Betreff
Widmung des Kinder- und Jugendkulturzentrums "OTTO" und Benutzungsrichtlinien "OTTO"
Vorlage
JgA/116/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die vom Jugendamt entworfene und vom Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten gebilligte Widmung/Satzung des Kinder- und Jugendkulturzentrums „OTTO“ (Anlage 1).

 

Die Benutzungsrichtlinien für das Kinder- und Jugendkulturzentrum „OTTO“ werden zur Kenntnis gegeben (Anlage 2).


Im Oktober 2013 wird das Kinder- und Jugendkulturzentrum „OTTO“ mit den Einrichtungen: Jugendkulturcafe „Zett9“, Jugendmedienzentrum „Connect“ und dem Jugendkulturmanagement „con-action“ nach Abschluss der über die Soziale Stadt und dem Strukturförderungsfond der Bayer. Staatsregierung geförderten Umbaus eingeweiht werden. Die Förderungen beziehen sich auf die Nutzung des Gebäudes als Kinder- und Jugendkulturzentrum, was eine Widmung des Gebäudes im Hinblick auf die Förderziele erforderlich macht.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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