Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Verlängerung des staatlichen Krippen-Sonderförder-programms bis Ende 2014.
Der Stadtrat hatte
mit Beschluss vom 23.01.2013 dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion
zugestimmt die Bayer. Staatsregierung aufzufordern, die derzeitige erhöhte
Krippenförderung über das Jahr 2013 hinaus zu verlängern. Eine Resolution
sollte hierzu in der Februar-Sitzung des Stadtrates beschlossen werden. Bereits
in der laufenden Sitzung am 23.01.2013 wurde die ministerielle Mitteilung
bekanntgegeben, dass die erhöhte Krippenförderung bis Ende 2014 hinaus
verlängert wird. Einzelheiten waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Ende
April 2013 wurden nun auch die einschlägigen Krippenbaurichtlinien
fortgeschrieben und auf der Home-page des StMAS veröffentlicht. Im Einzelnen
ergeben sich daraus folgende Förderbedingungen:
1. Investitionen,
die vor dem 01. Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31.12.2013
abzuschließen;
Investitionen, die ab dem 01.Juli 2012
begonnen wurden, sind bis spätestens 31.12.2014 ab-
zuschließen.
2. Anträge sind
bis 31.12.2013 zu stellen.
3.
Verwendungsnachweise für Investitionen, die vor dem 01. Juli 2012 begonnen
wurden,
müssen bis spätestens 28.02.2015 bei
der Regierung vorliegen; Verwendungsnachweise für
Investitionen, die ab dem 01. Juli
2012 begonnen wurden, müssen bis spätestens 30.06.2016
bei der Regierung vorliegen.
Die mit dem Jugendamt in Kontakt stehenden Bau-/Betriebsträger sind von der Verwaltung entsprechend zu informieren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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