3. Entwicklungsprognose 2013
Die Ausgabenentwicklung verläuft im Rahmen der
prognostizierten Erwartungen. Bei den ambulanten Hilfen laufen weiterhin
intensive Bemühungen, um die Ansätze halten zu können.
Mit der Erfüllung des Einnahme-Haushaltsansatzes wird 2013 nicht unbedingt
gerechnet.
Der Einnahmezuwachs des Vorjahres beruht zu einem wesentlichen Teil auf
temporär erhöhten Kostenerstattungen von 200.000 €, die 2013 nicht wieder
erlangt werden können.
Im Bereich der Haushaltskonsolidierungsaktion „erhöhte Schlüsselzuweisungen für Kinderbetreuungskosten“ muss mit einem Einnahmerückgang gerechnet werden. Durch eine bessere Konjunkturlage wechselte ein Teil der ALG-II Bezieher in einen „Aufstockerstatus“. Für diese Fälle kann das Jobcenter nicht mit flankierenden Maßnahmen unterstützen und keine Eingliederungsvereinbarung mehr schließen, da die Betroffenen im Arbeitsmarkt stehen. Somit können sie auch nicht in der Erstattungsliste für die Schlüsselzuweisungen geführt werden. Aufgrund von prekären Einkommen stehen diese Fälle jedoch weiterhin beim JgA für die Kita-Beiträge im Bezug. So entstehen zwar die Ausgaben, jedoch nicht die zusätzlichen Einnahmen über die zugrunde liegende Sozialhilfestatistik. Hier muss mit Einnahmeverlusten von ca. 250.000 € gerechnet werden.
Der im Haushalt ausgewiesene Zuschussbedarf wird daher evtl. nicht eingehalten
werden können.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1