Der AJJ stimmt der vom Jugendamt entworfenen Widmung zu und empfiehlt dem Stadtrat, die vorgelegte Satzung zu beschließen.
Die Benutzungsrichtlinien für das Kinder- und Jugendhilfezentrum „OTTO“ werden zur Kenntnis gegeben.
Im Oktober 2013 wird das Kinder- und Jugendkulturzentrum „OTTO“ mit den Einrichtungen: Jugendkulturcafé „Zett9“, Jugendmedienzentrum „Connect“ und dem Jugendkulturmanagement „con-action“ nach Abschluss der über die Soziale Stadt und dem Strukturförderungsfond der Bay. Staatsregierung geförderten Umbaus eingeweiht werden.
Die Förderungen beziehen sich auf die Nutzung des Gebäudes als Kinder- und Jugend-kulturzentrum, was eine Widmung des Gebäudes im Hinblick auf die Förderziele erforderlich macht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
2