Betreff
Einstellung von Verwaltungsnachwuchskräften 2014
Vorlage
PA/166/2013
Art
Personalvorlage

Zum 01.09.2014 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 5 Verwaltungsfachangestelltenauszubildende eingestellt. Zum 01.10.2014 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 4 Verwaltungsinspektoranwärter/innen eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg in den gehobenen Dienst) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen, jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf. Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an. Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. wegen Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder endgültigem Nichtbestehen von Prüfungen) bei der Einstellung im Folgejahr nach Möglichkeit nachzubesetzen.


Gegenwärtig befinden sich insgesamt 26 Personen in einer Verwaltungsausbildung bei der Stadt Fürth. Ein Ausbildungsplatz in der 3. Qualifikationsebene (3. QE), der durch das Ausscheiden einer Nachwuchskraft vakant wurde, wird noch 2013 nachbesetzt. Ebenso nachbesetzt wird ein Ausbildungsplatz in der 2. Qualifikationsebene, weil von den Verwaltungsfachangestelltenauszubildenden des Prüfungsjahrgangs 2013 eine Person mangels persönlicher Eignung nicht übernommen wird (Stufe 1 der Übernahmekriterien).

Einstellungsbedarf im Jahr 2014 (Ausbildungsende 2017)

Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2017 voraus, die sich auf zu erwartende Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt. Zudem wurden die Stadtratsbeschlüsse zur Haushaltskonsolidierung 2010-2013 (1.-4. Stufe) mit ergänzenden Beschlüssen sowie Stellenmehrungen bzw. -reduzierungen aus der Sondersitzung des POAu zum Stellenplan berücksichtigt. Die sich aus der Haushaltskonsolidierung ergebenden Stellenreduzierungen wurden auf 3 Jahre verteilt. Sie senken den Einstellungsbedarf der Jahre 2012 bis 2014. Durch die Verteilung auf drei Jahre ist gewährleistet, dass trotz sinkenden Bedarfs die Ausbildungsstrukturen an den Schulen und in der Verwaltung erhalten bleiben. Zusätzlich wird gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.02.2010 dauerhaft jährlich eine Nachwuchskraft weniger eingestellt (mittlerer oder gehobener Funktionsbereich). Dieser Ausbildungsplatz wird vom Bedarf in der 3. Qualifikationsebene abgezogen. (Näheres siehe Anlage).
Auf den Einstellungsbedarf werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) beworben haben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet; höchstens jedoch 2 Personen. Ehemalige Soldatinnen/Soldaten, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) auf eine Vorbehaltstelle zugewiesen werden, werden ebenfalls auf die Ausbildungsplätze angerechnet. Nach gegenwärtigem Stand ist im Jahr 2014 mit einer Zuweisung in der 3. Qualifikationsebene zu rechnen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

474.500 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr. 11010

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Bedarfsberechnung