Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Vergaben gem. beiliegenden Vergabevorschlägen.
Gem. Ziff. 4.1 der
Bauabwicklungsrichtlinien v. 9.11.1994 i.d.F.d. Änderungsbeschlusses vom
24.3.2010 sollen vor der ersten Vergabe für 60 % der Gewerke
Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Die GWF hat nun für 3 Gewerke
(Baumeisterarbeiten, Holzbauarbeiten und Außentüren/-fenster, entspricht ca. 43
%) Ergebnisse vorliegen.
Es ist bereits jetzt
festzustellen, dass aufgrund der zurzeit sehr ausgelasteten Handwerksfirmen es
schwer ist, überhaupt Angebote zu erhalten. Die Angebote, die eingegangen sind,
liegen weit über den Kosten der Kostenberechnung:
Kostenberechnung Angebotssumme
Baumeisterarbeiten ca. 97.800,-- € ca.
128.400,-- €
Holzbauarbeiten ca.
108.800,-- € ca. 158.900,-- €
Außentüren/-fenster ca. 30.150,-- € ca. 38.400,-- €
Gesamt ca.
236.750,-- € ca. 325.700,-- €
Es ist momentan
nicht zu erwarten, dass bei den noch auszuschreibenden Gewerken entsprechende
Einsparungen gemacht werden können, im Gegenteil muss erwartet werden, dass die
kommenden Angebote ähnlich über den Werten der Kostenberechnung liegen.
Gesamtprognose für
die Baukosten KG 300 und 400 (Gebäude und Haustechnische Anlagen): bisher ca.
551.785,-- €, bei einer Kostensteigerung von ca. 30 % betragen die neuen
Baukosten ca. 717.320,-- € und damit Mehrkosten gesamt von ca. 165.500,--€.
Die GWF schlägt vor,
die Vergabe der o.g. Gewerke trotzdem durchzuführen und die Kinderkrippe zu
errichten. Da es sich um eine Pauschalförderung handelt, werden die genehmigten
Fördergelder (595.500,-- €) zwar nicht erhöht, sie sind aber trotz der zu
erwartenden Kostensteigerung so hoch, dass sich das Projekt „immer noch
rechnet“.
Ein
Deckungsvorschlag für die Mehrkosten kann von GWF nicht erbracht werden, die
Gelder sind zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Die gleichzeitige Vorlage für
eine ergänzende Projektgenehmigung ist leider aufgrund der Vorlaufzeiten zu
diesem Stadtratstermin nicht mehr möglich gewesen. Sie wird zur nächsten
Sitzung erfolgen und die genauen Zahlen enthalten.
Von Seiten des RpA
werden unter dem Vorbehalt, dass sich die „vorzeitige“ Vergabe nicht
förderschädlich auswirkt, keine Einwendungen gegen die Vergabeentscheidungen
erhoben
(s. dazu Verf. RpA vom 14.6.2013).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
165.500,-- € |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: kann
nicht erbracht werden |
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3 Vergabebeschlüsse