Betreff
Antrag der CSU- und SPD Stadtratsfraktion AG/219/2013 und AG/220/2013 zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzgl. der "Westumgehung Burgfarrnbach"
Vorlage
SpA/194/2013
Aktenzeichen
Ref.V-SpA-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Bezug nehmend auf den CSU- und den SPD-Antrag vom 14.05.2013 beschließt der Stadtrat, ein Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der „Trassenführung in Prüfung“ für den Bereich zwischen Breiten Steig in Burgfarrnbach  und dem Anschluss an die Südwesttangente (Westumgehung von Burgfarrnbach) einzuleiten – FNP-Änderung Nr. 2013.12.

 

2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Alternativlösungen für eine Nordumgehung von Burgfarrnbach ab „Breiter Steig“ bis „Rezatstraße“ zu entwickeln. 


Vorhergehende Beratungsfolge

Termin

Status

Ergebnis

Bau- und Werksausschuss

12.06.2013

 

angenommen

 

Anlässlich der Beratung der o. g. Anträge erscheint es aus Sicht des Baureferates sinnvoll, dass nochmals die unterschiedlichen Teilabschnitte bzw. Bezeichnungen der im Raum stehenden Umgehungsstraßen und die hierzu vorliegenden Beschlüsse und Verfahrensstände aufgezeigt werden.

 

Westumgehung Fürth

Die möglichen Verkehrsentlastungen durch eine Westumgehung Fürth wurden bereits im Verkehrsentwicklungsplan Fürth 2000 aufgezeigt. Der vom Büro INOVAPLAN seinerzeit erstellte Verkehrsentwicklungsplan wurde in den politischen Gremien allerdings nur beraten und nicht beschlossen.

Vor dem Hintergrund, dass diese Umgehungsstraße sowohl hinsichtlich der Linienführung als auch des Realisierungszeitpunktes noch ungewiss war, wurde vom Stadtrat am 29.01.2003 im Rahmen der FNP-Gesamtfortschreibung die Darstellung der fraglichen “Trassenführung in Prüfung“ für den Bereich zwischen Herzogenauracher Straße und der Südwesttangente (große Lösung) im Flächennutzungsplan als Planungsziel beschlossen. Dieses gesamtstädtisch relevante Verkehrsprojekt setzt sich aus mehreren Teilabschnitten zusammen. Aus Sicht der Verwaltung sollte bei den beabsichtigten Änderungen jeweils auch die mögliche zukünftige Verkehrsentwicklung sowie die Auswirkung der einzelnen Trassenbestandteile näher betrachtet werden.

 

Teilbereich - Westumgehung Vach

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern zeichnete sich für den Teilabschnitt Königsmühle - Unterfarrnbach eine Konkretisierung der Westumgehung für den Bereich Vach dahingehend ab, dass eine Heraufstufung der Dringlichkeitsstufe von Rang 2 auf Rang 1 Reserve für diesen Teilabschnitt vorgesehen wurde.

Im Rahmen des seinerzeitigen Beteiligungsverfahrens zum o. g. Ausbauplan wurde mit Beschluss des Fürther Bau- und Werkausschusses am 30.03.2011 hierzu beantragt, dass der Abschnitt Königsmühle bis Herzogenauracher Straße vordringlich zu finanzieren und umzusetzen und hierfür in die Dringlichkeitsstufe 1 aufzunehmen sei.

Anlässlich einer gesonderten Bürgerversammlung für die Stadtteile Vach, Atzenhof, Ritzmannshof und Flexdorf wurden die aktuellen Planungsüberlegungen des Staatlichen Straßenbauamtes am 16.07.2012 vorgestellt und lösten in der Bürgerschaft massiven Widerspruch aus.

Daraufhin hat der Stadtrat der Stadt Fürth mit Beschluss vom 25.07.2012 das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ für den Teilbereich zwischen Herzogenauracher Straße und der verlängerten Rezatstraße (sogenannte „Westumgehung Vach“) förmlich eingeleitet (siehe Abb.1).

 

 

Abb.1: FNP-Änderung Nr. 2012.11 – Herausnahme (X) der Trassenführung in Prüfung für die sogenannte „Westumgehung Vach“

 

Die o. g. Forderungen aus der Bürgerversammlung wurden zwischenzeitlich erneut im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum o. g. FNP-Änderungsverfahren Nr. 2012.11 vorgebracht. Gleichermaßen gab es aber auch zahlreiche Stellungnahmen; in denen die Beibehaltung der o. g. „Trassenführung in Prüfung“ ausdrücklich gefordert wird.

Als nächster Verfahrensschritt soll in Kürze die Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 2 BauGB (sog. TÖB) durchgeführt werden. Nach der Sommerpause könnten sich dann der Bauausschuss sowie der Stadtrat mit den dann vorliegenden Stellungnahmen befassen und ggf. den Billigungs- bzw. Auslegungsbeschluss herbeiführen.

 

Teilbereich - Westumgehung Burgfarrnbach

Die nun seitens der CSU geforderte Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ in einem weiteren Teilbereich vom “Breiten Steig“ in Burgfarrnbach bis zum Anschluss an die Südwesttangente bei der Erddeponie (sogenannte „Westumgehung Burgfarrnbach“) – siehe auch Abbildung 2 - ist weitgehend deckungsgleich mit dem vorliegenden SPD-Antrag.

 

In seiner Sitzung am 12.06.2013 hat sich der Bau- und Werkausschuss bereits mit den o. g. Anträgen befasst und beschlossen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren (FNP-Ä. Nr. 2013.12) einzuleiten.

 

Abb.2: Ergänzende Anträge der CSU- und SPD vom 14.05.2013 – Herausnahme (X) der Trassenführung in Prüfung für die sogenannte „Westumgehung Burgfarrnbach“

 

 

Teilbereich - Nordumgehung Burgfarrnbach

Des weiteren haben sich die Stadträtinnen und Stadträte in der o. g. Sitzung am 12.06.2013 nur noch für eine kleine Umgehung, die sogenannte „Nordumgehung Burgfarrnbach“ zur verkehrlichen Entlastung von Burgfarrnbachs Ortskern und der Hinteren Straße ausgesprochen (siehe Abb.3). Hierfür soll die Verwaltung allerdings noch Alternativlösungen entwickeln und dem Bauausschuss vorlegen.

 

Abb.3: Ergänzende Anträge der CSU- und SPD vom 14.05.2013 – Entwicklung von Alternativlösungen für eine Nordumgehung von Burgfarrnbach

 

 

Nachdem der Bauausschuss sich in der Sitzung vom 12.06.2013 mehrheitlich nicht der Argumentation der Verwaltung anschließen konnte - im Hinblick auf künftige Generationen und Entwicklungen in jeden Fall einen Korridor westlich Burgfarrnbachs zur Anbindung an die Südwesttangente freizuhalten – ist das bereits vom Bauausschuss beschlossene FNP-Änderungsverfahren mit dem Ziel der Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ vom “Breiten Steig“ in Burgfarrnbach bis zum Anschluss an die Südwesttangente (bei der Erddeponie) vom Stadtrat förmlich einzuleiten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


FNP-Ausschnitt zu den Anträgen der CSU und SPD