Betreff
Verlängerung des Krippen-Sonderförderprogramms bis Ende 2014
Vorlage
JgA/102/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Verlängerung des staatlichen Krippen-Sonderförder-programms bis Ende 2014.


Der Stadtrat hatte mit Beschluss vom 23.01.2013 dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zugestimmt die Bayer. Staatsregierung aufzufordern, die derzeitige erhöhte Krippenförderung über das Jahr 2013 hinaus zu verlängern. Eine Resolution sollte hierzu in der Februar-Sitzung des Stadtrates beschlossen werden. Bereits in der laufenden Sitzung am 23.01.2013 wurde die ministerielle Mitteilung bekanntgegeben, dass die erhöhte Krippenförderung bis Ende 2014 hinaus verlängert wird. Einzelheiten waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Ende April 2013 wurden nun auch die einschlägigen Krippenbaurichtlinien fortgeschrieben und auf der Home-page des StMAS veröffentlicht. Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende Förderbedingungen:

1. Investitionen, die vor dem 01. Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31.12.2013

    abzuschließen;

    Investitionen, die ab dem 01.Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31.12.2014 ab-

    zuschließen.

2. Anträge sind bis 31.12.2013 zu stellen.

3. Verwendungsnachweise für Investitionen, die vor dem 01. Juli 2012 begonnen wurden,
    müssen bis spätestens 28.02.2015 bei der Regierung vorliegen; Verwendungsnachweise für
    Investitionen, die ab dem 01. Juli 2012 begonnen wurden, müssen bis spätestens 30.06.2016
    bei der Regierung vorliegen.

 

Die mit dem Jugendamt in Kontakt stehenden Bau-/Betriebsträger sind von der Verwaltung entsprechend zu informieren.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: