Betreff
Ersatzbetreuung in der Tagespflege über Stützpunkt in der Königstraße 125
Vorlage
JgA/125/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Stadt Fürth ist als Voraussetzung für eine staatliche Förderung gesetzlich verpflichtet, bei Ausfall einer Tagespflegeperson eine Ersatzbetreuung sicher zu stellen. Damit sollen bei der Verlässlichkeit gleiche Bedingungen geschaffen werden wie in einer Krippe. Hierbei gab es immer wieder die mit Bericht zum AJJ am 13.3.13 und zum Stadtrat am 20.3.2013 geschilderten Unzuverlässigkeiten und Probleme mit einem fehlenden Standort für die Kooperation mit Kita-Trägern. Entsprechend wurde der Beschluss gefasst, einen eigenen zentralen Stützpunkt für die Tagespflege einzurichten.

Neben verschiedenen anderen Möglichkeiten der Ersatzbetreuung über gegenseitige Vertre-tung der Pflegemütter untereinander oder über Ersatzpersonen und Springer, die in den Haushalt kommen, wird nun dieses neue Angebot installiert:

 

Hierzu werden in eigenen kindgerechten Räumen in der Königstr. 125, unter der Obhut des Familienbüros und im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Fürth, durch zwei eigens dafür ein-gesetzte Tagesmütter bei Bedarf die Tageskinder betreut.

 

Die angemietete Wohnung wird gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum genutzt, dem auch die Verwaltung der Räume obliegt. Durch die Zusammenarbeit der beiden Träger und zeitliche Verzahnung der Raumnutzung entstehen fachliche Synergieeffekte (ergänzende Hilfen und gegenseitige Unterstützung, Essensbereitung) und eine Kostenminimierung (Nutzung zentraler Dienste, Hausmeisterfunktion, flexible Belegung mit anderen Kinderan-geboten).

Das Familienbüro zahlt an das KJHZ eine anteilige Miete für die gemeinsam genutzte Woh-nung. Die Belegung mit Kindern erfolgt nur zeitweise, wenn eine Tagesmutter ausfällt und die Ersatzbetreuung in diesen Räumen einspringt. Die Eltern hätten ihr Kind dann dorthin zu bringen und werden entsprechend vorher informiert. Der Stützpunkt liegt zentral in der Stadt-mitte und ist gut mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Das Jugendamt finanziert die entstehenden Kosten in Höhe von derzeit jährlich ca. 6072 € aus den staatlichen Fördergeldern und im Rahmen der von der Stadt Fürth zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Tagespflegegelder. Im Haushalt sind hierfür keine zusätzlichen Mittel einzustellen, da der Betrag bereits in die Gesamtsumme bei HHSt. 4542.7612.2000 in Höhe von 1.226.000 € eingerechnet ist. Die Personalkosten für die mobilen Pflegepersonen sind ebenfalls dort hinterlegt und werden vom Familienbüro getragen und dann abgerechnet. Die Verfahrensweise wird durch Beschlüsse des AJJ und StR im den Jahren 2010 und 2012 gestützt.

 

Auch in der Ersatzbetreuung im Stützpunkt dürfen pro Pflegemutter höchstens 5 Kinder betreut werden. Eine „Ersatzbetreuerin“ würde einen Betreuungsradius von 5-6 Pflegemüttern mit 30 Kindern in verschiedenen Pflegestellen haben, zu denen sie regelmäßig Kontakt hält. Damit sind die Betreuungspersonen im Vertretungsfall den Kindern bekannt.

Mit der Kooperation zwischen den beiden leistungsfähigen Trägern KJHZ und fmf wurde ein Modell gefunden, dass die staatlichen Anforderungen einer verbesserten Vertretungsregelung,  zudem kostengünstig, abbilden kann.

Der Stützpunkt hat nun seine Arbeit aufgenommen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

indirekt 6072 €

 

nein

x

ja

6.072     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

HSt. 4542.7612.2000

Budget-Nr SB 51510 51510SB

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Eine neue  Veranschlagung ist nicht erforderlich. Der Betrag ist dort bereits abgebildet.