1.
Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2.
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 370a „Neuer Einkaufsschwerpunkt in der
Rudolf-Breitscheid-Straße“ vom 04.07.2013 sowie die dazugehörige Begründung
(mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
3.
Der Stadtrat
schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370a „Neuer Einkaufsschwerpunkt in der Rudolf-Breitscheid-Straße“
vom 04.07.2013 sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 370a „Neuer Einkaufsschwerpunkt in der Rudolf-Breitscheid-Straße“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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1 |
Bauausschuss (Aufstellungsbeschluss) |
16.07.2008 |
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2 |
Stadtrat (Aufstellungsbeschluss) |
30.07.2008 |
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3 |
Bauausschuss Ergänzungsbeschluss 13a Verfahren |
29.10.2008 |
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4 |
Bauausschuss (Konkretisierung / Verkleinerung des Geltungsbereiches) |
14.09.2011 |
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5 |
Stadtrat (Konkretisierung / Verkleinerung des
Geltungsbereiches) |
28.09.2011 |
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6 |
BWA (Billigungs- und Auslegungsbeschluss) |
08.05.2013 |
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Der
Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.07.2008 das Satzungsverfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 370 a „Neue Mitte Fürth“ eingeleitet, mit dem die
Schaffung eines neuen Einkaufszentrums im Bereich des Fiedler- und des
Wölfelareals planungsrechtlich sichergestellt werden soll. Den gefassten
Beschlüssen lag seinerzeit das Entwurfskonzept der Firma Sonae Sierra Germany
zugrunde.
Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Beschluss des Bau- und
Werkausschusses vom 29.10.2008 dahingehend ergänzt, das Verfahren gemäß §13a
BauGB als beschleunigtes Verfahren zu betreiben. Nachdem die Vorprüfung nach
§3c UVPG ergeben hat, dass keine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht und auch die weiteren erforderlichen
Voraussetzungen aus § 13a BauGB nach wie vor erfüllt sind, soll das Verfahren
weiterhin auf dieser Grundlage durchgeführt werden.
Nach Abschluss des Investorenauswahlverfahrens wurde in der
Stadtratssitzung am 27.07.2011 die Firma MIB AG als Investor ausgewählt. Das
von MIB entwickelte Konzept für den neuen Einkaufsschwerpunkt sah einen im
Vergleich zu dem vorher zugrunde liegenden Entwurf verkleinerten Umgriff vor.
Mit dem Konkretisierungsbeschluss vom 14.09.2011 durch den Bau- und
Werkausschuss bzw. vom 28.09.2011 durch den Stadtrat wurde der Geltungsbereich
an die Planung des neuen Investors MIB AG angepasst und dementsprechend
verkleinert.
Statt
eines großflächigen Einkaufszentrums unter Einbeziehung der
Rudolf-Breitscheid-Straße ist nunmehr die Errichtung von zwei Geschäftshäusern
unter Beibehaltung der städtebaulichen Struktur geplant. Lediglich unterirdisch
sind die beiden Gebäude miteinander verbunden. Die Erschließung der einzelnen
Geschäfte soll größtenteils von der Rudolf-Breitscheid-Straße aus erfolgen.
Zur
weiteren Ausgestaltung des Vorhabens hat der Investor einen eingeladenen
Realisierungswettbewerb in Form eines wettbewerblichen Dialoges mit fünf
teilnehmenden Büros durchgeführt.
Auf
der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde das Verfahren zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung des Vorhabens weitergeführt.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 10.10.2012
wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in
der Zeit vom 10.10.2012 bis zum 25.10.2012 durchgeführt und endete mit einer
abschließenden Erörterung. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sind in
Einzelabwägungen bereits in der Bauausschusssitzung am 08.05.2013 abschließend
behandelt worden.
Mit Anschreiben vom 22.02.2013 wurde die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (bzw. der innerstädtischen Dienststellen)
gem. § 13 Abs.2 Satz 3 BauGB bis zum 12.03.2013 bzw. 17.04.2013 durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen
und Bedenken sind ebenfalls in der Bauausschusssitzung vom 08.05.2013 behandelt
worden.
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 08.05.2013 wurde der
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 370a in der ergänzten Fassung vom 07.05.2013 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10 vom 22.05.2013 wurde in der Zeit vom 29.05.2013 bis zum 01.07.2013 gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Die eingegangenen
Anregungen und Bedenken liegen mit einem Abwägungsvorschlag diesem
Beschlussantrag bei und werden Bestandteil des Beschlusses.
Aufgrund
eingegangener Einwände wurde der Plan sowie die Begründung in folgenden Punkten
ergänzt bzw. geändert:
·
Nachrichtliche
Übernahme der Forderung nach einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für
Bodeneingriffe
·
Zusatz
Zeichenerklärung: Darstellung der inneren Gliederung der Straßenräume hat
lediglich Hinweischarakter
·
Begründung:
Ergänzung der Begründung der Abstandsflächen zu den Fl.-Nrn. 1127/15 sowie
1127/18 unter Punkt 6.3 nach Vorschlag Götze Rechtsanwälte
·
Geringfügige
redaktionelle Änderungen in Planblatt und Begründung
Durch die o.g.
Änderungen und Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und
damit nach § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung nicht
erforderlich.
Der Bau- und
Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung anzuschließen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370a „Neuer Einkaufsschwerpunkt
in der Rudolf-Breitscheid-Straße“ vom 04.07.2013 sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Der Stadtrat
schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 370a „Neuer Einkaufsschwerpunkt in der
Rudolf-Breitscheid-Straße“ vom 04.07.2013 sowie die dazugehörige Begründung
(mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Einwender von dem Ergebnis der Abwägung ihrer Stellungnahmen zu
benachrichtigen und den Bebauungsplan Nr. 370a „Neuer Einkaufsschwerpunkt in
der Rudolf-Breitscheid-Straße“ ortsüblich als Satzung bekanntzumachen.
HINWEIS:
Im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 370a „Neuer Einkaufsschwerpunkt
in der Rudolf-Breitscheid-Straße“ wurde ein
städtebaulicher Vertrag ausgearbeitet und mit dem Investor (Fa. MIB)
abgestimmt. Die Beschlussfassung für den Vertrag muss einen Tagesordnungspunkt
vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 370a erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlagen
zur Versendung
· Bebauungsplan Nr.370a
(Verkleinertes Planblatt als Übersicht) vom 04.07.2013
· Begründung vom 04.07.2013
· Abwägungsvorschlag zu den
Einwendungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
öffentlichen Auslegung
· Abwägungsvorschlag zu den
Einwendungen der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Elektronische
Anlagen (diese liegen zudem beim Referenten bzw. dem
Ausschussvorsitzenden zur Ein- und Durchsicht aus)
· Bebauungsplan Nr.370a vom
04.07.2013
· Begründung vom 04.07.2013
· Anlage 01_Gutachten IB Sorge
· Anlage 02_Gutachten IB Sorge
Anlagen
· Anlage 03_Gutachterliche
Stellungnahme Verkehrsaufkommen