1. Die in Nummer 2.1 des Konzepts der Stadt Fürth zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (ModQ-Fü-nVD) angeführte mindestens 10 jährige Dienstzeit wird ersatzlos gestrichen.
2. Die Textfassung der ModQ-Fü-nVD gemäß Anlage ist Gegenstand des Beschlusses.
Im Zuge der
Dienstrechtsreform wurde das Aufstiegsverfahren „alter Prägung“ reformiert. Der
bisherige Regelaufstieg wurde durch die Ausbildungsqualifizierung ersetzt. Der
Verwendungsaufstieg und der Aufstieg in den höheren Dienst wurden durch die
modulare Qualifizierung ersetzt. Zur Durchführung der modularen Qualifizierung
wurde vom Personal- und Organisationsausschuss am 04.05.2012 und vom Stadtrat
am 23.05.2012 das Konzept der Stadt Fürth zur modularen Qualifizierung in der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer
Verwaltungsdienst (ModQ-Fü-nVD), beschlossen. Nach erfolgter Genehmigung durch
den Bayerischen Landespersonalausschuss trat das Konzept zum 01.06.2012 in
Kraft. Es enthält Festlegungen zu Art und Umfang der Maßnahmen, zu den
Fortbildungseinrichtungen sowie zur Teilnahme. Neben dem Eignungsvermerk, dem
Amt und der Planstelle sieht das Konzept auch eine Mindestdienstzeit von 10
Jahren vor.
Zu einer Regelung im
Laufbahnrecht des Saarlandes hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am
26.09.2012 entschieden, dass die Zulassung zum Aufstieg (analog zur modularen
Qualifizierung in Bayern) unter Beachtung von Art. 33 Abs. 2 GG zu erfolgen
hat, d.h. ebenso wie eine Stellenbesetzungs- oder Beförderungsentscheidung nur nach
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zusätzliche persönliche
Voraussetzungen, die außerhalb der drei Kriterien liegen, dürfen nicht
gefordert werden. Eine Wartezeit muss sich daher, so das BVerwG, an Art. 33
Abs. 2 GG messen lassen. Mindestdienstzeiten (im zu entscheidenden Fall 12
Jahre) gehören demnach nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen
Gesichtspunkten, weil sie keine Rückschlüsse auf die Eignung für den Aufstieg
zulassen. Lediglich um die praktische Bewährung in der bisherigen Laufbahn
feststellen zu können sei eine Wartezeitregelung zulässig. Dann aber nur in
sehr begrenztem Umfang (höchstens eine Regelbeurteilungs-Periode). Auf Anfrage
beim Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA) rät dieser, die Wartezeiten aus
dem Konzept zur modularen Qualifizierung ersatzlos herauszunehmen. Die
weiteren Regelungen im Konzept der Stadt Fürth hält der LPA für unbedenklich.
Das Personalreferat schlägt daher vor, der Empfehlung des Bayerischen
Landespersonalausschusses Folge zu leisten und die Mindestwartezeiten im
Konzept der Stadt Fürth ersatzlos zu streichen.
Die Streichungen bei Nr. 2.1 der ModQ-Fü-nVD sind in der Anlage kenntlich gemacht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Auszug ModQ-Fü-nVD