Von der Aufgabe der Beteiligung der Stadt Fürth am kirchlichen Friedhof Burgfarrnbach mit Ablauf des 30.09.2013 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Die Stadt
Fürth/Standesamt stellte seit Mai 1959 dem kirchlichen Friedhof Burgfarrnbach
einen städtischen Friedhofsarbeiter zur Verrichtung der anfallenden Arbeiten
zur Verfügung. Diese „Abordnung“ war für die Stadt Fürth kostenneutral, da die
Kirchengemeinde die Hälfte der Personalkosten getragen hat und die andere
Hälfte der Personalkosten durch Einnahmen an Bestattungsgebühren (Öffnen und
Schließen der Gräber) abgedeckt werden konnte.
Ab 01.10.2013 wird
die evangelische Kirchengemeinde Burgfarrnbach den Friedhof in eigener Regie
betreiben, so dass von der Stadt Fürth/Standesamt kein Friedhofsmitarbeiter
mehr zur Verfügung gestellt werden muss (der ggw. in Burgfarrnbach tätige
Friedhofsarbeiter Lars Lindemann wird von dort in den kirchlichen Dienst
übernommen und verbleibt bei der Kirchengemeinde).
Die Aufgabe der
Beteiligung ist aus Sicht des Standesamtes von großem Vorteil, da für den
Winterdienst oder zur Abdeckung von Urlaubs- und Krankheitszeiten nicht mehr
noch ein zusätzlicher städtischer Friedhofsmitarbeiter nach Burgfarrnbach
entsandt werden muss. Außerdem ist dann auch eine klare Abgrenzung der
Anordnungsbefugnis für den Friedhofsarbeiter gegeben, da die bisherige Doppelanordnungsbefugnis
(durch Stadt und Kirche) in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten
führte.
Auf dem Areal des
Burgfarrnbacher Friedhofs befindet sich ein 620 qm großer Grundstücksanteil,
dessen Eigentümer die Stadt Fürth ist. Auf dieser Fläche steht z. B. die Hälfte
des Friedhofsgebäudes (mit Räumlichkeiten für den Friedhofsarbeiter sowie der
Aufbahrungshalle) sowie ein Nebengebäude (mit Werkstatten und öffentlichen
Toiletten). Da diese Fläche, weil inmitten des Friedhofs gelegen, für die Stadt
Fürth nicht anderweitig verwertbar ist, wird das städtische Grundstück samt
Bebauung ebenfalls zum 01.10.2013 an die Kirchengemeinde veräußert.
Die Aufgabe der
Beteiligung ist für die Stadt Fürth nicht mit Mehrausgaben verbunden. Während
die Aufgabe der Beteiligung für das Standesamt kostenneutral ist, da bislang 50
% der Personalkosten des Burgfarrnbacher Friedhofarbeiters von der
Kirchengemeinde erstattet und die weiteren 50 % der Personalkosten durch
Gebühreneinnahmen (Bestattungsgebühr) abgedeckt wurden, ergibt sich für die
Gebäudewirtschaft (GWF) auf lange Sicht gesehen ein erhebliches Einsparpotential,
da ab Übergabe keinerlei Ausgaben für den Gebäudeunterhalt mehr entstehen
werden.
Aus dem Verkauf des
Grundstücks erhält die Stadt Fürth einmalig 4.961,-- €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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