1. Den Ausführungen und
Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2.
Der Bau- und
Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 370a sowie die
dazugehörige Begründung (mit Anlagen).
3. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu
benachrichtigen.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebniss |
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einst. |
mit Mehrheit |
Ja- |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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1 |
Bauausschuss (Aufstellungsbeschluss) |
16.07.2008 |
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2 |
Stadtrat (Aufstellungsbeschluss) |
30.07.2008 |
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3 |
Bauausschuss Ergänzungsbeschluss 13a Verfahren |
29.10.2008 |
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4 |
Bauausschuss (Konkretisierung / Verkleinerung des Geltungsbereiches) |
14.09.2011 |
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5 |
Stadtrat (Konkretisierung / Verkleinerung des
Geltungsbereiches) |
28.09.2011 |
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Der
Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.07.2008 das Satzungsverfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 370 a „Neue Mitte Fürth“ eingeleitet, mit dem die
Schaffung eines neuen Einkaufszentrums im Bereich des Fiedler- und des
Wölfelareals planungsrechtlich sichergestellt werden soll. Den gefassten
Beschlüssen lag seinerzeit das Entwurfskonzept der Firma Sonae Sierra Germany
zugrunde.
Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Beschluss des Bau- und
Werkausschusses vom 29.10.2008 dahingehend ergänzt, das Verfahren gemäß §13a
BauGB als beschleunigtes Verfahren zu betreiben. Nachdem die dafür
erforderlichen Kriterien nach wie vor erfüllt sind, soll das Verfahren
weiterhin auf dieser Grundlage durchgeführt werden.
Nach Abschluss des Investorenauswahlverfahrens wurde in der
Stadtratssitzung am 27.07.2011 die Firma MIB AG als Investor ausgewählt. Das
von MIB entwickelte Konzept für den neuen Einkaufsschwerpunkt sah einen im
Vergleich zu dem vorher zugrunde liegenden Entwurf verkleinerten Umgriff vor.
Mit dem Konkretisierungsbeschluss vom 14.09.2011 durch den Bau- und
Werkausschuss bzw. vom 28.09.2011 durch den Stadtrat wurde der Geltungsbereich
an die Planung des neuen Investors MIB AG angepasst und dementsprechend
verkleinert.
Statt
eines großflächigen Einkaufszentrums unter Einbeziehung der
Rudolf-Breitscheid-Straße ist nunmehr die Errichtung von zwei Geschäftshäusern
unter Beibehaltung der städtebaulichen Struktur geplant. Lediglich unterirdisch
sind die beiden Gebäude miteinander verbunden. Die Erschließung der einzelnen
Geschäfte soll größtenteils von der Rudolf-Breitscheid-Straße aus erfolgen.
Zur
weiteren Ausgestaltung des Vorhabens hat der Investor einen eingeladenen
Realisierungswettbewerb in Form eines wettbewerblichen Dialoges mit fünf
teilnehmenden Büros durchgeführt.
Auf
der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde das Verfahren zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung des Vorhabens weitergeführt.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 10.10.2012
wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in
der Zeit vom 10.10.2012 bis zum 25.10.2012 durchgeführt und endete mit einer
abschließenden Erörterung. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sind in
Einzelabwägungen behandelt worden und liegen dieser Verfügung als Anlage bei.
Mit Anschreiben vom 22.02.2013 wurde die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (bzw. der innerstädtischen Dienststellen)
gem. § 13 Abs.2 Satz 3 BauGB bis zum 12.03.2013 bzw. 17.04.2013 durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Dienststellen wurden
Stellungnahmen eingereicht, die in einer sog. Einzelabwägung behandelt worden
sind. Die ausführliche Einzelabwägung ist dieser Verfügung ebenfalls als Anlage
beigefügt, auf eine Kurzversion wurde aus Zeitgründen verzichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370a (einschließlich
Begründung) soll nun gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 370a vom 24.04.2013
Ausschnitt Planblatt (ohne Maßstab)
2. Bebauungsplan Nr. 370a vom 24.04.2013 (liegt
aufgrund des Umfangs beim Referenten bzw. dem Ausschussvorsitzenden zur Ein-
und Durchsicht aus und kann im elektronischen Informationssystem eingesehen
werden)
3. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 370a vom
24.04.2013
4. Anlagen zur Begründung (diese liegen aufgrund
des Umfangs beim Referenten bzw. dem Ausschussvorsitzenden zur Ein- und
Durchsicht aus)
5. Einzelabwägungen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
6. Einzelabwägung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit