Betreff
Verabschiedung einer Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2013
Vorlage
BA/002/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat stimmt der anliegenden Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten sowie den Strafkammern für die Schöffenperiode 2014 – 2018 zu. Die gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG erforderliche Zweidrittelmehrheit ist damit erreicht.


Die Stadt Fürth hat für die Wahlperiode 2014 - 2018 eine Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten sowie Strafkammern zu erstellen.

 

Nach Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Stadt Fürth insgesamt 61 Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen.

 

Aufgrund der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 27.02.2013 sowie in der Tagespresse sind innerhalb der vorgesehenen Frist insgesamt 124 freiwillige Bewerbungen eingegangen.

 

Diese Liste wurde an sämtliche Fraktionsvorsitzenden sowie Einzelstadtratsmitglieder übersandt, damit die Personen ausgewählt werden, welche in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen. Die Rückmeldungen wurden in die Vorschlagsliste eingearbeitet und anschließend aus den übrigen Bewerbungen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung mit weiteren Bewerbern aufgefüllt.

 

Die Vorschlagsliste wurde den Mitgliedern des Ältestenrates am 29.04.2013 zur Kenntnis gegeben. Es wurden keine Einwände erhoben.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrats erforderlich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vorschlagsliste