Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 22 Kindergartenplätzen im Kreuzsteinweg 15 unter der Trägerschaft der Kinderkrippe Knoblauchsland e.V. genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Der städtische Baukostenzuschuss beträgt 2/3 der ermittelten zuweisungsfähigen Kosten.
Der Sachverhalt wurde im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 26.06.2013 vorberaten.
Die Einwohnerzahl von Fürth wächst und damit auch die Zahl betreuungspflichtiger Kinder. Zur weiteren Sicherung der Kindergarten-Vollversorgung sind zusätzliche Plätze notwendig. Einzelheiten sind dem Bericht zur (voraussichtlichen) Kindertagesstättenversorgung in den Jahren 2014 und 2017 zu entnehmen (TOP 6.1).
Aufgrund des aktuell vorhandenen Kindergartenplatzmangels im Fürther Norden wurde in der Jahres-hauptversammlung der Kinderkrippe Knoblauchsland e.V. einstimmig beschlossen zusätzlich eine Kindergartengruppe in das Betreuungsangebot mit aufzunehmen.
Die Räume hierfür sind ebenfalls im Sportgebäude des SV Fürth-Poppenreuth e.V. und können auf 25 Jahre angemietet werden. Räumlichkeiten sind bereits begutachtet und für die Betreu-ung von bis zu 22 Kindern für geeignet erklärt worden. Sie können zeitnah hergestellt werden.
Bisher wurde in Art. 27 BayKiBiG geregelt, dass bei Kindertageseinrichtungen Dritter die Gemeinden, welche Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss von zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten müssen. Diese gesetzliche Regelung ist durch die Änderung des Bayerischen Kinder-bildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entfallen.
Die Höhe der Finanzierungsverpflichtung der Kommune bzw. des Eigenanteils des Trägers kann künftig im Verhandlungswege erfolgen.
Die Stadt wird sich auch nach Wegfall der gesetzlichen Regelung bei Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurden, mit zwei Dritteln an den zuweisungsfähigen Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen Kosten werden dabei nach der FA-ZR 2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz beträgt derzeit 40%.
Die Ermittlung des staatlichen Förderbetrages für den geplanten Kindergarten (vorbehaltlich der Bescheiderstellung durch die Regierung von Mittelfranken wie folgt:
Kostengruppe |
Kosten (vom 07.06.13) |
Zuweisungsfähige Kosten |
3 = Baukonstruktion |
229.670 € |
229.670 € |
4 = Technische Anlagen |
77.350 € |
77.350 € |
5 = Außenanlagen |
35.700 € |
35.700 € |
7 = Baunebenkosten |
41.174 € |
41.174 € |
Gesamtkosten |
383.894 € |
383.894 € |
Der städtische Baukostenzuschuss beträgt somit gerundet 255.900 € (2/3 der zuweisungsfähigen Kosten). Bei einem Fördersatz von 40% beträgt die staatliche Förderung dabei 102.360 €.
Es ergibt sich folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:
102.360 € staatliche Förderung
153.540 € städtischer Baukostenzuschuss
127.994 €
Trägeranteil
383.894 € Gesamtkosten
Da für die Maßnahme erst im HH-Jahr 2014 mit einer ersten staatlichen Bewilligungsrate zu rechnen ist, wird aufgrund der Dringlichkeit eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmen-beginn bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.
Somit ist die Gesamtförderung in Höhe von 255.900 € im Haushalt 2013 ohne Deckungs-möglichkeit außerplanmäßig bereitzustellen. Die staatlichen Fördermittel sind für die Haus-haltsberatungen 2014 vorzumerken.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Plan
1 Kostenschätzung (vom 07.06.2013)