Der Stadtrat beschließt die vom Jugendamt entworfene und vom Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten gebilligte Widmung/Satzung des Kinder- und Jugendkulturzentrums „OTTO“ (Anlage 1).
Die Benutzungsrichtlinien für das Kinder- und Jugendkulturzentrum „OTTO“ werden zur Kenntnis gegeben (Anlage 2).
Im Oktober 2013 wird das Kinder- und Jugendkulturzentrum „OTTO“ mit den Einrichtungen: Jugendkulturcafe „Zett9“, Jugendmedienzentrum „Connect“ und dem Jugendkulturmanagement „con-action“ nach Abschluss der über die Soziale Stadt und dem Strukturförderungsfond der Bayer. Staatsregierung geförderten Umbaus eingeweiht werden. Die Förderungen beziehen sich auf die Nutzung des Gebäudes als Kinder- und Jugendkulturzentrum, was eine Widmung des Gebäudes im Hinblick auf die Förderziele erforderlich macht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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