Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen die Bereitstellung der erforderlichen Haus-haltsmittel für die Schaffung von 22 Kindergartenplätzen im Kreuzsteinweg 15 unter der Trägerschaft der Kinderkrippe Knoblauchsland e.V..
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Der städtische Baukostenzuschuss beträgt 2/3 der ermittelten zuweisungsfähigen Kosten.
Die Einwohnerzahl von Fürth
wächst und damit auch die Zahl betreuungspflichtiger Kinder. Zur weiteren
Sicherung der Kindergarten-Vollversorgung sind zusätzliche Plätze notwendig.
Einzelheiten sind dem Bericht zur (voraussichtlichen)
Kindertagesstättenversorgung in den Jahren 2014 und 2017 zu entnehmen (TOP
6.1).
Aufgrund des aktuell
vorhandenen Kindergartenplatzmangels im Fürther Norden wurde in der
Jahres-hauptversammlung der Kinderkrippe Knoblauchsland e.V. einstimmig
beschlossen zusätzlich eine Kindergartengruppe in das Betreuungsangebot mit
aufzunehmen.
Die Räume hierfür sind
ebenfalls im Sportgebäude des SV Fürth-Poppenreuth e.V. und können auf 25 Jahre
angemietet werden. Räumlichkeiten sind bereits begutachtet und für die Betreuung
von bis zu 22 Kindern für geeignet erklärt worden. Sie können zeitnah
hergestellt werden.
Bisher wurde in Art. 27
BayKiBiG geregelt, dass bei Kindertageseinrichtungen Dritter die Gemeinden,
welche Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, einen
Baukostenzuschuss von zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten der
Investitionsmaßnahme leisten müssen. Diese gesetzliche Regelung ist durch die
Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
entfallen.
Die Höhe der Finanzierungsverpflichtung
der Kommune bzw. des Eigenanteils des Trägers kann künftig im Verhandlungswege
erfolgen.
Die Stadt wird sich auch nach
Wegfall der gesetzlichen Regelung bei Kindertageseinrichtungen Dritter, bei
denen die Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurden, mit zwei
Dritteln an den zuweisungsfähigen Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen
Kosten werden dabei nach der FA-ZR 2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz
beträgt derzeit 40%.
Die Ermittlung des
staatlichen Förderbetrages für den geplanten Kindergarten (vorbehaltlich der
Bescheiderstellung durch die Regierung von Mittelfranken wie folgt:
Kostengruppe |
Kosten (vom 07.06.13) |
Zuweisungsfähige Kosten |
3 =
Baukonstruktion |
229.670 € |
229.670 € |
4 = Technische
Anlagen |
77.350 € |
77.350 € |
5 = Außenanlagen |
35.700 € |
35.700 € |
7 =
Baunebenkosten |
41.174 € |
41.174 € |
Gesamtkosten |
383.894 € |
383.894 € |
Der städtische Baukostenzuschuss beträgt somit gerundet
255.900 € (2/3 der zuweisungsfähigen Kosten). Bei einem Fördersatz von 40%
beträgt die staatliche Förderung dabei 102.360 €.
Es ergibt sich folgender
(vorläufiger) Finanzierungsplan:
102.360 € staatliche Förderung
153.540 € städtischer Baukostenzuschuss
127.994 € Trägeranteil
383.894 € Gesamtkosten
Da für die Maßnahme erst im
HH-Jahr 2014 mit einer ersten staatlichen Bewilligungsrate zu rechnen ist, wird
aufgrund der Dringlichkeit eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei
der Regierung von Mittelfranken beantragt.
Somit ist die Gesamtförderung in Höhe von 255.900 € im Haushalt 2013 ohne Deckungsmöglichkeit außerplanmäßig bereitzustellen. Die staatlichen Fördermittel sind für die Haushaltsberatungen 2014 vorzumerken.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Plan
1 Kostenschätzung (vom 07.06.2013)