Der Stadtrat
ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der
infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer zur Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu
ermächtigen:
1. Den
vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs mit einer erwarteten
durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 3,54 % wird zugestimmt.
2. Die neuen Fahrpreise treten mit dem Fahrplanwechsel zum
01.01.2014 in Kraft. Darüber hinaus ergeht Zustimmung zu den
Übergangsregelungen für die weitere Gültigkeit von Fahrkarten zum alten Tarif.
Für die Stadt Fürth
wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags
der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. In dieser
Gesellschafterversammlung wird die Holding-GmbH (als Alleingesellschafterin der
Verkehrs-GmbH) durch den Holding-Geschäftsführer vertreten. Über § 12
Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH können (und
sollen) wichtige Entscheidungen in den Tochter-Unternehmen aber von der
Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden; dadurch ist die Einbindung
von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legitimierten Willensbildung
gegeben.
Der Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH hat in seiner Sitzung am
16.05.2013 die infra-Vorlage zur Tariffortschreibung zum 01.01.2014 (vgl.
Anlage) vorberaten; hierauf und den daraus resultierenden Beschlussvorschlag
wird verwiesen.
Zu den näheren inhaltlichen Aspekten der
Tariffortschreibung wird die infra-Geschäftsführung in der FA/StR-Sitzung am
19.06.2013 Stellung nehmen.
Das Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der
städtischen Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung
verbundenen, positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH, da hierdurch der
inflationsbedingte Anstieg des ÖPNV-Defizits abgemildert wird. Im Jahr 2011 lag
das ÖPNV-Defizit bei rd. -8,7 Mio. € vor Steuern. Dies bedeutet, dass
trotz der inflationsbedingten Fahrpreiserhöhung das Defizit weiter steigt, d.h.
die infra bzw. der Stadthaushalt teilen sich mit den Fahrgästen die
Kostensteigerungen. Der städt. Haushalt finanziert somit das bisherige Defizit plus einen Teil der durch die
Inflation bedingten zusätzlichen Kosten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
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|
nein |
|
ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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