Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Annahme der „Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth (Taxitarifordnung) vom 11.05.2005 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 24.11.2010 mir folgender Änderung:
9. § 2 Abs. 9 wird nach Absatz 8 neu eingefügt:
„Falls die Bezahlung des Fahrpreises mittel Karte oder einem entsprechenden elektronischen Bezahlsystem im Fahrzeug möglich ist, kann die Bezahlung damit ab einem Mindestfahrpreis von 10,00 Euro erfolgen.“
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Antrag der Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG vom 29.08.2011
- Entwurf der Änderungsverordnung