Betreff
Kinderkrippe Gebhardtstraße - Schaffung von 24 Krippenplätzen in der Gebhardtstr. 25 durch die Fa. Pillipp
Vorlage
JgA/121/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen in der Gebhardtstr. 25 genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kostenschätzung entsprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.


Der Sachverhalt wurde im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 26.06.2013 vorberaten.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch – auch aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.

 

Investor/Bauträger des Vorhabens ist die Firma Pillipp ; Betriebsträger werden - so die Mitteilung des Investors - „Die Johanniter“.

 

Auf der Grundlage des Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 ergeben sich folgende Berechnungen:

 

a) Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (lt. Kostenanalyse vom 10.05.2013):

 

Kostengruppe

Kosten lt. 10.05.2013

Zuweisungsf. Kosten

3 = Baukonstruktion

130.000,00 €

130.000,00 €

4 = Technische Anlagen

40.000,00 €

40.000,00 €

5 = Außenanlagen

20.000,00 €

20.000,00 €

6 = Ausstattung

30.000,00 €

30.000,00 €

7 = Baunebenkosten

30.000,00 €

22.800,00 €1)

Gesamtsumme

250.000,00 €

242.800,00 €

 

1)                    max. 12% der Kostengruppen 300, 400, 500

 

 

b) Ermittlung der staatlichen und städtischen Förderung:

 

Kinderbetreuungsfinanzierung für 24 Krippenplätze:

 

staatlicher Anteil Ausstattung

24 x 1.250,00 €

30.000,00 €

 

staatlicher Anteil Bau

212.800,00 € *71,6 %

152.400,00 €

 

städtischer Anteil Bau

(212.800,00 € – 152.400 €)*50%

30.200,00 €

 

Gesamtförderung

 

212.600,00 € €

 

 

 

 

c)  Finanzierung im Detail (vorbehaltlich der Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken):

  

   182.400,00 €   Staatliche Förderung „Sonderinvestitionsförderprogramm“

     30.200,00 €   Städtische Förderung (50% der nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten

     37.400,00 €   Anteil Bauträger

 

   250.000,00 €   Gesamtkosten lt. Kostenanalyse vom 10.05.2013.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Plan

1 Kostenschätzung