Betreff
Erschließungsvertrag "Böschungsweg" auf Fl.Nr. 722, Gem. Burgfarrnbach Fortführung des Böschungsweges nach Norden ab Bestand (inkl. Wendemöglichkeit) zur Erschließung der dort zu errichtenden Wohnbebauung
Vorlage
TfA/091/2013
Aktenzeichen
V/TfA-StrN/Wa
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Erschließungsvertrag zur Errichtung der Straße  „Böschungsweg“ mit der Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim und stimmt dem Abschluss dieses Vertrages zu:

 

„Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim einen Erschließungsvertrag zur Fortführung des Böschungsweges nach Norden ab Bestand (inkl. Wendemöglichkeit) zur Erschließung der dort zu errichtenden Wohnbebauung abzuschließen.“

 


Gemäß § 123 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Kommune zur Errichtung der notwendigen Erschließungsanlagen verpflichtet. Sie kann gem. § 124 BauGB diese Aufgabe durch Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten übertragen.

 

Die Fortführung der Ortstraße „Böschungsweg“ nach Norden ab Bestand (inkl. Wendemöglichkeit) soll mittels Vertrag (Erschließungsvertrag) auf den Erschließungsträger für die Bebauung der Flurstücksnummer 722, Gemarkung Burgfarrnbach, die Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim übertragen werden.

 

Die Errichtung dieser Straße wird bis zur Übernahme der Verkehrsanlage in die Baulast der Stadt Fürth mittels einer entsprechenden selbstschuldnerischen Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 66.000,-- € und für die Zeit der Mängelansprüche durch eine entsprechende selbstschuldnerische Mängelansprüchebürgschaft i.H.v. 1.980,-- € abgesichert.

 

Weiterhin bezahlt die Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim einen Ablösebetrag für den Unterhalt des Weges i.H.V. 32.400,-- € und einen Ersatz für die der Stadt Fürth entstehenden Aufwendungen aus diesem Vertrag i.H.v. pauschal 2.500,-- €.

 

Auf Beifügen der Anlagen 2 bis  4 (Technische Vorschriften für den Straßenbau und Vordruck für die Bürgschaften) wurde zwecks Übersichtlichkeit verzichtet. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-           Erschließungsvertrag Böschungsweg – (OHNE Anlagen)

-           Anlage 1 = Lageplan mit Gebietsumgriff