Grundsatzbeschluss
1. Der Bau- und Werkausschuss stimmt der Aufgabe der gewerblichen Flächen zugunsten einer Folgenutzung Wohnen zu.
2. Im Anschluss an die anstehenden Verhandlungen mit dem Vorhabenträger soll ein Beschluss über die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erwirkt werden.
Die Fa. Georg Schenk GmbH &
Co.KG, beabsichtigt ein Wohnbauvorhaben auf dem Grundstück Flurnummer 153
Gemarkung Stadeln umzusetzen. Das Grundstück befindet sich auf der Ostseite der
Stadelner Hauptstraße. Im Süden grenzt es an den Straßäckerweg; die
Bayernstraße bildet die westliche Begrenzung. Die Grundstücksgröße beträgt rd.
10.000 m2.
Im Umfeld des Grundstücks finden sich sowohl gewerbliche Nutzungen als auch
Wohnen. Im Nördlich des Grundstückes befinden sich gewerbliche Nutzungen (u.a.
Handel mit Wohnmobilen), daran schließen sich landwirtschaftlich genutzte
Außenbereichsflächen an. Östlich (Bayernstraße) und südlich (Straßäckerweg) des
Grundstücks wird das Umfeld vor allem durch Wohnnutzungen geprägt. Im Nordosten
befindet sich ein weiterer gewerblicher Nachbar (Fa. Wacker Neuson).
Das betreffende Grundstück liegt zurzeit brach und ist an o.g. Vorhabenträger
verkauft worden. Die Freiwillige Feuerwehr (ABC-Fachdienst) nutzt gegenwärtig
als Mieter auf dem Grundstück befindliche Hallen zum Abstellen von Fahrzeugen
nebst Technik.
Gemäß Bebauungsplan (Nr. 394, 4. Änderung) ist das Grundstück als
„Gewerbegebiet“ im Sinne der Baunutzungsverordnung festgesetzt. Auch der
vorbereitende Bauleitplan stellt den Standort als „gewerbliche Baufläche“
dar.
Die geplante Wohnnutzung ist als Wiedernutzbarmachung einer gewerblichen
Brachfläche unter Aufgabe der gemäß Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
vorgesehenen gewerblichen Nutzung zu beurteilen. Da durch die geplante Nutzung
der bestehende Bebauungsplan in seinen Grundzügen berührt ist, ist zur
planungsrechtlichen Absicherung ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Der gegenwärtige Planungsstand des Vorhabenträgers ist den Anlagen zu entnehmen
(Eingang SpA 22.04.2013). Es soll eine Wohnanlage mit unterschiedlichen
Einfamilienhausaustypen (13 Reihenhäuser, 12 Doppelhaushälften und 8
Kettenhäuer) errichtet werden. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze (zu den
gewerblichen Nachbarn) ist eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,0 m
vorgesehen. Die hieran anschließende zweigeschossige Reihenhauszeile (Typ 1)
soll Satteldächer erhalten, die übrigen ebenfalls zweigeschossigen Häuser (Typ
2 und 3) ein Flachdach erhalten. Die erforderlichen Stellplätze sollen zum Teil
entlang der Stadelner Hauptstraße als Garagenzeile nachgewiesen werden. Die
interne Erschließung soll über die Straßen Straßäckerweg, Stadelner Hauptstraße
und Bayernstraße erfolgen.
Die Durchführung des Vorhabens wäre mit einem Abriss der gegenwärtig auf dem
Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen verbunden.
Im Wirtschaftsreferat bestehen hinsichtlich einer Umwandlung in Wohnbaufläche
keine grundsätzlichen rechtlichen und fachlichen Bedenken, insbesondere bei
Zustimmung der Nachbarn. Diese Zustimmung kann mittlerweile als gegeben
betrachtet werden.
Aus Sicht des Baureferates sind die Voraussetzungen für ein
Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) gegeben. Das beschleunigte Verfahren kann sowohl bei der
Änderung des Bauleitplanes als auch bei einem „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“
gem. § 12 BauGB angewendet werden. Im Wege eines Bauleitplanverfahren sind
insbesondere die folgenden Themen abzuarbeiten:
- Konfliktbewältigung Lärmschutz (Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Berücksichtigung der bestehenden Gewerbebetriebe)
- Prüfung artenschutzrechtlicher Belange; ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Evt. Altlastenbeprobung
- Evt. Leistungsfähigkeitsuntersuchung bei Ausbildung eines neuen Knotenpunktes auf der Stadelner Hauptstraße
Der Vorhabenträger hat bereits
eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt. Bezogen auf die geplante
Wohnbebauung werden die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete eingehalten. Die
den gewerblichen Nutzungen abgewandten Gebäudeseiten der geplanten
Riegelbebauung sowie die hieran südlich anschließenden Gebäude halten die
Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete ein. Zur Abwendung der
Straßenverkehrsgeräusche dient die Gargenzeile auf der Grundstückswestseite.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist in erster Linie eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung zu erwarten.
Ein Anfangsverdacht zu möglicherweise bestehenden Altlasten leitet sich aus der
früheren gewerblichen Nutzung des Standortes ab.
Die Einbeziehung der Stadelner Hauptstraße in die Planung dient der Absicherung
der verkehrlichen Erschließung und der hiermit möglicherweise verbundener
baulicher Maßnahmen (z.B. Querungshilfe für Fußgänger, Verlegung des Fuß- und
Radweges oder Einrichtung einer Abbiegehilfe).
Das zukünftige Bebauungsplangebiet soll das Vorhabensgrundstücks (Flurnummer 153, vgl. Lageplan), die städtischen Grundstücke (Fl. Nr. 155/20 und 155/17) im Zufahrtsbereich zum Vorhabensgrundstück vom Straßäckerweg sowie den anschließenden Knotenpunkt Straßäckerweg/Stadelner Hauptstraße nebst hieran anschließenden Teilbereichen der Stadelner Hauptstraße umfassen.
Im nächsten Schritt stehen zunächst noch weitere Verhandlungen mit dem
Vorhabenträger („Vorverfahren“) an. Hierbei soll auch die Verfahrensart
(Angebotsbebauungsplan oder Vorhabenbezogener Bebauungsplan nebst Vorhaben- und
Erschließungsplan und Durchführungsvertrag) in Absprache mit dem Vorhabenträger
geklärt werden. Beim Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB endet das
Vorverfahren mit einem zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger abgestimmten
Vorhaben- und Erschließungsplan.
Neben der bauplanungsrechtlichen Absicherung sollen noch weitere Einzelheiten bezüglich ergänzender vertraglicher Vereinbarungen geklärt werden (u. a. Durchführungsverpflichtung des Vorhabenträgers, Infrastrukturbeteiligung, Erschließung). Gemäß dem Verursacherprinzip sollen sämtliche Verfahrens- und Planungskosten zu Lasten des Vorhabenträgers gehen.
Ein formaler Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens soll, nach Klärung der o.g. Punkte in einer folgenden Sitzung erwirkt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Lageplan
- Ansichtsplan (Haustyp 1)
- Grundriss/ Schnitt (Haustyp 1)