1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt das mit Stadtratsbeschluss vom 18.05.1983 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 387 „Schönblick“ Gemarkung Vach wiederaufzunehmen und mit reduziertem Geltungsbereich sowie der Konkretisierung der Bebauungsmöglichkeiten als allgemeines Wohngebiet weiterzubetreiben.
3. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt werden.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Fürth. Dort wird bekanntgeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll.
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 18.05. 1983 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 387
beschlossen.
Aufgrund
veränderter Prioritäten in der
Bauleitplanung wurde das Verfahren nicht weiter bearbeitet. Zwischenzeitlich
werden einige Grundstücke im Norden des Bebauungsplangebietes im Rahmen des §
34 BauGB bebaut. Deshalb soll in diesem Konkretisierungsbeschluss der
Geltungsbereich wie im Planblatt dargestellt, reduziert werden.
Um eine geordnete
städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, soll das Bebauungsplanverfahren nun
weiterbetrieben werden. Es liegen konkrete Bebauungsabsichten eines Bauträgers
vor. Dieses Vorhaben betrifft einen Teil der Flurstückes Nr. 781 Gem. Vach.
Das Grundstück
befindet sich zwischen der Straße „Schönblick“ im Norden und einer Schleife der
Vacher Straße (Hausnummern 442a, 442 sowie 444) im Süden. Im Osten grenzt das
Grundstück an den Talgrund (Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsbereich).
Im Westen liegen die Gärten der Grundstücke an der Vacher Straße. Das
Bauvorhaben bezieht sich auf eine Teilfläche von ca. 6000 m². Der Geltungsreich
des B-Planes umfasst insgesamt ca. 21.400 m².
Das Umfeld des
Geltungsbereiches ist geprägt durch kleinteilige Wohnbebauung, in geringem Maße
durch Mehrfamilienhäuser sowie nichtstörendes Gewerbe.
Das Grundstück wird
momentan landwirtschaftlich genutzt.
Der
Flächenutzungsplan stellt das Grundstück als Wohnbaufläche dar.
Der Bebauungsplan
soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Das Verfahren
wird auf der Grundlage des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die
Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind erfüllt. Im
beschleunigten Verfahren wird von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs.5 Satz 3
BauGB und § 10 Abs.4 BauGB abgesehen.
Eine geordnete
städtebauliche Entwicklung soll über zeichnerische und textliche Festsetzungen
auf der Grundlage der städtebaulichen Konzeption gesichert werden. Vorgesehen
ist die Festsetzung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4
Baunutzungsverordnung). Eine kleinteilige Wohnbebauung (Einzel- und
Doppelhäuser) ist am Rand zur bestehenden Bebauung (Westen) und zum Talrand
(Osten) vorgesehen. Im Inneren und zur Straße „Schönblick“ soll eine maßvolle
Verdichtung durch Doppelhäuser oder Dreierzeilen stattfinden. Dort sind auch
einzelne Punkthäuser geplant.
Die ortsübliche Bekanntmachung soll im Amtsblatt der Stadt Fürth erfolgen. Dort wird bekanntgeben, das der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs: 4 BauGB durchgeführt werden soll.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Reduzierter Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 387 „Schönblick“
- Darstellung Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss zu reduziertem Geltungsbereich