Der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss nimmt die
Ausführungen des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis. Auf der Grundlage des von
der Verwaltung erarbeiteten Vorschlages wird dem Ausschuss empfohlen, den „Zentralen Versorgungsbereich der Stadt
Fürth“ nicht zu erweitern. Die
derzeitige Zwischennutzung (Fa. Schuh Mücke) kann im Hinblick auf die
anstehende Revitalisierung des ehemaligen Marktkauf-Gebäudes für ein weiteres
Jahr geduldet werden.
1. Mit Schreiben vom 22.04.2013 beantragt die
Fa. August Bätz GmbH, den Zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt um das Gebäude
Gebhardtstr. 33+35 nach Osten hin zu erweitern. Nähere Einzelheiten sind der
Anlage 1 zu entnehmen.
2. Seitens des Wirtschaftsreferates wird hierzu wie folgt Stellung
genommen:
2.1 Die oberzentrale Versorgungsfunktion der Fürther Innenstadt soll mittel-
bis langfristig gestärkt werden. Mit Hilfe des im Mai 2010 durch den Stadtrat
beschlossenen Zentrenkonzeptes betreibt daher die Stadt Fürth eine aktive
Standortpolitik für Fürth.
Der Zentrale Versorgungsbereich der Innenstadt umfasst derzeit im Wesentlichen das Kerngebiet
zuzüglich der Altstadt, die Altstadt um König- und Gustavstraße, Nürnberger-
und Gebhardtstr., Rathaus, Fußgängerzone, City-Center bis zum Bahnhof Marktkauf
und das geplante Kino südlich der Gebhardstraße.
Nach Auswertung der Bauakten für das o. g.
Grundstück der Fa. August Bätz stellt sich die genehmigte Nutzung wie folgt
dar:
Ab dem Jahr 1967 befand sich eine
Textilgroßhandlung auf dem o.g. Grundstück.
Ab dem Jahr 1988 ist von Großhandel mit
Lagerverkauf von Textilien und Konfektionskleidung die Rede.
Ab 1988 gab es auch Einzelhandelsverkauf an
Endverbraucher.
Im Handelsregister ist die Fa. August Bätz
1988 als Großhandel eingetragen.
1990 wird Textilhandel als Art der
gewerblichen Tätigkeit angegeben. Der Begriff ist nicht genau definiert, er
kann sowohl Großhandel oder Einzelhandel beschreiben.
Ab 1993 ist von einem Bekleidungshaus die
Rede. In den Erhebungsbögen für die Baugenehmigungen wurde keine Änderung der
Nutzungsart für den ganzen Gebäudekomplexes durchgeführt.
Daraus ergibt sich, dass die genehmigte
Nutzung weiterhin Textilgroßhandel
war. Die Zahl der geforderten Stellplätze (57) deutet darauf hin.
Spätestens ab 1993 ist von einer faktischen
Einzelhandelsnutzung auszugehen.
2.2 Seit 2005 nutzt die Firma Schuh und Sport
Mücke GmbH den Standort Gebhardtstr. 33-35.
Im vorliegenden Fall liegt keine baurechtliche
Umnutzungsgenehmigung vor. Die bisherige Nutzung wurde jedoch faktisch bisher
geduldet.
Seitens des Wirtschaftreferates wird die
realisierte Einzelhandelsnutzung durch die Fa. Schuh Mücke mit einer
Verkaufsfläche von ca. 3.000 m² am jetzigen Standort im Hinblick auf die
weitere Entwicklung der Innenstadt auf Dauer jedoch kritisch beurteilt.
2.3 Zukünftig sollen zum Schutz und Stärkung der
Innenstadt großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten
Sortimenten generell nur noch im Zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt angesiedelt werden.
Der Mietvertrag der Firma Mücke läuft nach
hiesiger Kenntnis im Laufe des Jahres aus. Die Firma Schuh Mücke beabsichtigt
nach dem Umbau in das ehemalige Marktkaufgebäude umzuziehen.
Einer bis dahin befristeten Nutzung des
Standorts Gebhardtstr. 33-35 könnte das Wirtschaftsreferat zustimmen,
keinesfalls aber einer weiteren Nutzung, falls der Mietvertrag im ehemaligen
Marktkaufgebäude nicht zustande kommen sollte.
Um trotzdem das Gebäude für Großflächigen
Einzelhandel nutzen zu können, wünscht die Firma August Bätz GmbH (Herr
Bauereiß) die Einbeziehung des Standorts Gebhardtstr. 33-35 in den Zentralen
Versorgungsbereich der Stadt Fürth.
Eine
Erweiterung des Zentralen Versorgungsbereichs erscheint aus hiesiger Sicht
jedoch kontraproduktiv, da sonst die Laufbeziehung zwischen dem Anfangs- und
Endpunkt viel zu lang werden würde und die positiven Ansätze im Bereich des
„Neuen Einkaufsschwerpunktes“ zunichte gemacht würden.
Deshalb
sollte der Zentrale Versorgungsbereich nicht
bis zum Standort Gebhardtstr. 33-35 erweitert werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Schreiben der Fa. August Bätz GmbH vom 22.04.2013
2. Übersichtskarte „Zentralen Versorgungsbereich der
Innenstadt“ mit dem ehemaligen Marktkaufgebäude und dem Gebäude der Firma Bätz