Betreff
Aufgabe einer Beteiligung der Stadt Fürth am kirchlichen Friedhof Burgfarrnbach
Vorlage
StdA/005/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Von der Aufgabe der Beteiligung der Stadt Fürth am kirchlichen Friedhof Burgfarrnbach mit Ablauf des 30.09.2013 wird zustimmend Kenntnis genommen.


Die Stadt Fürth/Standesamt stellte seit Mai 1959 dem kirchlichen Friedhof Burgfarrnbach einen städtischen Friedhofsarbeiter zur Verrichtung der anfallenden Arbeiten zur Verfügung. Diese „Abordnung“ war für die Stadt Fürth kostenneutral, da die Kirchengemeinde die Hälfte der Personalkosten getragen hat und die andere Hälfte der Personalkosten durch Einnahmen an Bestattungsgebühren (Öffnen und Schließen der Gräber) abgedeckt werden konnte.

Ab 01.10.2013 wird die evangelische Kirchengemeinde Burgfarrnbach den Friedhof in eigener Regie betreiben, so dass von der Stadt Fürth/Standesamt kein Friedhofsmitarbeiter mehr zur Verfügung gestellt werden muss (der ggw. in Burgfarrnbach tätige Friedhofsarbeiter Lars Lindemann wird von dort in den kirchlichen Dienst übernommen und verbleibt bei der Kirchengemeinde).

Die Aufgabe der Beteiligung ist aus Sicht des Standesamtes von großem Vorteil, da für den Winterdienst oder zur Abdeckung von Urlaubs- und Krankheitszeiten nicht mehr noch ein zusätzlicher städtischer Friedhofsmitarbeiter nach Burgfarrnbach entsandt werden muss. Außerdem ist dann auch eine klare Abgrenzung der Anordnungsbefugnis für den Friedhofsarbeiter gegeben, da die bisherige Doppelanordnungsbefugnis (durch Stadt und Kirche) in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten führte.

 

Auf dem Areal des Burgfarrnbacher Friedhofs befindet sich ein 620 qm großer Grundstücksanteil, dessen Eigentümer die Stadt Fürth ist. Auf dieser Fläche steht z. B. die Hälfte des Friedhofsgebäudes (mit Räumlichkeiten für den Friedhofsarbeiter sowie der Aufbahrungshalle) sowie ein Nebengebäude (mit Werkstatten und öffentlichen Toiletten). Da diese Fläche, weil inmitten des Friedhofs gelegen, für die Stadt Fürth nicht anderweitig verwertbar ist, wird das städtische Grundstück samt Bebauung ebenfalls zum 01.10.2013 an die Kirchengemeinde veräußert.

 

Die Aufgabe der Beteiligung ist für die Stadt Fürth nicht mit Mehrausgaben verbunden. Während die Aufgabe der Beteiligung für das Standesamt kostenneutral ist, da bislang 50 % der Personalkosten des Burgfarrnbacher Friedhofarbeiters von der Kirchengemeinde erstattet und die weiteren 50 % der Personalkosten durch Gebühreneinnahmen (Bestattungsgebühr) abgedeckt wurden, ergibt sich für die Gebäudewirtschaft (GWF) auf lange Sicht gesehen ein erhebliches Einsparpotential, da ab Übergabe keinerlei Ausgaben für den Gebäudeunterhalt mehr entstehen werden.

Aus dem Verkauf des Grundstücks erhält die Stadt Fürth einmalig 4.961,-- €.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: