Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 12 weiteren Krippenplätzen in der Grillparzerstr. 1 unter der Trägerschaft von Frau Stefanie Beer.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012
erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am
23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter
3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die
avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch – auch
aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.
Ein Bedarf im
Stadtteil Poppenreuth wird als gegeben angesehen.
Die Kinderkrippe
Kinderreich hat im Januar 2012 mit 2 Gruppen, für 24 Kinder eröffnet. Seit
Betriebsbeginn ist die Nachfrage von Eltern, die einen Krippenplatz für ihr
Kind suchen, stetig gestiegen.
Die Trägerin Frau
Stefanie Beer hätte nun die Möglichkeit, die angrenzenden Räumlichkeiten
zusätzlich mit anzumieten und diese für eine weitere dritte Gruppe auszubauen.
Auf der Grundlage
des Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014
ergeben sich folgende Berechnungen:
a) Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (lt.
Kostenschätzung vom 16.04.2013):
Kostengruppe |
Kosten lt. 16.04.2013 |
Zuweisungsf. Kosten |
2 = Herrichten
und Freimachen |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
3 =
Baukonstruktion |
114.500,00 € |
114.500,00 € |
4 = Technische
Anlagen |
56.500,00 € |
56.500,00 € |
5 = Außenanlagen |
34.000,00 € |
34.000,00 € |
6 = Ausstattung1) |
15.000,00 € |
15.000,00 € |
7 =
Baunebenkosten |
25.000,00 € |
24.600,00 €2) |
Gesamtsumme |
250.000,00 € |
249.600,00 € |
1)
pauschaler Ansatz pro Platz i. H.v.
1.250 €; 2) 12% von Kostengruppe 300,
400, 500
b) Ermittlung der
staatlichen und städtischen Förderung:
Kinderbetreuungsfinanzierung
für 12 Krippenplätze (Erweiterung): |
|
||
staatlicher
Anteil Ausstattung |
12 x 1.250,00 € |
15.000,00 € |
|
staatlicher
Anteil Bau |
234.600,00 €
*71,6 % |
168.000,00 € |
|
städtischer
Anteil Bau |
(234.600 € –
168.000 €)*50% |
33.300,00 € |
|
Gesamtförderung |
|
221.400,00 € |
|
c) Finanzierung im Detail
(vorbehaltlich der Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken):
183.000,00 € Staatliche Förderung
„Sonderinvestitionsförderprogramm“
33.300,00 € Städtische Förderung (50% der nicht
gedeckten zuwendungsfähigen Kosten
33.700,00 € Anteil Bauträger
250.000,00 € Gesamtkosten lt. Kostenschätzung vom 16.04.2013.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Plan
1 Kostenschätzung