Der Bau- und Werkausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt die
Satzungsänderung für die städtische Straßenreinigung Fürth (Ausweitung des
Straßenreinigungsgebietes) zum 01.10.2013 gemäß Vorlage der Verwaltung.
Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Ausweitung der städtischen Straßenreinigung
Fürth
Die nachfolgend genannten Straßen und Fußwege
sollen zum 01.10.2013 in die städtische Straßenreinigung aufgenommen werden.
Rezatstraße (von
Mainstraße bis Hafenstraße) RK 4 – einmal wöchentlich
Sowohl Mainstraße als auch
Hafenstraße befinden sich bereits als vielbefahrene Hauptverkehrsstraßen in der
Reinigungsklasse 4. Die Rezatstraße stellt dabei die Verbindungsstraße
zwischen diesen Hauptverkehrsstraßen dar und wurde bisher schon von der Stadt
Fürth gereinigt. Aufgrund der zwischenzeitlichen Bebauung von anliegenden
Grundstücken ist eine Aufnahme in das Zwangsreinigungsgebiet erforderlich, da
eine Reinigung durch die Anlieger nicht zumutbar ist.
Hans-Mangold-Straße,
Weg von Hans-Mangold-Straße zur Flugplatzstraße und Weg von Flugplatzstraße zur Heidestraße - RK 4 –
einmal wöchentlich
Die Straßen im
Gewerbegebiet Golfplatz werden bisher schon durch die Stadt Fürth gereinigt.
Die oben genannten Straßen und Wege sind 2013 zusätzlich erstellt worden und
daher in das Zwangsreinigungsgebiet aufzunehmen.
Am Grünen Weg,
Manfred-Roth-Straße und Dieter-Streng-Straße (Gewerbegebiet Hard West) RK 4 – einmal wöchentlich
Die Stadt Fürth hat
in der Vergangenheit Straßen neu angelegter Gewerbegebiete in das
Zwangsreinigungsgebiet aufgenommen, da in diesen Bereichen die Verschmutzung
zum Teil erheblich ist und Erfahrungen zeigen, dass durch die Anlieger kein
befriedigender Reinhaltungsstandard gesichert werden kann. Es sollten daher
auch die oben genannten Straßen des Gewerbegebiets Hard West in die
Zwangsreinigung aufgenommen werden.
Verbindungsweg
zwischen Hornschuchpromenade und Nürnberger Straße (Fl.Nr. 1036/4 Gem. Fürth) -
RK 3 – zweimal wöchentlich
Die östliche Innenstadt wird
durch die Stadt Fürth zweimal wöchentlich gereinigt. Der oben genannte
Verbindungsweg war bisher nicht aufgenommen worden, er wurde jedoch ebenfalls
durch die Stadt Fürth mit gereinigt.
Dr.-Henry-Kissinger-Platz - RK 3 – zweimal wöchentlich
Ein Teilstück der Königstraße (Platz vor der
Feuerwache Fürth) wurde umbenannt.
Ladenstraße im Anschluss an die Komotauer
Straße (Fl.Nr. 1401/388 Teilfläche Gem. Fürth) – RK 3 - zweimal wöchentlich
Der öffentliche
Bereich der Ladenzeile Hardhöhe soll in das Zwangsreinigungsgebiet aufgenommen
werden.
Weiterhin sind im Straßenverzeichnis redaktionelle
Änderungen durchgeführt worden. Alle Flächen waren bereits in der Vergangenheit
im Straßenverzeichnis enthalten.
Die beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen
wurden den einschlägigen Dienststellen (z.B.
Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei und Rechtsamt) zur Prüfung und
Stellungnahme zugeleitet. Die Anregungen der Fachämter wurden gewürdigt und
eingearbeitet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung