Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Erschließungsvertrag zur Errichtung der Straße „Böschungsweg“ mit der Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim und stimmt dem Abschluss dieses Vertrages zu:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim einen Erschließungsvertrag zur Fortführung des Böschungsweges nach Norden ab Bestand (inkl. Wendemöglichkeit) zur Erschließung der dort zu errichtenden Wohnbebauung abzuschließen.“
Gemäß § 123
Baugesetzbuch (BauGB) ist die Kommune zur Errichtung der notwendigen
Erschließungsanlagen verpflichtet. Sie kann gem. § 124 BauGB diese Aufgabe
durch Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten übertragen.
Die Fortführung der Ortstraße „Böschungsweg“ nach
Norden ab Bestand (inkl. Wendemöglichkeit) soll mittels Vertrag (Erschließungsvertrag) auf den Erschließungsträger
für die Bebauung der Flurstücksnummer 722, Gemarkung Burgfarrnbach, die Firma
Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim
übertragen werden.
Die Errichtung
dieser Straße wird bis zur Übernahme der Verkehrsanlage in die Baulast der
Stadt Fürth mittels einer entsprechenden selbstschuldnerischen
Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 66.000,-- € und
für die Zeit der Mängelansprüche durch eine entsprechende selbstschuldnerische
Mängelansprüchebürgschaft i.H.v. 1.980,-- € abgesichert.
Weiterhin bezahlt
die Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim
einen Ablösebetrag für den Unterhalt des Weges i.H.V. 32.400,-- € und einen
Ersatz für die der Stadt Fürth entstehenden Aufwendungen aus diesem Vertrag
i.H.v. pauschal 2.500,-- €.
Auf Beifügen der Anlagen 2 bis 4 (Technische Vorschriften für den Straßenbau und Vordruck für die Bürgschaften) wurde zwecks Übersichtlichkeit verzichtet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Erschließungsvertrag Böschungsweg – (OHNE Anlagen)
- Anlage 1 = Lageplan mit Gebietsumgriff