Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:
Die Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben werden in den Ziffern 4.1, 4.2 und 7.7 geändert.
Die Änderungen sind grau hinterlegt und der beiliegenden Synopse (Anlage 1) zu entnehmen. Die geänderten Bauabwicklungsrichtlinien (im Entwurf unter Anlage 2), sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Änderungen treten zum 1. November 2013 in Kraft.
Änderungen zu Ziffern 4.1 und 4.2:
Am 17. Juli 2013 ist die HOAI 2013 in Kraft getreten (BGBl I S. 2276). Das neue Honorarrecht findet auf alle Architekten- und Ingenieurverträge Anwendung, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Kern der novellierten HOAI ist die baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder und die Aktualisierung der Honorarsätze in den Honorartafeln.
Die Änderungen der HOAI bedingen auch die Anpassung der städtischen Bauabwicklungsrichtlinien bezüglich der Kostenkontrolle und Kostensteuerung.
Änderungen zu Ziffer 7.7:
Im Hinblick auf die Richtlinie 2001/7/EU vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr waren Folgeänderungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) erforderlich. Mit der Neufassung des § 16 VOB/B (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 13. Juli 2012) wird den Vorgaben der Zahlungsverzugsrichtlinie Rechnung getragen.
Da die städtische Bauabwicklungsrichtlinie auf diese Zahlungsfristen Bezug nimmt, ist hier eine Änderung der notwendig.
Die Zahlungsfrist lag bisher bei zwei Monaten und wird durch die Änderung von § 16 VOB/B auf 30 Tage festgesetzt.
Das Rechnungsprüfungsamt und das Baureferat wurden im Vorfeld beteiligt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 - Synopse
Anlage 2 - Geänderte Bauabwicklungsrichtlinien im Entwurf