Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haus-haltsmittel für die Schaffung von 12 weiteren Krippenplätzen in der Grillparzerstr. 1 unter der Trägerschaft von Frau Stefanie Beer genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Der Sachverhalt wurde im Ausschuss für Jugenhilfe und Jugendangelegenheiten am 26.06.2013 vorberaten.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch – auch aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.
Ein Bedarf im Stadtteil Poppenreuth wird als gegeben angesehen.
Die Kinderkrippe Kinderreich hat im Januar 2012 mit 2 Gruppen, für 24 Kinder eröffnet. Seit Betriebsbeginn ist die Nachfrage von Eltern, die einen Krippenplatz für ihr Kind suchen, stetig gestiegen.
Die Trägerin Frau Stefanie Beer hätte nun die Möglichkeit, die angrenzenden Räumlichkeiten zusätzlich mit anzumieten und diese für eine weitere dritte Gruppe auszubauen.
Auf der Grundlage des Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 ergeben sich folgende Berechnungen:
a) Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (lt. Kostenschätzung vom 16.04.2013):
Kostengruppe |
Kosten lt. 16.04.2013 |
Zuweisungsf. Kosten |
2 = Herrichten und Freimachen |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
3 = Baukonstruktion |
114.500,00 € |
114.500,00 € |
4 = Technische Anlagen |
56.500,00 € |
56.500,00 € |
5 = Außenanlagen |
34.000,00 € |
34.000,00 € |
6 = Ausstattung1) |
15.000,00 € |
15.000,00 € |
7 = Baunebenkosten |
25.000,00 € |
24.600,00 €2) |
Gesamtsumme |
250.000,00 € |
249.600,00 € |
1)
pauschaler Ansatz pro Platz i. H.v.
1.250 €; 2) 12% von Kostengruppe 300,
400, 500
b) Ermittlung der staatlichen und städtischen Förderung:
Kinderbetreuungsfinanzierung für 12 Krippenplätze
(Erweiterung): |
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staatlicher Anteil Ausstattung |
12 x 1.250,00 € |
15.000,00 € |
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staatlicher Anteil Bau |
234.600,00 € *71,6 % |
168.000,00 € |
|
städtischer Anteil Bau |
(234.600 € – 168.000 €)*50% |
33.300,00 € |
|
Gesamtförderung |
|
221.400,00 € |
|
c) Finanzierung im
Detail (vorbehaltlich der Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken):
183.000,00 € Staatliche Förderung „Sonderinvestitionsförderprogramm“
33.300,00 € Städtische Förderung (50% der nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten
33.700,00
€ Anteil Bauträger
250.000,00 € Gesamtkosten lt. Kostenschätzung vom 16.04.2013.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Plan
1 Kostenschätzung