1. Den Ausführungen des
Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bau-
und Werkausschuss tritt den Abwägungsvorschlägen inclusive der Ergänzung
zum Denkmalschutz bei.
3. Der Bau-
und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 370a in der
ergänzten Fassung vom 07.05.2013 sowie die dazugehörigen Begründung in der
ergänzten Fassung vom 07.05.2013 (mit Anlagen).
4. Der Bau- und Werkausschuss
beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu benachrichtigen.
Im
Nachgang zur vorgelegten Fassung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung in
der Fassung vom 24.04.2013 für den Auslegungsbeschluss sollen noch folgende
Ergänzungen zur Klarstellung vorgenommen werden:
Planblatt:
·
Es wird ein
Hinweis auf den vom Investor beabsichtigten Abbruch aufgenommen. Die
betroffenen Gebäude bzw. Gebäudeteile sind entsprechend farbig hinterlegt.
·
Die
Verkehrsfläche mit besonderer Zwec
Begründung:
·
Unter Punkt 3.
„Beschreibung des Vorhabens und Entwurfskonzept des Investors“ werden die
öffentlichen Belange, die bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes besonders
zu berücksichtigen sind, nochmals zusammenfassend genannt. In der Folge sind
diese Belange auch in die Abwägung zum denkmalrechtlichen Verfahren zum Abbruch
des Festsaales einzustellen.
·
Unter Punkt 4.7
„Denkmalschutz“ werden nochmals die wesentlichen städtebaulichen Ziele
beschrieben, die der Bebauungsplan umsetzen soll. Es wird auf die Bauabsichten
des Investors und die außerhalb des Bebauungsplanverfahrens liegenden
fachrechtlichen Verfahren zum Umgang mit dem Denkmalschutz hingewiesen.
·
In Punkt 6.3
„Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und Abstandsflächen“ wird im Absatz
„Wölfel Areal“ eine Anpassung entsprechend der aktuellen Rechtslage
vorgenommen.
Abwägung
TÖB:
·
Die Abwägung der
Stellungnahmen des Stadtheimatpflegers sowie des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege werden bezüglich der vorgebrachten Kritik am geplanten Abbruch
des Festsaales sowie möglicher Umbaumaßnahmen innerhalb der denkmalgeschützten
Gebäude südlich der Rudolf-Breitscheid-Straße wie folgt ergänzt:
In der Begründung wurden unter Punkt 3
sowie 4.7 weitere Abwägungsaspekte aufgenommen, die im fachrechtlichen
Verfahren zu berücksichtigen sind.
Die
zusammenfassende Antwort wird wie folgt geändert:
Der diesbezügliche Einwand wurde zur
Kenntnis genommen, eine Berücksichtigung im Bebauungsplan kann jedoch nicht erfolgen,
da der Gebäudebabbruch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist,
sondern im Rahmen einer fachrechtlichen Prüfung zu beurteilen ist.
Abwägung
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
Analog
zur Abwägung der o.g. Stellungnahmen zum Punkt „Abbruch des Festsaales“ werden
auch die Abwägungen der Einwände der Bürger in diesem Punkt sinngemäß wie oben
ergänzt.
Der ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370a
(einschließlich Begründung) in der Fassung vom 07.05.2013 soll nun gebilligt
und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 370a vom 07.05.2013
2. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 370a vom
07.05.2013