Die Ausführungen des Ref. V zum vorgesehenen Zeitrahmen des FNP-Änderungsverfahrens Nr. 2012.11 werden zur Kenntnis genommen.
Seitens des BWA
wurde die Verwaltung am 06.03.2013 beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen
des Bauausschusses einen schriftlichen Bericht mit einem Zeitplan für das o. g.
FNP-Änderungsverfahren Nr. 2012.11 vorzulegen.
Bekanntermaßen wurde
der Änderungsbeschluss des Stadtrates bereits am 25.07.2012 herbeigeführt und
im Amtsblatt (Stadtzeitung) am 26.09.2012 veröffentlicht.
Aufgrund von anderen
Planungsprioritäten und der eher langfristig oder zumindest mittelfristig
einzuschätzenden Handlungsperspektiven im Hinblick auf die in Aussicht
genommene Trassenvariante wurde das FNP-Änderungsverfahren bisher nicht
vorrangig betrieben.
Derzeit – noch bis Ende Mai - wird
die frühzeitige Behördenbeteiligung (sog. Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
Im heutigen Amtsblatt vom 08.05.2013 wird auf die vom 10.05.2013 bis zum 11.06.2013 laufende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Die vorrausichtlichen Auswirkungen der Planung werden in einem ersten Entwurf einer Begründung mit integriertem Umweltbericht seitens des Stadtplanungsamtes aufgezeigt.
Nach den o. g. frühzeitigen Beteiligungsschritten soll noch vor der Sommerpause die Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 2 BauGB (sog. TÖB) durchgeführt werden. Nach der Sommerpause könnten sich dann der Bauausschuss am 18.09.2013 sowie der StR am 25.09.2013 mit den dann vorliegenden Stellungnahmen befassen und den Billigungs- bzw. Auslegungsbeschluss herbeiführen.
Der danach erforderliche einmonatige Auslegungszeitraum ist vom 18.10.2013 bis zum 18.11.2013 vorgesehen.
Nachdem davon auszugehen ist, dass zahl- und umfangreiche Stellungnahmen seitens der Verwaltung aufbereitet werden müssen, können BWA und Stadtrat voraussichtlich erst im Januar 2014 den Feststellungsbeschluss herbeiführen.
Nachdem der FNP gem. § 6 Abs. 1 BauGB seitens der Regierung von Mittelfranken genehmigt werden muss (hierzu werden bis zu 3 Monate eingeräumt) wird die FNP-Änderung frühestens im April 2014 wirksam werden können.
Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass ohne Kenntnis möglicher Verfahrenshemmnisse und aufgrund des komplexen Planungsgegenstandes zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls ausgeschlossen werden, dass deutliche Abweichungen vom angegebenen Zeitrahmen erfolgen können. Es könnten z. B. weitergehende Verkehrsgutachten oder sonstige vertiefende Betrachtungen erforderlich werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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