Die Stadt Fürth ist
als Voraussetzung für eine staatliche Förderung gesetzlich verpflichtet, bei
Ausfall einer Tagespflegeperson eine Ersatzbetreuung sicher zu stellen. Damit
sollen bei der Verlässlichkeit gleiche Bedingungen geschaffen werden wie in
einer Krippe. Hierbei gab es immer wieder die mit Bericht zum AJJ am 13.3.13
und zum Stadtrat am 20.3.2013 geschilderten Unzuverlässigkeiten und Probleme
mit einem fehlenden Standort für die Kooperation mit Kita-Trägern. Entsprechend
wurde der Beschluss gefasst, einen eigenen zentralen Stützpunkt für die
Tagespflege einzurichten.
Neben verschiedenen anderen Möglichkeiten der Ersatzbetreuung über gegenseitige
Vertre-tung der Pflegemütter untereinander oder über Ersatzpersonen und
Springer, die in den Haushalt kommen, wird nun dieses neue Angebot installiert:
Hierzu werden in
eigenen kindgerechten Räumen in der Königstr. 125, unter der Obhut des
Familienbüros und im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Fürth, durch zwei eigens
dafür ein-gesetzte Tagesmütter bei Bedarf die Tageskinder betreut.
Die angemietete
Wohnung wird gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum genutzt, dem auch
die Verwaltung der Räume obliegt. Durch die Zusammenarbeit der beiden Träger
und zeitliche Verzahnung der Raumnutzung entstehen fachliche Synergieeffekte
(ergänzende Hilfen und gegenseitige Unterstützung, Essensbereitung) und eine
Kostenminimierung (Nutzung zentraler Dienste, Hausmeisterfunktion, flexible
Belegung mit anderen Kinderan-geboten).
Das Familienbüro zahlt an das KJHZ eine anteilige Miete für die gemeinsam
genutzte Woh-nung. Die Belegung mit Kindern erfolgt nur zeitweise, wenn eine
Tagesmutter ausfällt und die Ersatzbetreuung in diesen Räumen einspringt. Die
Eltern hätten ihr Kind dann dorthin zu bringen und werden entsprechend vorher
informiert. Der Stützpunkt liegt zentral in der Stadt-mitte und ist gut mit dem
Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Das Jugendamt finanziert die entstehenden Kosten in Höhe von derzeit jährlich
ca. 6072 € aus den staatlichen Fördergeldern und im Rahmen der von der Stadt
Fürth zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Tagespflegegelder. Im
Haushalt sind hierfür keine zusätzlichen Mittel einzustellen, da der Betrag
bereits in die Gesamtsumme bei HHSt. 4542.7612.2000 in Höhe von 1.226.000 €
eingerechnet ist. Die Personalkosten für die mobilen Pflegepersonen sind
ebenfalls dort hinterlegt und werden vom Familienbüro getragen und dann
abgerechnet. Die Verfahrensweise wird durch Beschlüsse des AJJ und StR im den
Jahren 2010 und 2012 gestützt.
Auch in der
Ersatzbetreuung im Stützpunkt dürfen pro Pflegemutter höchstens 5 Kinder
betreut werden. Eine „Ersatzbetreuerin“ würde einen Betreuungsradius von 5-6
Pflegemüttern mit 30 Kindern in verschiedenen Pflegestellen haben, zu denen sie
regelmäßig Kontakt hält. Damit sind die Betreuungspersonen im Vertretungsfall
den Kindern bekannt.
Mit der Kooperation zwischen den beiden leistungsfähigen Trägern KJHZ und fmf
wurde ein Modell gefunden, dass die staatlichen Anforderungen einer
verbesserten Vertretungsregelung, zudem
kostengünstig, abbilden kann.
Der Stützpunkt hat nun seine Arbeit aufgenommen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
indirekt
6072 € |
|
nein |
x |
ja |
6.072 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
HSt.
4542.7612.2000 |
Budget-Nr SB 51510 51510SB |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Eine
neue Veranschlagung ist nicht erforderlich.
Der Betrag ist dort bereits abgebildet. |
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