Betreff
Feuerwehrbeschaffungskartell , Zustimmung zum Vergleichsmodell des Städtetags
Vorlage
RA/009/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss und der Stadtrat stimmen der Teilnahme an der außergerichtlichen Vereinbarung zum Feuerwehrbeschaffungskartell zu.


Auf die früheren Informationen zum Feuerwehrbeschaffungskartell wird Bezug genommen.

In Fürth kamen folgende Beschaffungsvorgänge als vom Kartell möglicherweise betroffen in Betracht:

 

1

Löschgruppenfahrzeug

30.10.2001

536.586,45 DM

 

 

 

(643.536,45 DM inkl. Fahrgestell)

2

Rüstwagen

27.11.2002

266.078,69 €

3

Löschfahrzeug

03.09.2003

      251.748,23 €

4a

Löschfahrzeug Vach

14.12.2007

      153.821,53 €

4b

Löschfahrzeug Ronhof

12.03.2008

      151.477,60 €

4c

Löschfahrzeug Stadeln

29.04.2009

156.686,98 €

 

Bei Kartellfällen ist sehr strittig und schwer zu beantworten, wie hoch der Schaden für die einzelnen Kunden ist. Für die Stadt Fürth kam hinzu, dass alle im Zeitraum des Kartells beschafften Fahrzeuge bis auf eines von der Fa. Ziegler stammten, die inzwischen insolvent ist. Ein Versuch, einen Teil des Schadens im Wege der Aufrechnung erstattet zu erhalten, scheiterte am insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbot.

 

Der Deutsche Städtetag hat ein Gutachten zur Schadensverursachung und – höhe erstellen lassen und auf dieser Basis ein Vergleichsmodell mit den verbliebenen Kartellanten vereinbart.  Die Firmen Iveco, Schlingmann und Rosenbauer tragen die Mittel für einen Fonds bei. Die Fa. Ziegler beteiligt sich zwar aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht, jedoch haben die anderen Kartellteilnehmer sich bereiterklärt, dass die Mittel aus dem Fonds auch für Ziegler-Kunden bereitstehen.

Diese sogenannte Kommunalvereinbarung sieht vor, dass die Kommunen zwischen 1.600 und 2.200 € je Fahrzeug (abhängig vom Fahrzeugtyp) erhalten.

Allerdings hat das Gutachten ergeben, dass das Kartell nur bei Beschaffungsvorgängen zwischen 2000 und 2004 zu Preisverzerrungen geführt hat, so dass nur die Fahrzeuge 1-3 erfasst sein dürften.

Die Verwaltung befürwortet die Teilnahme am Vergleichsverfahren des Städtetags nachdrücklich, da wegen der Insolvenz der Fa. Ziegler keinerlei anderweitiger Schadensausgleich zu erwarten ist. Zu Einzelfragen wird auf die der Vorlage beigefügten Rundschreiben des Städtetags verwiesen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Rundschreiben des Städtetags mit Anlagen