Der Stadtrat stimmt der anliegenden Vorschlagsliste für die
Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten sowie den
Strafkammern für die Schöffenperiode 2014 – 2018 zu. Die gemäß § 36 Abs. 1 Satz
2 GVG erforderliche Zweidrittelmehrheit ist damit erreicht.
Die Stadt Fürth hat für die Wahlperiode 2014 - 2018 eine Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten sowie Strafkammern zu erstellen.
Nach
Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Stadt Fürth
insgesamt 61 Personen für die Wahl
der Schöffen vorzuschlagen.
Aufgrund
der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 27.02.2013 sowie in der Tagespresse sind
innerhalb der vorgesehenen Frist insgesamt 124
freiwillige Bewerbungen eingegangen.
Diese Liste wurde
an sämtliche Fraktionsvorsitzenden sowie Einzelstadtratsmitglieder übersandt,
damit die Personen ausgewählt werden, welche in die Vorschlagsliste aufgenommen
werden sollen. Die Rückmeldungen wurden in die Vorschlagsliste eingearbeitet und
anschließend aus den übrigen Bewerbungen nach Geschlecht, Alter, Beruf und
sozialer Stellung mit weiteren Bewerbern aufgefüllt.
Die
Vorschlagsliste wurde den Mitgliedern des Ältestenrates am 29.04.2013 zur
Kenntnis gegeben. Es wurden keine Einwände erhoben.
Für
die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder des Stadtrats erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Vorschlagsliste