Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:
Die
Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und
Leistungen einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth) vom 29. Juli 2010
zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 29.02.2012
werden
in den Ziffern 2.1p, 2.1q, 5.7, 7.2, 7.10, 11.1 (neu 12.1), 14 (neu
15) geändert.
Die Ziffern 3.4, 6.7, 6.8
werden neu eingefügt.
Die Ziffer 8 wird neu
aufgenommen. Die bisherigen Ziffern 8-15 werden daher zu Ziffern 9-16.
Die Änderungen sind
fettgedruckt aus beiliegender Synopse (Anlage 1) zu entnehmen. Die geänderten
Vergaberichtlinien, im Entwurf vom 06. Juni 2013 (Anlage 2), sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
Die Änderungen treten zum
01.07.2013 in Kraft.
Aufgrund der Änderungs-Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.12.2012 über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich und den Änderungen in den Vergabehandbüchern Bayern sind die städtischen Vergaberichtlinien in Ziffern 2.1p, 2.1q, 3.4, 6.7, 7.10, 11.1 (neu 12.1) anzupassen.
Für die Stadt Fürth gelten die Änderungen der Bayerischen
Staatsregierung nicht unmittelbar. Die städtischen Vergaberichtlinien müssen
daher entsprechend angepasst werden.
Die Ziffer 5.7 erhält eine Ausnahmeregelung bezüglich der Mitgliedschaft der Stadt Fürth bei der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG.
Die Regelung in Ziffer 6.8 ist lediglich als Hinweis zu verstehen.
In Ziffer 7.2 ist ein redaktioneller Fehler zu beheben (Wertgrenze 75.000 € anstatt 25.000 €).
Aufgrund von Informationen im Geschäftsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) von 2012 wird empfohlen, die Regelung in Ziffer 8 neu einzufügen.
Die darauffolgenden Ziffern 8 bis 15 verschieben sich daher auf 9 bis 16.
Durch die Aktualisierung der Programmstruktur beim städtischen IT-Dienstleister KommunalBit sowie beim Freistaat Bayern ist es nunmehr möglich, die staatlichen Vergabeformulare auszufüllen und zu speichern; Ziffer 14 (neu 15) ist daher anzupassen.
Die ausführlichen Änderungen können beiliegender Synopse entnommen
werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Synopse (Anlage 1)
Vergaberichtlinien (Anlage 2)