Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung für die Erneuerung und Erweiterung der Fahrradabstellanlage Fürth Hauptbahnhof Südseite in der Ludwigstraße.
Da seitens des SpA´s die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme bis zur Projektgenehmigung nicht geklärt werden konnte, und die Maßnahme im Herbst 2013 umgesetzt werden soll, wird auf mögliche Zuwendungen verzichtet.
Derzeit besteht die
Abstellanlage Hauptbahnhof Südseite in der Ludwigstraße aus 58
Fahrradstellplätzen und 5 Fahrradboxen.
Da diese nicht den
Bedarf nach Abstellmöglichkeiten decken ist geplant die Abstellanlage zu
erweitern.
Hierbei ist
vorgesehen die vorhandenen 58 Stellplätze auf insgesamt 106 Stellplätze zu
vergrößern. Der Abstand zwischen den neuen Fahrradständern soll 50 cm betragen.
Die Anzahl der Fahrradboxen soll bei behalten, jedoch durch neue, einzeln
stehende Boxen ersetzt werden.
Im Rahmen der
Maßnahme ist es erforderlich die vorhandenen Fahrradständer durch neue, in
Blöcke zusammengefasste Einheiten, zu ersetzen um den Höhenunterschied zwischen
Gehweg und Straße (ca. 8 – 10 cm) auszugleichen.
Dies ist notwendig da
nunmehr eine beidseitige Benutzung der Fahrradständer mit einer hoch / niedrig
Vorderradeinstellung vorgesehen ist.
Um der vor geschilderten Situation Rechnung zu tragen ist eine
Sonderanfertigung der Fahrradständer erforderlich.
Gleichzeitig wird
durch den vorgesehenen Abstand der Fahrradständer zur Straße die Entwässerung
der Ludwigstraße verbessert.
Das
Erscheinungsbild soll jedoch durch die
Wahl eines „Bügelmodells“ weitgehend beibehalten bleiben.
Die vorhandenen
zusammenstehenden Fahrradboxen werden durch einzeln angeordnete neue
Fahrradboxen ersetzt.
Die Ausführung
sowohl der Fahrradständer, als auch der Fahrradboxen erfolgt mit
feuerverzinkten Metallbauteilen ohne farbliche Beschichtung, da die Praxis
gezeigt hat, dass die Beschichtung auf Grund der Benutzung nicht dauerhaft ist.
Zuwendungen:
Die Prüfung möglicher Zuwendungen wurde in dem vorliegendem Projekt seitens des SpA´s bearbeitet.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Frage bezüglich einer möglichen Zuwendungsfähigkeit bis zum Zeitpunkt der Projektgenehmigung leider nicht geklärt werden konnte.
Gem. Amtsleiterbesprechung vom 05.06.2013 wurde ausgeführt, dass:
„die Maßnahme im September realisiert werden soll. Dazu ist die Projektgenehmigung für den BWA im Juli 2013 einzuholen. Auf Förderung muss ggfs. verzichtet werden, wenn bis dahin noch keine Klärung erfolgt ist.“
Diese Vorgehensweise wurde vergleichbar in der Referentenbesprechung am 11.06.2013 und 02.07.2013 wiederholt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
48.000,00
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
x |
ja |
Hst.
5900.9500 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan