Der Finanz- und Verwaltungsausschuss und der Stadtrat stimmen der Teilnahme an der außergerichtlichen Vereinbarung zum Feuerwehrbeschaffungskartell zu.
Auf die früheren Informationen zum Feuerwehrbeschaffungskartell wird Bezug genommen.
In Fürth kamen folgende Beschaffungsvorgänge als vom Kartell möglicherweise betroffen in Betracht:
1 |
Löschgruppenfahrzeug |
30.10.2001 |
536.586,45 DM |
|
|
|
(643.536,45 DM inkl. Fahrgestell) |
2 |
Rüstwagen |
27.11.2002 |
266.078,69 € |
3 |
Löschfahrzeug |
03.09.2003 |
251.748,23 €
|
4a |
Löschfahrzeug Vach |
14.12.2007 |
153.821,53 €
|
4b |
Löschfahrzeug Ronhof |
12.03.2008 |
151.477,60 €
|
4c |
Löschfahrzeug Stadeln |
29.04.2009 |
156.686,98 € |
Bei Kartellfällen ist sehr strittig und schwer zu beantworten, wie hoch der Schaden für die einzelnen Kunden ist. Für die Stadt Fürth kam hinzu, dass alle im Zeitraum des Kartells beschafften Fahrzeuge bis auf eines von der Fa. Ziegler stammten, die inzwischen insolvent ist. Ein Versuch, einen Teil des Schadens im Wege der Aufrechnung erstattet zu erhalten, scheiterte am insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbot.
Der Deutsche Städtetag hat ein Gutachten zur
Schadensverursachung und – höhe erstellen lassen und auf dieser Basis ein
Vergleichsmodell mit den verbliebenen Kartellanten vereinbart. Die Firmen Iveco, Schlingmann und Rosenbauer
tragen die Mittel für einen Fonds bei. Die Fa. Ziegler beteiligt sich zwar aus
insolvenzrechtlichen Gründen nicht, jedoch haben die anderen Kartellteilnehmer
sich bereiterklärt, dass die Mittel aus dem Fonds auch für Ziegler-Kunden
bereitstehen.
Diese sogenannte Kommunalvereinbarung sieht vor, dass die Kommunen zwischen
1.600 und 2.200 € je Fahrzeug (abhängig vom Fahrzeugtyp) erhalten.
Allerdings hat das Gutachten ergeben, dass das Kartell nur
bei Beschaffungsvorgängen zwischen 2000 und 2004 zu Preisverzerrungen geführt
hat, so dass nur die Fahrzeuge 1-3 erfasst sein dürften.
Die Verwaltung befürwortet die Teilnahme am Vergleichsverfahren des Städtetags nachdrücklich, da wegen der Insolvenz der Fa. Ziegler keinerlei anderweitiger Schadensausgleich zu erwarten ist. Zu Einzelfragen wird auf die der Vorlage beigefügten Rundschreiben des Städtetags verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Rundschreiben des Städtetags mit Anlagen