Betreff
Ausweitung des städtischen Reinigungsgebietes, sowie Anpassung des Straßenverzeichnisses zur Satzung für die städtische Straßenreinigung zum 01.10.2013
Vorlage
TfA/079/2013
Aktenzeichen
V/TfA/Bh/Ha.
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt die Satzungsänderung für die städtische Straßenreinigung Fürth (Ausweitung des Straßenreinigungsgebietes) zum 01.10.2013 gemäß Vorlage der Verwaltung.

 

Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Ausweitung der städtischen Straßenreinigung Fürth

 

 

Die nachfolgend genannten Straßen und Fußwege sollen zum 01.10.2013 in die städtische Straßenreinigung aufgenommen werden.

 

 

Rezatstraße (von Mainstraße bis Hafenstraße) RK 4 – einmal wöchentlich

 

Sowohl Mainstraße als auch Hafenstraße befinden sich bereits als vielbefahrene Hauptverkehrsstraßen in der Reinigungsklasse 4. Die Rezat­straße stellt dabei die Verbindungsstraße zwischen diesen Hauptverkehrsstraßen dar und wurde bisher schon von der Stadt Fürth gereinigt. Aufgrund der zwischenzeitlichen Bebauung von anliegenden Grundstücken ist eine Aufnahme in das Zwangsreinigungsgebiet erforderlich, da eine Reinigung durch die Anlieger nicht zumutbar ist.

 

 

Hans-Mangold-Straße, Weg von Hans-Mangold-Straße zur Flugplatzstraße und Weg von  Flugplatzstraße zur Heidestraße - RK 4 – einmal wöchentlich

Die Straßen im Gewerbegebiet Golfplatz werden bisher schon durch die Stadt Fürth gereinigt. Die oben genannten Straßen und Wege sind 2013 zusätzlich erstellt worden und daher in das Zwangsreinigungsgebiet aufzunehmen.

 

 

Am Grünen Weg, Manfred-Roth-Straße und Dieter-Streng-Straße (Gewerbegebiet Hard West) RK 4 – einmal wöchentlich

 

Die Stadt Fürth hat in der Vergangenheit Straßen neu angelegter Gewerbegebiete in das Zwangsreinigungsgebiet aufgenommen, da in diesen Bereichen die Verschmutzung zum Teil erheblich ist und Erfahrungen zeigen, dass durch die Anlieger kein befriedigender Reinhaltungsstandard gesichert werden kann. Es sollten daher auch die oben genannten Straßen des Gewerbegebiets Hard West in die Zwangsreinigung aufgenommen werden.

 

 

Verbindungsweg zwischen Hornschuchpromenade und Nürnberger Straße (Fl.Nr. 1036/4 Gem. Fürth) - RK 3 – zweimal wöchentlich

 

Die östliche Innenstadt wird durch die Stadt Fürth zweimal wöchentlich gereinigt. Der oben genannte Verbindungsweg war bisher nicht aufgenommen worden, er wurde jedoch ebenfalls durch die Stadt Fürth mit gereinigt.

 

 

Dr.-Henry-Kissinger-Platz - RK 3 – zweimal wöchentlich

 

Ein Teilstück der Königstraße (Platz vor der Feuerwache Fürth) wurde umbenannt.

 

 

Ladenstraße im Anschluss an die Komotauer Straße (Fl.Nr. 1401/388 Teilfläche Gem. Fürth) – RK 3 - zweimal wöchentlich

 

Der öffentliche Bereich der Ladenzeile Hardhöhe soll in das Zwangsreinigungsgebiet aufgenommen werden.

 

 

 

Weiterhin sind im Straßenverzeichnis redaktionelle Änderungen durchgeführt worden. Alle Flächen waren bereits in der Vergangenheit im Straßenverzeichnis enthalten.

 

 

Die beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen wurden den einschlägigen Dienststellen (z.B.  Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei und Rechtsamt) zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Die Anregungen der Fachämter wurden gewürdigt und eingearbeitet.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung