Betreff
Widmung des Kinder- und Jugendkulturzentrums "OTTO" und Benutzungsrichtlinien "OTTO"
Vorlage
JgA/109/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der AJJ stimmt der vom Jugendamt entworfenen Widmung zu und empfiehlt dem Stadtrat, die vorgelegte Satzung zu beschließen.

 

Die Benutzungsrichtlinien für das Kinder- und Jugendhilfezentrum „OTTO“ werden zur Kenntnis gegeben.


Im Oktober 2013 wird das Kinder- und Jugendkulturzentrum „OTTO“ mit den Einrichtungen: Jugendkulturcafé „Zett9“, Jugendmedienzentrum „Connect“ und dem Jugendkulturmanagement „con-action“ nach Abschluss der über die Soziale Stadt und dem Strukturförderungsfond der Bay. Staatsregierung geförderten Umbaus eingeweiht werden.

Die Förderungen beziehen sich auf die Nutzung des Gebäudes als Kinder- und Jugend-kulturzentrum, was eine Widmung des Gebäudes im Hinblick auf die Förderziele erforderlich macht.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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