Betreff
Benehmensherstellung nach DSchG für das Objekt Schwabacher Straße 54 "Woolworth Gebäude"
Vorlage
GWF/064/2013
Aktenzeichen
GWF/BaF
Art
Beschlussvorlage - SB

Für das Objekt Schwabacher Straße 54 wird das Benehmen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) zur Eintragung in die Denkmalliste nicht hergestellt.


Mit Schreiben vom 29.04.2013 teilte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) der Stadt Fürth mit, dass es das Objekt Schwabacher Straße 54 als Baudenkmal bewertet und beabsichtigt in die Denkmalliste aufzunehmen.

 

In seinem Schreiben vom 29.04.2013 legt das BLfD umfangreich dar, warum das Objekt angeblich die geschichtlichen, künstlerisch-architekturhistorischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen  Anforderungen an ein Baudenkmal erfüllt und deswegen in die Denkmalliste einzutragen ist.

Für den Eigentümer würde eine unter Denkmalschutzstellung bei sämtlichen zukünftigen Baumaßnahmen an dem Objekt erhebliche Belastungen bedeuten.

 

Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die fachkundige Stellungnahme des BLfD selbst durch ein Gegengutachten nur sehr schwer entkräftet werden könnte.

Dennoch sollte für das Objekt Schwabacher Straße 54 das Benehmen nicht hergestellt werden, um zu verdeutlichen, welche schwerwiegenden Folgen eine unter Denkmalschutzstellung des Objekts hätte.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Schreiben des BLfD vom 29.04.2013